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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1884-09-04 · No. 36. (4.9.1884) · p. Seite 144

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
13 (1884)
Issue
No. 36. (4.9.1884)
Date
1884-09-04
Page
Seite 144 (sequence 4)
Language
German
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Recenflion. Levis, Dt. Adolf, Rabbiner in Coblene. Der Jndenspiegel des Dr. Justus ins Licht der Wahrheit gerückt. Robert Friese. Leipzig 1884. (Fortsetzung). Das in Misohna und Talmud nur Heiden unter diesen Ausdrücken gemeint sein können, sagt Lewin, ist klar, da die Bestimmungen alter sind, als das Christenthum und die Juden mit Heiden zusammenlebten, auf die sich die Sätze in Mischna und Talmud nur beziehen können. Im Schulchan- Aruch, wo diese Sätze oft wörtlich aus der Mischna aufgestellt worden, kann es sich nur fragen, in wie weit sie auf Christen Anwendung haben. Da nun die Christen Monotheisten sind und als solche auch angesehen wurden (vgl. Jsserls zu Sch. Ar. Or. Ch. 156,1 so können sich die Halacha’s im Schulch. Ar. gegen die Götzendiener nicht auf- Christen beziehen. Aber auch die feindlichen Bestimmungen gegen die Heiden sind nur durch die Zeitverhältnisse, durch den harten Druck der Römer gegen die Juden zu erklären. Es sind Kampfgesetz-e, die mit dem Schwinden der Ursachen auch fallen, wie auch die Commentatoren und Decisoren zu den betreffenden Stellen anmerken und ausführlich die Moralisten lehrenj denn der Geist der Bibel, die von Liebe durchweht ist, bewahrt mitten im Biasee seinen Einfluss, bis er die Reste aus der alten Kampfeszeit verdrängt. In der Ausführung stellt der Verfasser mit grossem Fleisse und guter Sachkenntniss, die sämmtlichen von Justus angeführten Sätze richtig, giebt erst den Text in wortgetreuer Uebersetzung, der er die Erklärung beifügt und bleibt seinem Principe treu: Die Be- Stimmungen des Schulchan-Aruch über Götzendienst können die Christen nicht meinen, da denselben he idnische_ Vorstellungen und Anschauungen zu Grunde liegen. Sämmtliche Ausdrücke weisen auf heidnischen Cultus hin. (Vgl. Gesetz 59, 66, 67—70). Bezüglich der Rechtsbestimmungen, die heute keine practische Anwendung haben, weist Verfasser nach, wie dieselben von Justus, wenn nicht erlogen, doch falsch aufgefasst sind, wie sie richtig erklärt, gar kein Unrecht enthalten- (vgl. Gesetz 29, S. 29, 23, S. 28), wie Manches den strengen Rechts Standpunkt ausdrückt, dass aber von den Commentatoren auf das M or algesetz hingewiesen wird (S. 31) Zu 34 hätte auch noch auf Jsserls 259,7 hingewiesen werden können, WO es heisst, wenn das Staatsgesetz bestimmt, dass das Verlorene zurückerstattet werden müsse, dies auch gegen Heiden zu geschehen hat. In einem Rechtsstaat sind also sämmtliche Ausnahmebestimmungen, die aus der Kampfeszeit herrühren, antiquirt, s. S. 40, wo Verfasser sagt: ״Für das practische Leben der Juden, selbst im Mittelalter, ganz gleich, ob sie bedrückt oder menschlich behandelt wurden, haben diese Kampfgesetze keine Bedeutung gehabt. Für die Gegenwart sind sie erst recht Mumien von deren Vorhandensein nur die Gelehrten Kenntniss haben“. Wer es verstehen - will, wie man. trotz der humanen talmudischen Moral zu solchen Verordnungen gekommen ist, der muss die Lage und die Behändlung der Juden kennen lernen. Der Verfasser steht auf dem Standpunkt der deutschen Rabbinerversammlung, welche erklärt hat, ״dass, wenn hie und da sich Sätze vorfinden, welche diesen Grundprinzipien der Liebe nicht entsprechen, so sind dieselben als Meinungen Einzelner zu betrachten, oder sie sind durch den Druck der Zeiten hervorgerufen und haben keine gültige Kraft״ — und inhaltlioh wird ja der Separat erklärung dar Orthodoxen derselbe Sinn gegeben. (Vg ״Isr. Wochenechr.