Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 17 (1888)
- Issue
- N° 49. (6.12.1888)
- Date
- 1888-12-06
- Page
- Seite 192 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Bedürfnisse ihrer Mitglieder tu sorgen. ]Bestehende Emriobtangen müssen mit zarter Hand angefasst werden. Anderseits aber kann man die Wahrheit nicht unterdrücken und ihr Aussprechen ist niemals unzeitgemäss. Wenn ioh schweigen werde, so werden Andere für mich reden. Man fragte auoh: Wozu die Anonymität? loh antworte: Die Saohe and nicht die Person 8011 reden. Wer saoblich mich an fragen hat, dem will ioh Bede stehen, jedoch 8011 naoh Leasings Worten, nioht jeder Kritikaster sioh für das Publikum halten. Im Uebrigen sollen gegnerische Anschauungen nioht mit Eigensinn und mit persönlicher Verbitterung vorgetragen werden, wie der Talmud an dem Beispiele Hilles und Sohammaso beweist, dass auch die Väter der Welt nioht beharrten auf ihren Worten (Edujoth 1.4). und ״besser ist eine Sünde in guter Meinung begangen, als eine fromme That, geleitet vonNebenabsiohten“. (Nasir 23.6). Litteraturbericht. Recensionen. Die Sklaverei nach Bibel und Talmud von Zad oo Kahn, Grand Babbin de Paris, aus dem Franz• von J. Singer. — Brandeis. Prag. 1888. (Schluss.) Das Buch selbst ist eine durchaus ersohöpfende Monographie über die Sklaverei nach Bibel und Talmud. Es handelt im ersten Theile über den ״hebräischen Sklaven*, und zwar: 1. ״Wie man den hebr. Sklaven erwirbt“, 2. das Loos des hebr. Sklaven, 3. Bäckkehr des hebr. Sklaven zur Freiheit, 4. Sklaverei der hebr. Frau, 5. Abschaffung der Skiaverei bei den Hebräer, und im z weiten Theile über die fremden Sklaven: 1. Wie man den fremden Sklaven erwarb, 2. Stellung der fremden Sklaven vor dem bürgerlichen Gesetze, 3. Stellung des fremden Sklaven gegenüber dem religiösen Gesetze, 4. Stellung des fremden Sklaven im Hause ihres Herrn, 5. Ver- Wendung und Zahl der fremden Sklaven, 6. Freilassung der fremden Sklaven und Stellung der Freigelassenen. Ueberall ist die Parallele mit dem römisehen Hechte und den römischen Verhältnissen klar und ausführlich gezogen, wodurch die Anschauungen des Talmud ihre rechte, und zwar stets vorteilhafte Beleuchtung erhalten. Andererseits ist es keineswegs die Absicht des Verfassers, die Dinge za beschönigen. Er urtheilt stets nach Wahrheit und Becht und so fehlt auch der berechtigte Tadel nicht. — Auch bei uns möge der berechtigte Tadel nioht fehlen. Ein merkwürdiger Irrthum ist dem gelehrten Verfasser auf S. 29 pa88irt. Er sagt: ״Die Tradition setzt jedoch dem Willen des Herrn eine wichtige Schranke entgegen ... der hebräische Sklave . . . ist nicht gezwungen, eine Frau aus der Hand des Herrn anzunehmen, wenn er gesetzlich mit einer freien Frau verheirathet ist und Kinder hat.“ Die Tradition sagt aber gerade das Gegentheil: Nur dem Verheiratheten kann der Herr eine Sklavin zur Begattung beigesellen, und nioht dem Ledigen. Es ist darüber gar kein Zweifel; die von Zadoc Kahn eitirten Belege besagen eben unzweideutig das Gegentheil. So Maimoni Abadim HI, 4 und 5: ״Die kanaanitische Sklavin ist dem israelitischen Sklaven nur dann erlaubt, wenn dieser schon eine israelitische Frau und Kinder hat“. (VergL auch sohon Baschi zu Exod. 21,3.) Ioh kann mir nur denken, dass der Wortlaut des Maimonides za dem Irrthum Anlass gegeben. Maimonides sagt: אין ע״ע מותר כשכחה כנערת ער שתהיה לו אשד., und dies muss Zadoo Kabn aufgefasst haben: ״Nur bis er eine Frau hat“, also nur als Lediger