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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1888-02-23 · N° 8. (23.2.1888) · p. Seite 32

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
17 (1888)
Issue
N° 8. (23.2.1888)
Date
1888-02-23
Page
Seite 32 (sequence 5)
Language
German
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Menasse *ngetheilt, c. III., 8—10, 12—22;*) 18. Moses Gebet, über den Jordan ziehen za därfen, wird von Gott surückge wiesen, c. III, 23—29. — Seotion IV, der Segen anf dem Berge Garizim and der Fluch anf dem Berge Ebal, c. XXVII, 11 bis 26. Seotion V, Segen and Flach, besteht aas 1. Segen, c. XXVII, 1—14; 2. Flach, a) Umkehrung des Segens c. XXVHI, 15-20; b) Unfruchtbarkeit, XXV111, 38—42; 23—24; 0) Krankheit, c. XXVIII, 21—22, 27, 35, 28, 29; d; der Feind, 0. XXVIII, 25—26; 30—34; 36—37; 43—57; 3. Neue < Androhungen, XXVIII, 58—68; 4. Busse und Erbarmen, c. XXX, 1—10; 5. Schloss c. XXX, 11—20. 8eotion VI, der im Lande Moab neugeschlossene Band, a) c. XXVIII, 69; XXIX, 1—28; b) c. XXVI, 16—19. Seotion VII, enthält die Collection der sogen. Deuteronomiachen Gesetze, welche einerseits Galtas- Gesetze, andererseits Civil- und Staats-Gesetze sind. Za den ersten gehört als Einleitung c. XU, 1; ferner § 1, Organisation des Jahweh-Caltas am aaserwählten Orte and Vernichtung der heidnischen Calte, bestehend aus folgenden 6 Theilen: 1. Errichtung des Jahve-Tempels, und zwar in zwei Redaotionen. Bedaction A,: c. XII, 2—12, 15—16; Bedaktion B. c. XII, 13—14, 17—28—2; Sporteln für Priester und Leviten: c. XVUI, 1—2, 5, 3—4, 6—8; c. X, 8—9, (welche 2 Verse eben keinen Platz haben, wo sie mehr hingehören); 3. der gewöhnliche Zehnt und Erstgeborene: c. XIV, 22—27; 4. das fehlerlose Erstgeborene; c. XV, 19—23 and hierher gehört auch noch am besten o. XVII, 1; 5. der Zehnt des 3 Jahres, c. XIV, 28—29; XXVI, 12—15; 6. Erstlinge: XXVI, 1—11. — § 2. die 3 Feste, a) das Passahfest; XVI, 7—8; b) das Wochenfest: c. XVI, 9 — 12; c) das Hüttenfest: c. XVI, 13 -15; d) die 3 Wahlfahrten c. XVI, 16—17. — § 3 Vorschriften der Beinheit. and zwar Verbot der Einschnitte etc. bei Todten. c. XIV, 1—2, aber reiue and anreine Thiere, c. XIV, 3—21. — § 4. Strafen für Götzendienst und Verführang dazu, in 6 Abschnitten: 1. Warnung, den Kananiter-Cnltas nachzuahmen, c. XII, 29—41 (u. XVI, 21—22); 2. der verführerische Prophet, c. XIII, I—6; 3. der Verführer, wer er auch sei, 0. XIII, 7—12; 4. die zum Götzendienste verführte Stadt, c. XIII, 13—19; 5. das Gerichtsverfahren gegen den einzelnen Götzendiener, c. XVII, 2—7; 6. Verbot, die Sitten der Kananiter; Kindopfer etc. nachzuahmen, c XVILI. 9—14. — § 5. Der von Gott erweckte Prophet, c. XVIII, 15—22. — § 6. Der oberste Gerichtshof) c. XVII, 8—13. — § 7 Wahl eines Königs und dessen Pflichten, c. *XVII, 14 —20N«- Civiluud Staats- Gesetze enthalten c: XV, 1 — 11, Schuldenerlass im 7. Jahre; 12—18 Freigebung des israel. Sklaven in diesem Jahre; c. XVI, 18—20 Bichter und Beamte in allen Städten einzusetzen; c. XIX, 1 —13; Zufluehts- Städte; 14 Grenz-Verrückung; 15. Ein Zeuge genügt nicht; 16—21 Bestrafung falscher Zeugen: c. XX, 1—9 Kriegsgesetze; 10—20 Belagerungsgesetze; X, c. XXI, 1—9, Sühne eines Mordes, dessen Mörder unbekannt; 10 — 14 Weibliche Gefangene; 15 —17 Erbvertbeilung; 18—21, der missrathene Sohn; 22—23, Begräbnissplatz des gerichtlich Hingerichteten; c. XXII, 1—4 Gefundene Gegenstände oder Thiere, und Beistandleistang; 5, die Geschlechter sollen nur ihre Kleider tragen; 6—7, Nester-Ausheben; 8, Geländer am Hausdache; 9—11 Verbindung verschiedener Arten; 12, Endfäden; 13—21 