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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1884-07-10 · No. 28. (10.7.1884) · p. [Seite]

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
13 (1884)
Issue
No. 28. (10.7.1884)
Date
1884-07-10
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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itteratur-Blatt. Jüdisches Jahrg.XHL Zmr Bdearktii! »Iler Jadeitbaii aad JU« betreffend®» Htterarleehe» Kr• •eleianngeo nnf den (!®biete der Phile• eephle, Geeeblehte, Ethnographie, Theo• legte, Orient»](*, Kxegeee, Honlletlk, liltnrglk, Pädagogik. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Moritz Rahnier. 9T£a<j3et6tv1^, 10. Sud 1884. Sicher der elatekligfgea Mlteratar,welche der Rednrtlo» xagenaadt werden, Anden In dienen Blatte eingehende Benpreehnng. Bel Elneendnng von sw ei Beeensien*• Exemplaren erfolgt einmalige käme OrntU'Inaertien. Das «Jüdische Litteratnr-Blatt“ erscheint wöchentlich in einem halben Bogen;‘Preis bei allen Buchhandlungen (in!Leipzig bei Robert Friese) pro Jahrgang 8 Hark. Abonnenten der ״Israelitischen Wochenschrift“ (die vierteljährlich bei!allen PostanstaJten und Buchhandlungen 8 Mark kostet), erhalten das ״Jüdische Lifcteratur-Blatt“ gratis. — Inserate werden mit f& Pf. für die gespaltene Petitzeile, Beilage■ mit U gark, berechnet und sind an die Expedition dieses Blattes zu senden, gm* Buchhändler, welche direct oder durch Robert Friese in Leipzig Inserate einsenden', erhalten 25 )i Rabatt, ־m Inhalt: i W issenschaftliche Aufsätze: Der Process des r^gusinisehen Israeliten Isaak Jesuruni im Jahre 1622. Forts.) — Jnstus’Judenspiegel, beleuchtet von Dr. A. Lewin, Coblenz. (Forts.) Litteraturberichf: Recensionen: Jacobsohn B; Der israelitische Gemeindegesang. Fünf populäre Aufsätze als Beiträge zur Cultusfrage. Leipzig 1884, Baumgi,rtner's Buchhandlung. — Vater, Sohn und Enkel. Zwei Denk- Schriften vom Stadtrabbiner Dr. Simon Leon Schwa :)acher. Odessa, Druck von A. Schultz. 1884. Notiz. — Nachdruck nur mit -voller Quellenangabe gestattet. Der Process des ragusinischen Israeliten Isaak Jesurun im Jahre 1622*) (Fortsetzung statt Schluss.) Zweimal innerhalb sieben Tagen der schweren Folteiung unteiworfen, blieb Isaak Jesurun standhaft im Bezeugen seiner Nichtschuld, so dass mjn beschlossen wurde, ihn zur "WeiterfüLrung des peinlichen Verfahrens dem ״kleinen Batbe“ der Zwölf, alä obergerichtlicher Instanz, zu überweisen. Die Tortnr; wurde nun abermals verschärft und der Gefolterte blieb bei der Aussage, er sei unschuldig. Aber auchl Maria Matko, wiederholt peinlich befragt, liess sich von ihrer Anklage auf Urheberschaft jenes Mordes nicht abbringen. Die Richter beschlossen nun am fünfzigsten Tage der Kerkerhaft die Anwendung einer gesteigerten Tortur, die dem, wie sie annehmen mussten, versteckten Juden die Zunge unfehlbar lösen sollte. Der ijlenber befestigte, nachdem der Folteraufzug bewerkstelligt, an die Füsse des Gequälten einen starken Hammel, *o zwar, dass das Thier kopfabwärts hing. E& warf *ich mit allen Kräften herum und verendete! bald; dann wurde ein noch stärkeres Exemplar in der gleichen Weise angebracht und versetzte dem Körper des Gefolterten durch das Bestreben, der eigenen Qual sich zu entwinden, so gewaltige Erschütterungen, dads man *ich füglich