Mannheim
Compact Memory

Jüdisches Litteratur-Blatt · 1888-03-08 · N° 10. (8.3.1888) · p. Seite 38

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
17 (1888)
Issue
N° 10. (8.3.1888)
Date
1888-03-08
Page
Seite 38 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/6492408-6488258-9805910--1399-4856546
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

reden lasse, kann das Wort de« Priesters als Offenbarang gelten lassen and, wenn die Kirche, nicht bloss die Gemeinschaft der Gläubigen, sondern die von Gott gestiftete Heilsanstalt ist, ausserhalb weloher es keine Seligkeit giebt, 80 hat das von Gott gesetcte Oberhaupt dieser Kirche allein das Recht, die Wahrheiten im Glauben zu verkünden und, was gegen seine Anschauung ist, heisst ketzerisch, heteroaox. Schwächer ist schon das Recht einer Orthodoxie im Protestantismus. Luther hat wohl eie Er- Werbung der Seligkeit vom rechten Glauben abhängig gemacht, doch ist der rechte Glaube nicht mehr die Meinung des Priesters, sondern das aus dem Gotteswort selbst :geschöpfte Verständniss. Allerdings hätte er nicht nur David Strauss, oderWel lhaus en, - sondern auch Carl Schwarz in Gotha als Erzketzer erklärt, aber es ist doch ein grosser Unterschied zwischen einer durch Uebereinkommen der Betheiligten und einer durch Gott selbst gestifteten Kirchen-Verfassung. Unfehlbar orthodox kanu die erstere nicht sein.' Ruht die Orthodoxie auf diese Weise im Protestantismus auf unsicherer Basis, so ist sie im Jadenthum absola tundenkbar, denn dem Judenthum fehlt jede Kirchenverfassnng, sowohl eine dogmatisch, als eine rechtlich geordnete. Alles, was wir dahin zählen könnten, beschränkt sich auf das Richteramt oder auf die Abgabe gutachtlicher Entscheidungen im Religionsgesetze, also durchaus nicht auf die Glaubens 1 ehre und überdies wird erklärt, dass selbst diese Anordnungen nur in Palästina und zur Zeit des Tempelbestandes gelten, während gegenwärtig die Ertheilang der Berechtigung zum rabbinischen ^Amte ein blosser Brauch ohne rechtliche Wirkungen ist. iR. Moses Isserls zu Jore Deah 242.14; R. Ahron Halevi im Chinuch § 491). Fehlt nun dem Jadenthum eine Verfassung, so muss Jedem einzelnen Juden das Recht gewahrt bleiben, in religiösen Fragen seine eigene Meinung sich zu bilden, d. h. seine Meinung in Fragen des Gesetzes, denn die Glaubenslehren haben die Gesetzesbücher (selbst mit einziger Ausnähme von Maimonldes’ Jad ha-chasakab) bei Seite gelassen. Wer soll nun die Rechtgläubigkeit bestimmen, wenn das Gesetz gar kein Forum dafür angiebt. Indem ich auch auf Geltendmachung dieses Einwandes für die Folge verzichte, habe ich meinen Gegnern den zweiten Thurm vorgegeben. Lassen Sie uns aber nach dem Grundsätze talsaudischer Dialektik (ולדירך) den Standpunkt des Gegners acceptieren. Unsere Orthodoxen gehen ofienbar von der Ueberzeugang aus, dass die Religion Israels von der Offenbarung bis auf die Gegenwart eine unveränderte geblieben sei, denn hanptsächlieh auf dieser Anschauung beruht das Princip von der Autorität der Gesetzesausleger. Nun ist aber diese Anschauung nicht nur eine unrichtige, sondern auch eine unmögliche, wie jedermann bei einigem gnten Willen leicht einzusehen vermag. Unsere gesammte Weltanschauung wird von dem Gedanken der Entwicklung getragen. Diese Entwicklungslehre, von der empirischen Methode der Naturgeschichte ansgegangen, hat ihre Anwendung in der Weltgeschichte gefunden, welche durch sie erst ihre gegenwärtige Höhe der Auffassung erlangte, und des weiteren hat sie sich auch als unabweisliche Nothwendigkeit für das Verständniss der geistigen Bewegung der Welt dargethan. Zu der geistigen ße• wegung der Welt gehört aber auch das religiöse Leben, welches wir in der menschlichen Natur