Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 19 (1890)
- Issue
- N° 34. (21.8.1890)
- Date
- 1890-08-21
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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M 34. Jüdisches Jahrg. XXJ. Zar Bdiiektial 1ll«r ■■4 JiIm kUntai« llttirariiekia Tr• •eh•!■«!*«• uf 4mm fi«h!«t• 4#r rhlJo* Nyki«, ««•efclehtt, rthH*1rT«*!U, Theo- «rU, OH«U!te, CxafM(, HaaiMatlh. Utarglk «. Pldaroftlk. Herausgegeben ▼OD Rabbiner Wri Moritz itehner. Slta^ebut^., 21.!SUisjuot 1800. •W« MtttmUer.vetek um him.«!■!—4t »»׳, ■ו Ml« In IIim ■tatu clankw«• lntra>»»1 M Bnnlnf «• ■«•I lanl«■• biaflv« •rMct «■■ad•• kan« fitratfa-laacrtla«. ■ Dm »JHlick« Llttei-star-Blatt* erscheint wöch entlieh in einem halben Bogen Preis bei allen Baohbandlangen (in Leipzig bei Bobert Friese) pro Jahrgang 8 Mark. Abonnenten der ״Israelitisohea Wochenschrift“, die ▼iartelihkrUah bei allen Postanstalten nnd Bnchhandlnngen Bark sahlen, erhalten das ״Jüdische Litteiatar-Blatt* gratis. — 1% iS rate werden seit ft PT. tür die gespaltene Petitaeile, Beilage« mit 20 Hark, berechnet and sind an die Expedition dieses Blattes sa senden Buchhändler u. Lehrer, welche direct oder dnrch Robert Friese Inserate einsenden, erhalten 2& % Rabatt.* Inhalt: Wissenschaftliche Aufsätze: Ueber die Juden im Kreise Flatow. Von S. Plocki in Flatow. — Kose und Lilie. Eine toxikologische Untersuchung. Von Dr. K. Wertheim, Reallehrer in Nftfnberg. — Zur Chronologie. Von L. Cohen in Rees a. Rhein. — Litt erstürbe rieht und Recensionen: Brann, Dr. M., Rabbiner in Pless. Jüdischer Volks- und Hsua-Kalender (träber Liebermann) für das Jahr 1891!ו7ר"("א)■ Mit einem Jahrbach zur Belehrung und Unterhaltung — Badt, Dr. Benno, Oberlehrer am Jobannesgymngsium. Kinderbibel. Biblische Erzählung für die israelitische Jugend in Schule und Haus. Litterarisohe Notizen. — Litterarische Anzeigen. Ueber die Juden im Kreise Flatow. Von S. Plocki in Flatow. ׳, Um za einer ausführlichen Geschichte der Juden in Preussen resp. in Deutschland za gelangen, dürfte es eich empfehlen, für die einzelnen Kreise dasjenige znsammenzutragen, was dort über ״Jaden“ bekannt ist, um so nach dem Grundsätze: ״Viele Wenig maohen ein Viel“ das genannLe Ziel zu erreichen. £8 sei mir daher gestattet, in diesen Blättern über die Juden im Kreise Flatow, soviel ich darüber habe erfahren können, zu berichten. Die erste Nachricht über die Anwesenheit der Juden im Kreise Flatow datirt au« dem lö. Jahrhundert und kamen dieselben aus den südliohen polni&chen Distrikten hierher. Damit ist jedoch nicht gesagt, dass nicht anch schon früher, Juden in dieser Gegend gewohnt haben. Nach einer Nachricht, die vom 26. Dezember 1085 stammt, hat die Mutier des Polenkönigs BoleslawHL, Judith, verschiedene Christen, die in Abhängigkeit von Jaden gekommen, aasgelöst. (Kuttke, Städtebuch 185 und ,186.) Zar Zeit des ersten Kreuzznges, als die fanatischen Horden über die Jaden in Deutschland herfielen, flüohteten viel? von ihnen nach Polei^ and worden 'hier freundlich aufgenommen. £8 ist stets darauf hingjewiesen worden, dass zu einer Zeit, in der man die Juden, überall blatig verfolgte, das Polenla&d ihnen gastfreie Aufnähme gewährte, Wenngleich nicht immer Toleranz der Grand dieses Wohlwollens gewesen sein mag, so steht doch urkundlich fest, dass im Jahre 1264 der Herzog Boleslaw von Kalrsoh einen!Befehl ergehen liess, naoh welchem »jeder Christ, der einen Jnd^n bei Nachtzeit Hilfe rufen hört and 1 licht za seiner Errettung eilt, mit Strafe belegt wird. Wer mit Steinen aber ihre ״Schulen“ wirft, 801. 