wunderte, wie der Jude nach stundenlanger Pein sich noch auf den Füssen halten konnte. Er blieb bei der Erklärung seiner Unschuld.! Es war dies den letzten October 1622, an welchem Tage, wie das Gerichtsprotocoll lehrt, auch [Maria Matko zweimal gefoltert wurde. Doch änderte) dies ®ichts an ihrer Aussage. Den 9. November erjfolgte das Verdict über sie. Es lautete auf den Tod un Galgen und auf Viertheilung des Leichnams. Die Hinrichtung fand den 19. November statt und das ▼erurtheilte "Weib wiederholte noch angesichts des Todes, j unter dem Galgen, ihre* frühere Beschuldigung des Juden. *) Im vor. Artikel Titelseite 8p.a. ist Z.22 v. u. za lesen: Hostie Mit Beginn des achttägigen Festes der Israeliten, das den Namen Chanuka oder das der Makkabäer führt, kam es nun zu einer neuen Folterung des Ge*■ fangenen, ohne dass ihm ein Geständniss abgerungen werden konnte. Das Gerichts-Protocoll verzeichnet© sie am 19. November. Drei Tage später beschloss der Senat die Verordnung, der zufolge alle Juden Ragusa’s sich volle fünf Tage auf ׳ ihr Ghetto beschränken mussten. Bemerkenswerth ist dann die Aufzeichnung vom 29. November. Die Mehrheit des Rathes beschloss nämlich, ״den eingekerkerten Juden Isaak Jesurun nicht weiter zu foltern “. Andererseits aber findet sich unter dem gleichen Datum die Verhaftung seines Glaubensgenossen David Coen gemeldet. Es war dies der Vater des oben bereits genannten Verfassers unserer Criminalgeschichte. Man beschuldigte ihn, an dem Senator San Giugno Gradi einen brieflichen Bestechungsversuch gemacht zu haben. ׳ Die aufgeregte Stadtbevölkerung war voll begreifliehen Misstrauens, der Pöbel belagerte ■förmlich das Ghetto, um jede Verständigung der Juden nach auswärts, jeden Fluchtversuch, derselben zu vereiteln. Nach fünfzehn Tagen erlangte David Coen die Freiheit wieder, ohne einem peinlichen Verhöre unterzogen worden zu sein. Auch sein Sohn Aaron wurde durch den aufgefangenen Brief eines Rabbiners, den man amtlicherseits übersetzen liess und an einigen Stellen verdächtig fand, auf kurze Zeit in Haft genommen. Dies begegnete auch einem änderen Israeliten in Folge der Anzeige, man habe ihn am Tage der Verhaftung des Jesurun mit diesem im Gespräch getroffen. Am gleichen Tage, da im Gerichtsprotocolle David Coen und Josef Arbuaf (vielleicht der Name des׳ letztangeführten Juden) als getrennt eingekerkert bezeichnet werden (19. December) wurde der Beschluss gefasst,• die Clausur der Juden Ragusa’s aufzuheben, aber gegen die Bedingung, dass sie wechselseitig sich verbürgen müssten, nicht ohne amtliche Bewilligung sich ausserhalb der Stadt zu entfernen. . Sie stellten auch eine solche Bürgschaftsurkunde aus, der wir die Familiennamen*) der ragusanischen Israelitengemeinde entnehmen. Daran knüpfte sich die Verordnung, dass fortan kein Hebräer in seinem Hause zu eigenen Diensten weder christliche Ammen, noch Mägde halten dürfe, bei Strafe der Stäupung und Verbannung einer solchen auf fünf Jahre; andererseits wurde der betreffende Jude mit 200 Goldgulden und mit Exil bestraft. •) Abennn, Abentar, Abentur, Alva, Arari, Aslan, BaracH, Benatar, Benhabit, Benatar, Camargo, Coen, Danon, Haviglio, Israel, Lanciano, Lnmbroso, Maestro, Natan, Oef, Pemica, Salam, Senior, Servadio, Speriel, UzieL

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