Beschuldigung der Untreue gegen die Frau; 22—29, Verbotener Umgang der Geschlechter; XXllI, 1 desgleichen zwisohen Sohn and Weib des Vaters; 2 — 9, Ausschliessungen ans der Gemeinde; 10—15 Beinlichkeit im Kriege; 16—17^^(|r flüchtige Sklave; 18—19, Buhlerinnen; 20 — 21, 2H&- nähme; 22—24, Erfüllung der Gelübde; 25 — 26/im Weinberge des Nächsten, c. XXIV, 1—4, die geschiedene wiederverheirathete Frau für den ersten Mann; 5, Kriegsdienst im ersten Jahre der Ehe; 6. Pfändung der Handmühle; 7, wer einen Israeliten i stiehlt oder verkauft: 8—9, der Aussatz; 10—13,; Pflichten des Pfändern: 14—15, der Tagelohn; 16, der Vater 8011 nicht für den Sohn und umgekehrt hinge- ן richtet werden; 17—18, Fremden-, Waisen und Witweni Becht; 19—22, Nachlese in Feld und Weinberg; | XXV, 1—3 Geisselstrafe; 4, Maulverbinden des Ochsen beim Dreschen; 5—10, Levirats-Ehe; 5—10, die Frau, die ihrem Mann im Streit in frecher Weise beisteht; 13—16 Biohtiges Maas und Gewioht; 17—19, Gegen Amalek. — Schluss des Deuteronomischen Codex c. XXVII, 1_4; 8 (5—7), 9—10. — Seotion VIII Epilog i. c. XXXI, 9—13. (Fortsetzung folgt.) *) Hierher scheint auch IV, 41—43, die Einsetzung der transjordanischen ZuHuchtastädte, zu gehören. Rahmer, H. I)r. Rabbiner in Magdeburg. Haggadische An&lekten aus den pseudo-hieronymi&nischen ״Quaestiones“. (Sonderabdrack aus: Jubelschrift zum 70. Geburtstage des Prof. Dr. H. Gr ätz-Breslau S. Sohottländer 1887. 12 Seiten Gross-Octav.) Getreu dem innigen und sinnigen Worte ״Accipe quod tuum“ hat der verdienstvolle Redacteur des ״Jüdischen Liitteraturblatt“ als Beitrag zur Jubelschrift für Prof. Grätz eine neue Probe seiner Studien über die hieronymianischen Qaaestiones dargereicht, die auf die Entstehung und Fortentwickelung der Haggadah helles Licht werfen. Man ersieht hieraus, wie gar Vieles in der Haggada, theils apologetischen, theils hermeneutischen und homiletischen Inhalts mit der christlichen Erklärungsweise der ersten Jahrhunderte in engem Zusammenhänge steht. Zehn solcher hochinteressanten Stellen hat nun der Herr Verfaser in umfassender Beherrschung der einschlägigen Litteratur meisterhaft erläutert, und lässt diese neue Probe den Wunsch in jedem Leser entstehen, dass das begonuene Werk von ihm selbst glücklich vollendet werde. Anregung und Methode zu dieser Art Forschung sind jedoch auch für andere ähnliche Arbeiten in diesen wenigen aber inhaltsreichen! Blättern zur Genüge gegeben. Dr. M. G. Litterarische Notizen. In Bezug aut die in dem Eitteraturblatt No. 1—3 befindlieben Erklärungen des שמל ישראל glaube ich, dass Rasehi's Er- ן klärung allein das Richtige trifi't: הי שהוא ארדינל עלה ,ד,"א 1 עתיד להיות א, אהד. 1 יג• Schwierigkeit besteht doch darin, dass scheinbar 'ה אלה••־ überflüssig ist. Diese Schwierigkeit wird aber folgendermassen gehoben. Auch die Eg.ypter (die Priester) glaubten an ein Wesen Jha-o, vielleicht auch andere Priester, darum stellt; Moses den concreten persönlichen Gott, den Gott, der 1 sich Israel oftenbart — אלהינו, den chimärischen Üunst-Vorstellungen des Heidenthums gegenüber. Dass aber nochmals הי , steht, soll bedeuten: Er ist nicht bloss unser alleiniger Gott, sondern schlechtweg der Einzige (Gott) überhaupt.*) L. W *' HerrDr. W iener-Oppeln, weist uns brieflich auf Bnnsen's schöne Uebersetzunghin : ״Der Ewige ist unser Gott, der Ewige allein (אחד)! Wir bringen über diesen ganzen hochwichtigen Gegenstand nächstens einen besonderen Artikel. (Red.) Verantwortlicher Redactenr Dr. Rahmer, Magdeburg. Druck von D. L Wolff, Magdeburg. Verlag von Robert Friese, Leipzig.

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