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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1884-08-28 · No. 35. (28.8.1884) · p. Seite 140

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
13 (1884)
Issue
No. 35. (28.8.1884)
Date
1884-08-28
Page
Seite 140 (sequence 4)
Language
German
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״ ־׳> •;ו t. ■־& V 1. Chagig» L 0.אתיא רכיבה רכיכה ונר׳" d» hatte ja erat recht ein siebenter Wagen, entsprechend dem eisentliohen ״Wagen" Gottes, dargebracht werden sollen; 3. ״Wagen" sind allerdings keine Opferthiere aber Opfersachen, wenn auch nicht l*01& קרשי so doch קרשי ברק הכית, also Opfergaben bezw./Abgaben an den Tempel Gottes, die heilige Schrift nennt sie, die Wagen sammt den Thieren (IV M. 7,3) ansdrücklieh: לפני ר״ p״pB and nach Pesikta di R. Kahana pag. 9b—10a (vgl. die Noten Buber’s) wurden Wagen sammt Thieren später, als man ihrer nioht mehr bedurfte, auf dem Altar geopfert; 4. die Trennung *wischen Himmel und Erde (W 115,16) hat mit der Offenbarung auf dem Sinai ein Ende erhalten (Pesikta di & Kahana 104b—105a nebst Bubers Noten *) beide treten in Conoordanx zu einander, beide werden von der Offenbarung getragen, beide bedürfen des Gebetes und beide beruhen auf Opfer (Ab. Sara 3a"; 17a; Megilla 31b; Taanith 27b); auch für den siebenten Himmel hätte eine Opfergabe abgegeben werden sollen. Warum ward keine gegeben? Darauf antwortet R. Abin mit dem, den damaligen Rechtebestimmnngen entlehnten aramäisch - griechischen Spruch: das was dem König^ehört (הןדםלכא>, sein Privateigenthum, ist frei Ton Staatsabgaben (}שרי ט&יקי) von Abgaben an den Fiscus. Dass der siebente Himmel der Thronsitz Gottee sein Besitzthum ran’«£0XT]v und somit nach dem gegebenen Gleichnisse frei von den Abgaben an das Heuigthum, den Tempelfiscus ist, wird, wie das auch sonst der Fall in der Agäda, stillschweigend als bekannt vorausgesetzt und durfte hier, nachdem die Frage auf der Agada, dass es sieben Himmel gebe, beruht, mit vollem Rechte als bekannt vorausgesetzt weiden. Hiemit glaube ich meine in No. 26 8. 104b gegebene Deutung allseitig vollkommen begründet zu haben und werde auf weitere Einwendungen vorläufig nicht weiter eingehen. Ich gab meine Deutung zum Besten und sachte sie nach Kräften zu begründen. Wird sie für richtig befunden, 80 freut mich das; wo nicht, ist es mir leid: קבלו דעתי rufe ich darum Keinem zu. Bics-Topolya, 27. Juli 1884. Goldfahn. Becension. Lewin, Dr. Adolf, Rabbiner in Coblenz. Der Judenspiegel von Dr. Justus ins Licht der Wahrheit gerückt. Robert Friese. Leipzig 1884. IV u. 92 S. Wer die giftgeschwollene, hassdarchtränkte Anklageschrift gegen Talmud und Sohulchan-Aruoh von Dr. Justus und die vom Geiste der Liebe durchdrungene Vertheidigung derselben vom Verfasser liest, wird keinen Augenblick im Zweifel sein, auf wessen Seite das Recht ist. Bosheit und Hass, wie sie aus jeder Seite von Justus Schrift in die Augen springen, erwecken schon bei jedem Unbefangenen kein günstiges Vorurtheil für die Wahrheit des Gesagten. Nein, so schlecht können die Juden nicht sein, wird Jeder denken, solche Gesetze können sie nicht haben, die ihnen Mord und Betrug gegen Andersgläubige geetatton. Ein Volksstamm mit solchen Gesetzen hätte sich nicht so lange erhalten können. Eine Religion, die den Satz au&tellt: ״Ein Recht, sei Euch, dem Fremdling, wie dem Einheimischen“ 3.B.M. 24,22. ״Ihr sollt lieben den Fremdling, denn Fremde wäret Ihr -1- ד ׳ Ich