und nioht als Verheiratheter. Der Sinn ist aber ohne Zweifel: ״Ausser, wenn er sohon eine Frau hat“. Ioh brauche hierfür keine Belege zu bringen. Die Bedeutung von ״ — אין.., עדausser“ ist zu bekannt, z. B. Makkoth 5 b אין נהרנין עד שיהיו שרק oder ibid 6 b לעולם אק נהרנח עד שיהיו כעדי und so an 1000 Stellen. Ein Druokfehler ist bei Zadoo Kahn ausgeschlossen, denn er interpretirt seine Ansicht leioh: ״Das Gesetz nimmt unzweifelhaft an, dass as Opfer für den Ledigen weniger sohmerzlioh und seine Gefühle in minder grausamer Weise verletzen würde, als dies bei einem Verheirateten der Fall ist“. Faktisoh verhält das Gesetz sioh umgekehrt, und zwar wahrscheinlich, weil der Ledige durch die Begattung mit der Sklavin die Begründung eines pflichtgemässen Familienlebens mit einer Freien versäumen könnte. Hier, wie gesagt, dormitat gratus Homerus. — Etwas schief ist es, wenn S. 63 gesagt wird: ״Der Talmud gebraucht dafür (8c. dass die Individualität des Sklaven vor dem Beohte des Herrn verschwinde) den bildlichen Ausdruck עבד כיד רבו T, die Hand des Sklaven gleicht der des Herrn*. Nein, nioht ״bildlich“, sondern buchstäblich meint es der Talmud: wenn der Kneoht etwas in seiner Hand hat, so ist es so viel, als ob es der Herr noch oder schon in der Hand hätte. Darum wurde ein anderer Sklave 8 eia es Herrn nioht frei, wenn er für denselben einen Freilassungsbrief empfing, denn so lange er es in der Hand hat, hat es der Herr luü . in der Hand. — Solcher Kleinigkeiten könnten noch manche angemerkt werden. Doch das sind Kleinigkeiten. Der Werth des Werkes wird daduroh nioht beeinträchtigt. Bei der vollständig erschöpfenden Fülle desselben sind einzelne Verstösse kanm zu vermeiden. Naoh allem dem ist es selbstverständlich, dass man dem Buche Zadoo Kahn’s einen grossen Leserkreis in Deutschland wünsohen muss. Sowohl der Laie, wie der Gelehrte wird es mit Nutzen and Vergnügen lesen. Za letzterem trägt natürlich die Kunst des Uebersetzers auoh viel bei.. Das vorzügliche Bach des Herrn Zadoo Kahn hat an Herrn J Singer einen vorzüglichen Uebersetzer gefunden. Dr. Goldschmidt-Birkenfeld. L,itterariscb.e Notizen. Paris Im Verlage von Gnantin hierselbst erscheint demnächst eine iUastrirte Ausgabe der ״Jüdischen Erzählungen“ Sacher Masochs, des judenireaad.ichen Galizischen Novellisten. Fast sämmtliche Illustrationen sind Werke jüdischer Künstler und zwar der HH. Alpho nse Levy, Emile Le vy, Henry Levy, Schlesinger, Vogel und Worms. Der Leiter des Guantin’schen Verlags ist unser Glaubensgenosse Herr L. Henri May. London. Die erste Abtheilung der mit ״H“ beginnenden Namen im ״Dictionnary National Biographie“ wird . auch die Biographien des Componisten Jacob Herschel (1792), des Oberrahbiners Salomon Herschell (1762—1842) und des Hebraisten Paul Isaac Hers hon (1817—1888) enthalten. London. Das ״British Museum“ hat jüngst ein für Talmudisten höchst werthvolles Mannscript erworben. Dasselbe enthält die Decisionen des B. Jesajah aus Trani, bekönnt unter dem Namen ריא״ז• (?• Sollte nicht Jesajah aus Trani I, bekannt unter dem Namen הרי״ד, and Verfasser des המכריע hier vielleicht gemeint sein?) Der Codex, auf Pergament geschrieben, verbreitet sich über 10 Talmundtractate und behandelt die auf ־״ תפליןTI® ,־» ציצתTW ICC bezügliehen Vorschriften. Der Codex ist sehr schön geschrieben und trägt die Druckmarke ״Oriental 3613“. Verantwortlicher Redactear Dr. Bahmer, Magdeburg. Druck von D. L. Wolff, Magdeburg. Verlag von Bobert F ri ese, Leipzig