“ No. 32 ״Vom Rhein״.) (Schluss folg Notizen. L Aut die Frage des Herrn Lehrer L. Cohen-Bees in No. I des Litteraturblattes bemerken wir: 1. Baschi hat nie prätendirt, ein ״grosser Mathematiker1( zu sein, ist auch von einem Kundigen, der aui der Höhe da mathematischen Wissenschaft stand, noch nie dafür gehaltei worden. Das der gelehrte und anscheinend vielseitig gebildete Mann (fast allgemein wird indess Alles, was von seinen reichen Sprachkenntnissen erzählt wird, und Aehnliches jetzt indaa^ Gebiet der Legende verwiesen) die elementaren Kenntnisse da * * mathematischen Wissenschaft innehatte, ist selbstverständlich 2. Es ist absolut unrichtig, dass auf wellenförmigen Boden nicht mehr Pflanzen wachsen können als auf der ebenen^! Grundfläche. 4| 3. Baschi hat bei dem von ihm angeführten Beispiel eine■)« würfelförmigen Berg im Sinne, aber nur als calculatorische! 1 Beispiel für seine in mathematischen Berechnungen, selbst elementaren, nicht geschulten Leser Der Kegelmantel eineall Berges ist — gleichmässige Formation vorausgesetzt — fünfmal)■ so gross als die Grundfläche, wenn die Höhe des Bergkegehq sich zum Durchmesser der Grundfläche verhält wie o zu 2.5 Dass nicht bei jedem Berge ein solches Verhältniss stattfindet,)] ist selbstredend; ebensowenig kann behauptet werden, das»5L jenes Verhältniss ein durchschnittliches sei Weit eher ist an-!| Zunahmen, dass Raschi bei seiner Ziffernangabe das denkban Maximum im Auge hatte. 4. Es ist irrig, dass nur Moose, niedrige Kräuter undi Gräser seitwärts aus steiler Wand wachsen können, dass ab Bäume, Sträacher, höhere Grasarten das nicht vermöchten. Auck'j Bäume sieht man horizontal aus Felswänden hervorspringenff und dann senkrecht aufwärts, d h. dem Lichte zu wachsen Gebüsch, Halme etc. wachsen in solchem Falle schräg aufwär dem Lichte zu. — Herrn Cohen zollen wir übrigens für seine Anregung Klarstellung des fraglichen Raschi-Commentars gern unser! Dank. Alle Hochachtung vor einem Lehrer, der neben sein« ״ebenso schweren wie hehren“ Berufsthätigkeit mit äblcha Hingebung jüdische Quellenstudien betreibt! IL So sehr auch Herr Goldfahn in No. 34 und 36 Steuerimmunität des siebenten Himmels plaidirt, ist er uns n immer den Hinweis auf eine andere Stelle schuldig, an der ohne allen Zweifel steuerfrei heisst. — Herr G. meint, brauche in Wünsche’s Uebersetzung vor ״ehrenvoll“ nur Wörtchen ״besonders“ einzufügen, so habe die Stelle emi ebenso erträglichen Sinn, wie wir ihn derselben geben woll! Solche Einfügung aber wäre grundlos, willkürlich, ja gerade ״gesucht“. Der Grieche bezw. der Midrasch würde ״besonderi ehrenvoll“ nicht durch den einfachen Positiv ausdrücken; di Griechen stehen Adverbien, sowie der Superlativ (Elativ) ״besonders“ zu Gebote, und auch der Midrasch hätte event׳ nicht verfehlt, dasselbe deutlich auszudrücken. Uebersetzi wir einmal die qu. Midrasch-Stelle nach der Auffassung Herrn Goldfahn: דק דמלבא der (siebente Himmel) des Kö! ־-= שרי ist abgabenfrei, — טלמיקון weil er dessen Krongut ist. Diesen ganzen causalen Gedanken soll der Midrasch lediglidi durch das Wort טלמיקק ausdrücken? Wir appelliren hier u« an das Sprachgefühl des Herrn G. und Aller, die mit der Sprach■ des Midrasch vertrant sind. — Ueberrascht hat es uns, di■^ Herr Goldfahn dieselben Argumente gegen Herrn Dr. Gold־: schmidt-Weilburg anführt, die wir bereite in No. 32 geg«^ diesen geltend gemacht.*) Summa summarum: Unsere AnsioH über den fraglichen Midrasch (No. 27 bezw. 32 d. Bl.) müsse! wir noch immer aufrecht erhalten. :■ Babb. Dr. Ph. Kroner-Br.! 3. Za dem Worte מאחל (Ezech. 27, 19) fügt Baschi die f»ä räthselhafte Erklärung hinza: מטוד! של שיראק — Mir schei*^ dass Baschi das Wort מאחל für ״Musselin“, das feine durch(( scheinende Baumwollgewebe, nimmt, welches, wie bekannt, vor Mosul (Mossal) am Tigris m Mesopotamien herkommt. Bia») sehr annehmbare Erklärung, die aber von den Uebersetzc**! und (Lexicographen ganz unberücksichtigt geblieben. Tamopol. S. Spinner. - _ — *) Der betr. Goldfahn’sche Artikel war uns gleichzeitig mit dem Kroner’sehen zugegangen. (Red.) Kyrthem mm Laubhütte nfest lief, wie schon seit 26 Jahr» zur Zafcriedenh. s. zahlr. langjähr. Abnehmer L. Villa!■, EH*31*״ Verantwortlicher Bedactear Dr. Bahmer, Magdeburg. Druck von D. L. Wolff) Magdeburg. Verlag von Bobert Frisse, Leipz

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