nothwendig begründet sehen. Daraus folgt nun weder, dass der Mensch selbst durch eiaen fortlaufenden Veränderangsprozess von einer Reihe niedrigerer Lebenwesen sich entwickelt^ habe, noch dass die religiösen Ideen eine blosse Projection unserer Wttnsohe, oder, um mit Lucian zu reden, ein Product der Furcht seien. Gerade im Gegentheil. Wie unsere materielle Natur nur bis zu einem gewissen Grade entwicklungsfähig ist, wie sie eine gegebene Basis körperliehen Seins voraussetzt, so bedingt die Thatsache . der religiösen Entwicklung eine Realität der religiö.sen Grundbegriffe. Das Ideal selbst ist allerdings ein wechselndes; verschiedene Geschlechter und Zeiten werden es sich verschieden ausgestalten; ja wir werden wohl darin nie za einem Ruhepunkt kommen, denn genau so, wie geänderte Verhältnisse des äussern Lebens an uns immer neue Anforderungen stellen, so wird unsere wissenschaftliche Erfahrung auch auf unser religiöses Leben ein wirken müssen. Lassen Sie uns das, weil diese Worte nicht blos für ein Publikum i von Fachmännern bestimmt sind, näher ausführen. ׳ Die Pflanze hat sich als solche ausgelebt, sie geht ן neue Verbindungen ein, sie wird Kohle. Damit hat; sich aber der Begriff Pflanze nicht ausgelebt. Das I römische Volk ist in seiner Entwicklung zu einem : Punkie gelangt, der ein weiteres Verfolgen der bis-! herigen Richtung nicht gestattet, es hat ausgelebt und aas seinen Trümmern entstehen neue, lebens- : fähige Staaten, die in den Leistüngeu des Vorgängers! zu ihrem Baue das Material finden. Mit dem römi- I sehen Reiche hat sich aber nicht der Begriff des; Staatswesens ausgelebt. ן Die Religion hat nun ebenso ihre Entwicklungs- ן gänge. Die ursprüngliche, mosaische Entwicklungs- , stufe, sucht das religiöse Ideal hauptsächlich in natio- 1 naler Absonderung Israels gegenüber den heidnischen Kanaanitern and in dem darauf abzielenden Ge-;setze, die prophetische Entwicklungsstufe des Judenthums wird durch das Durchbrechen der nationalen Schranke zur Menschlichkeit, und durch das Princip der Herzensreligion gegenüber der Veräusserlichung des Gesetzes bezeichnet, die rabbinische Entwicklungsstufe wird wieder durch stärkeres Hervorheben der Unwandelbarkeit des Gesetzes gegenüber dem halb-heidnischen Rationalismus der Alexandriner und des sinnlichen Cultus der' Griechen weit, sowie durch Festhalten des concreten Heiligungsbegriffes durch frommes Leben gegenüber der unklaren Glaubensseligkeit in dem entstehenden Ghristenthum bezeichnet. Das Ideal bleibt immer das von Gott selbst gesetzte Bündniss, welches von Israel die Heiligung und Volkspriesterschaft verlangt, nur die Wege sind verschieden, auf denen man zu diesem Ideal gelangt, mit anderen Worten, das Ideal wechselt nach seiner Form, aber nie nach seinem Inhalt, und wenn eine religiöse Riohtung sich ausgelebt bat, so gewinnt die Religion dadurch nur an Kraft. Unsere sogenannte Orthodoxie kann also nicht den Anspruch erheben, die unverändert gebliebene mosaisch-rabbiuische Religion zu sein, weil es eine unveränderliche geistige Anschauung gar nicht giebt. Sie kann aber auch gar nicht das sein, als was sie den naiv-gläubigen, polnischen und ungarischen Rabbinen gelten möchte, das unbefangene Judentbum wie es bis zu Beginn der Reformbeweguugen im jüdischen Cultus oder, genauer gesagt, bis zum Auftreten Moses’ Me n delssohn s, bestanden hat, denn zwischen der Anschauung eines Ezechiel Landau, eines Azulai, eines AkibaEger, oder eines Mose Sofer, und der eines Führers unserer Neu-Ofthodoxie, \?ie etwa Sa1ja80n Hirsch, Hildesheimer, Lehmann etc., gähnt eine gewaltige Kluft: die moderne Bildung und die Stellung zur K a b b a,l a h. » (Wird fortgesetzt.)

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.