2 Pfd. Pfeffer an den Woywoden seines Bezirks als I )träfe abliefern. Wer jüdische Kirchhöfe entweiht, desi »n Gäter sollen oonfiscirt werden“. Ihren Lebensunterhalt erwarben sioh die Jaden grösstentheils durch Geldgeschäfte, indes« war es ihnen anch gestattet, Grundbesitz zu erwerben nnd Zwischenhandel za treiben. Geld wurde auf Pfand geliehen. Kam einem Jaden ein von ihm beliehene* Pfandstück abhanden, so konnte er sich durch einen £id darüber reinigen; den JSid aaf die Thora braaohten die Jaden nar za. leisten, wenn das Streitobjeot eine hohe Summe betrag. In Civilprozesaan konnte ein. Jade nar verurtheilt werden, wenn drei Zeageo, in Kriminalsachen nur wenn sechs Zeugen überzin• stimmende Aassagen machten. Hierdurch waren die Juden vor leichtsinnigen and böswilligen Verurthei• lungen geschützt. £in Jade, der den Glauben seiner Väter ablegte, wurde daroh die Taufe ein, Edelmann und | erhielten solobe Ehrenmänner das .Recht einen ,,Schweinskopf“ oder ein' ״Kreuz“ als Wappen in ihrem Ehrenscbilde zu führen. Die freundliche - Behaudlung, welche den Juden zu Theil wurde, voran• l&88te sie, sich zu polonisiren; sie legten Kaftanund Pries ab nnd dafür Säbel und Kontusch an. Als Kasimir IIL starb, nahm die Freude eia Ende. Statt des׳ Säbels and des Kontuschi’s mussten die Jaden, von!der im Jahre 1279 in Ofen abgehaltenen Synode hierzu veranlasst, den gelben Hat aaf dem Kopfe und das rothe Stück Tuch aaf dem Bücken tragen.; in besonderen Quartieren wohnen und die ״poglow^e jydowski“ (Judenkopfsteuer) zahlen. Jeder Eid, den der Jude gegen einen CUHstea za sohwören. hätte, musste jetzt im ״Tellis“ (Gebetmäntel) auf die Thora geleistet werden. Der schwörende Jade stand barfuss, den gelben Hut auf dem Kopfe, das Geeicht naoh Osten gewendet. Versprach er sich beim Hersagen der Eidesformel, so hatte־ er Strafe sn zahlen and war ihm solohes viermal passirt, so wurde. ihm der Eid entzogen and seine Verartheilnng erfolgte. Die Eidesformel selbst enthielt die sohreoktiohstep Verwünschangen gegen die Person des Schwörenden, wenn die zu beschwörende Aussage nicht richtig sei Im Jahre 1588 wurde den Jaden verboten,. Wearen am Markttage zu verkaufen. In späterer Zeit bi* 1794 wurde ihnen die Arende von Zolleinkünften und Salzniederlagen verwehrt. Christen in Dienst za nahmeu, war ihnen schon 100 Jahre früher verboten worden nur als Fuhr• and Braakneohte konnten aie Christen benutzen, Das den Jaden: *ugeatandene Recht, Geld gegen Zins ansznleihen, veranlasste gehlbesitzende Christen, die Jaden alz Vermittler für ihre Geldgeschäfte za benutzen, ®®־ daroh cL'eae -eämh'f Geld aaf Zins aasleihen zu können nnd sind die Kr> zählangen .von den wuchernden Jaden in vielen Fällen auf Christen zarückzufflhren. Nicht har Privatper*