lese mit Manuscript Carmoly קר0יטים (vgl• Buber Note 91) nnd halte ק1*םיט Xtl)PtaT^ a Pape 8. ▼. steh im Lande Egypten “ (5. B. M. 16,19) kann nioht so lieble gegen Andersgläubige sein. Der Verfasser zeigt auch, wie Justus’ Anklage Nichts als Verleumdungen, offenbare Lügen, Ei Stellungen, Verdrehungen, Missverständnisse 8i1 Justus glaubte, wie einer seiner Anhänger 8a geschickt anzustellen, wenn er den Schulchanzum Ziele seiner Angriffe machte, den er in alle 86 inen Theilen als geltendes Gesetzbuch der Jude ausgiebt. Da kann man nicht, wie beim Talmi meinte er, einem gehässig scheinenden Satze hunde andere, die Liebe athmen, entgegenstellen, wie de ״die Frommen aller Völker haben Antheil am seliges] Leben“. Aber hier im Schulchan-Aruoh, dem end gültigen Gesetze,meinen Jn81u8 und Gildemeist« stehen lieblose Gesetze und diese müssen doch beetritten sein! Aber die einfache schlichte Uet Setzung hätte den Effect nicht hervorgebracht, musste in den Sohulchan-Aruoh mit Fettschrift hineü gelogen werden. Der Verfasser confrontirt nun angebliche Uebersetzung des Justus mit der wor treuen Uebersetzung des Textes und es zeigt sich Aller Augen, dass das was Justus durchschossen od durch Fettschrift hervorhebt, im Text gamioht (vgl. Gesetz 2, 3, 7, 15, 16, 17, 23, 25, 35 ,30 ,26־, 55, 66, 67, 68, 69, 70 u. A.). Der scharfe Ton gep Justus, einen getauften Juden, ist vollständig gerech fertigt, Verdientermassen erhält er von dem entrüstet Verfasser seine Abfertigung. Lewin’s spitze Fed weise den Verleumder bis ins Innerste zu treffen. Vor Allem wehrt der Verfasser (Einleitung, S. den vermeintlichen Kunsthieb ab, als wenn ein gegen den Schulchan - Aruoh besser träfe, als geg den Talmud. Wie der Talmud Gesetz der Juden abernichtin seinem ganzen Umfang, also ist es ano mit dem Schulchan-Aruch. Nicht Alles, was Schulchan-Arach steht, ist gültiges Gesetz, denn via schon zu Zeit Karo’s und XsserPs abrogirte Halacha sind aufgenommen, die diese selbst als solche bezeichne ferner haben gleichzeitige und spätere Deoisoren anda entschieden, sind über, sie hinausgegangen. Schulchan-Aruch" sagt Lewin ״ist Gesetzbuch auch keins. Jedes Gesetzbuch hat sich bestrebt, was über die von ihm behandelten Materien von Bibel und der Mischna au bestimmt worden ist, sammenzafassen. Die graueste Theorie ging mit grauesten Praxis alle Zeit Hand in Hand," wofür 1 mehrere Beispiele beigebracht werden. Wir wollen noch ein eolatantes hinzufügen, kanntlioh ist heute — und schon zu Karo’s Zeifa war es so — יכום nicht gestattet und dennoch hält der Sohulchan-Aruoh einen ganzen Abschc הל‘ יכום (vgl. ferner Eben Haeser § 4, wo zuerst biblischen Eheverbote angeführt stehen und והאירנא«) Ist es ja in der Misohna nioht anders, die משנה ראשונה neben der משנה אחרונה steht abrogirte Mischna’s dennoch aufgenommen משנה לא זזה ממקומה. Nachdem so die vermeintlich geschickte Waffe dem Feinde genommen, zerstört Verfasser die andere Grundlage, die sich der Feil des Jadenthums gelegt,־ dass nämlioh unter ־־ עכ״ום, נר überall ״Christen“ verstanden werden. (Fort», f P_ ._ . . In dem Schlusspasaus der Becension über B. (Bene Haase’s Novellen in vor. No. ist das wesentliche Wort ״hebr.“ vor ״Citate nnd Redensarten“ aasgeiallen; es soU ״Manscheiromanen“ als besonders empfehlenswertE her gehoben werden. Verantwortlicher Bedacteur Dr. Bahmer, Magdeburg. Druck von D. L. Wolff, Magdeburg. Verlag vonBobert Friese, Leip

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