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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1884-10-23 · No. 43. (23.10.1884) · p. [Seite]

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
13 (1884)
Issue
No. 43. (23.10.1884)
Date
1884-10-23
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Litteraturbericht: Becensionen: Gegen Gildemeister. — Festschrift zur Einweihung der neuenlSynagoge in Erfurt am 4. September 1884 von Rabbiner I)r. Th. Kroner, Erfurt. 48 S. gr. 8. uud 13 S. kl. 8. I Not iz en. Nachdruck nur mit Broiler Quellenangabe gestattet. Ein wichtiges Zeugniss für (Jen Talmud. (Fortsetzung statt Schluss(). Einige Wochen später, am 19( Februar 1554, wandte sich Masias in derselben Angelegenheit an den Venetianischen Gesandten am kaiserlichen Hole Marcus Antonius de Mula: ״Der Streit, der zwischen den( Venetianischen Patriciem Justiniani und Bragädini entbrannt ist, weil dieselben den aus dem Drincke hebräischer Bücher gezogenen Gewinn sich gegenseitig missfönnten, ist soweit gediehen, dass! dieselben darch äufliche jüdische Täuflinge zuerst den Talmud, dann alle anderen hebräischen Bücher beim Papste in Rom anschwärzen Hessen. Die Angelegenheit wurde einigen Cardinälen zur Prüfung übergeben, d. h. man muthete den durch die perfiden Angeber Öeblendeten, also Blinden, ein Urtheil über Farben zu.*) Bald wurde dem} auch die Verbrennung )168 Talmud, der die Schätze des alten Judenthums in sich birgt und seit mehr als einem Jahrtausend sich anbeanstandet in den Händen der Christen und Juden befindet, begutachtet. Euer sonst so kluger Seriat, von dem ich annahm, dass er jene dumme, ja veriab 8 c heuungs - würdige Sentenz eher verlachen, als billigen würde, hat bald nachdem er von dem päpstlichen Dekrete Kenntniss erlangt hatte, die — um die Sache beim zechten Namen zu nennen — ״römische Impietät“ in dieser Sache noch überboten. Johannes Remalinus aber, der Factor meiner Freunde, der Bomberge in Venedig, hat nach grossen Bemjühungen durch-, gesetzt, dass die von Daniel Bömberg gelbst gedruckten Werke nicht sofort mit den anderen verbrannt, sondern in einem Magazine bis zum Eintreffen einer zweiten Entscheidung aus Born beschlagnahmt werden sollten; denn Daniel Bömberg hat, ein Aldus auf hebräischem Gebiete, zu seinem eigenen grossen! Nachtheile fast zuerst für den splendiden Druck hebräischer Werke, gestützt auf päpstliche und־ kaiserliche Privilegien, *) Hoc est caecis judicium de coloribas, qui perfidorum kpellarum oculis oculati . . . Sorge getragen. Als ich mich in früheren Jahren in Born aufhielt, kaufte ich von Bömberg den ganzen Talmud und noch andere einzelne Werke, welche mir nach Deutschland, sobald ich einen festen Wohnsitz dort erlangt haben würde, nachgesandt werden sollten. So ist denn, da meine Rückkehr nach Rom noch immer unentschieden blieb, auch mein Büchervorrath in Venedig von jenem traurigen Geschicke ereilt, zwar vom Feuertode verschont aber unter Gewahrsam zurückbehalten worden. Remalinus räth mir, die Intervention meines Fürsten anznrafen. Das von mir dem Kurfürsten unterbreitete Concept eines Briefes, welchen derselbe mit etwaigen Aenderungen an die Venetianische RepubUk za meinen Gunsten richten möge, lege ich hier bei. Was die Talmudfrage selbst betrifft, bemerke ich, dass in derselben P i o o von Mir an d 01 a gegen Petras von Ga v is i a nach dem Urtheile Alexanders VI. *vgl. Grätz Gesch. TN, 110) und Renohlin gegen die Kölner Theosophisten nach dem Sprache Leo’8 X. obgesiegt haben. Ausserdem kann ich dir mit noch zahlreichen Argumenten sonnenklar beweisen, dass die mündlichen und schriftlichen Entscheidungen hervorragender Geister, ja des heiligen Geistes selbst, nicht ohne grössten Schaden für die Christenheit beseitigt werden können. Von deinen Schritten beim Senate in Venedig wollest, du auch den im •Hause der Bomberge vorhandenen Factor derselben (Remalinus) benachrichtigen, damit auch er seinerseits heim Senate vorzagehen im Stande sei, nachdem er schon längst die meisten beschlagnahmten Bücher als mein Eigenthum in Anspruch genommen hat. 15. Februar 1554.“ Das erwähnte dem Kurfürsten zur Ausfertigung unterbreitete Schreiben lautet seinem Inhalte nach also: ״Friedrich (II.), Pfalzgraf bei Rhein und Kurfurst des heiligen römischen Reiches, Herzog von Bayern an den mächtigen Senat zu Venedig und an den Venetianischen Gesandten Marcus Antonius de Mula. Erlauchte und berühmte Herren, theuerste Freunde! Durch unsem treuen und geUebten Rath und Freund Andreas Masias ־ haben wir erfahren, dass in den verflossenen Monaten in Folge eines päpsthehen Dekretes die talmadischen und vielleicht auch andere hebräische Büober unter eurer Autorität und durch ein von euch erlassenes Edikt den Flammen übergeben wurden, mit Ausnahme jedoch einiger Bücher, namentlich der von Daniel Bömberg aus Antwerpen gedruckten,׳über deren Schicksal auf Bitten des Johannes Remalinus, Verwandten und Factors des Daniel und Anton Bornborg die Entscheidung dem päpstHohen Stuhle vorbehalten bleiben sollte. Inzwischen sind dieselben im Magazine der Bomberge mit Beschlag belegt und

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