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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1884-01-10 · No. 2. (10.1.1884) · p. Seite 8

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
13 (1884)
Issue
No. 2. (10.1.1884)
Date
1884-01-10
Page
Seite 8 (sequence 4)
Language
German
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1#^״ MfkBS «&&.' macixen hiebet! auf den Artikel z-ktt, 1^p gaaei^fewr deiö Tai&ui/fti^Lp,.^, ^-T;_, Ie!!h1rei:«^eb ^weckhitte die ׳rheörie, d!^‘ ^40]^i~;|«b$j»ao ffieTftiso] lnr PraxjiB(ftÜkjpJie? Eip sölclxerSfcajidpuhktlfdnn.te T a '־1־'"'־ *״ höc&sfens nur daiih .gufcgeheisseü'werdan.wenn von Anfang־ an^ zur Zeit des Talmud-Abschlusses, die Weiden, vornelj^alich RAschi, es jtb eine uner- «chntteiiicke Satzung für die Jnffsnhgit hingestellt hätten, dass alle Bestimmungen, Erklärungen, Sagen und Lehren des Talmuds,' auch /Solche, welche als irrthämiiehe erscheinen und erkannt werden müssen, in alle Ewigkeit bindend bleiben sollten, und wenn ferner alle nach dem Verfasser des Talmuds lebenden Weisen und Lehrer von einer solchen Satzung nie und nimmer abgewichen wären, vielmehr alle Ent- Scheidungen und Lehren im Talmud stets aufrecht erhalten und für heilig angesehen hätten. Allein diese Voraussetzungen und nothwendigen Bedingungen sind nicht gegeben. Denn einerseits hat ja schon der Talmud selbst nach seinem ersten Abschlüsse seitens 'der Saboräer. Gaonim Und späterer Weisen mannigfache Zusätze und Emendationen erhalten, und andererseits wurden wenigeinleuchtendeund auf Schwankendem Grunde aulgebaute Halachoth als unverbindlich ausser Acht gelassen. So besonders von Alfasi in seinen ״Halachoth“ und Maimonides in seinem ״Jad“. Alle Zusätze und Abweichungen aber — sie. lassen sich nicht durch die häufig angewandte Methode des Pilpul erklären, sondern nur durch die Anerkennung des Satzes הכתוב נמסר לחכמים להדרש, המשנה נמסר לאמוראים להדרש, והתלמוד נמסר לסבוסר ולנאונים ולרבנן להדרש:— (Schloss folgt) Joseph Derenhoorg, Essai de Restitution de l'aneienoe redaetion de ■assechet Klppourlm Paris, Librairie A. Durlacher 1883. Eine höchst beachtenswerthe Arbeit des rühmliehst bekannten unermüdlichen Forschers auf dem Gebiete der jüdischen Wissenschaft liegt uns vor. Wir haben den Verf bereits aus seinem so sehr gründlichen ״Essai sur l’h'istorie de la Paläst ine“, Paris 1867, lieb gewonnen und finden ihn in voriiegendee Broschüre zu unserer vollen Freude noch ganz seinen werthvollen Forschüngnn hingegeben. Die ״Massechet Kippurim“, כוסבת בפורים ist der Traktat der Mischna von den Riten des Versöhnungstages für den Hohenpriester. während des Bestandes des Opfercultus. ln unsern Mischna-Ausgaben ist es der ״Traktat Jcma“, der untermischt mit andern Anordnungen für die'Feier des - Versöhnungstages auch die Gesetze der Riten für den Hohen- Sriester zum Versöhnungstage bringt. Unser gelehrter 1ergeher, Herr Derenbourg, hat diese Anordnungen der Riten am Versöhunngstage für den Hohenpriester von ihrer Untermischung befreit und dieselben in ihren ursprünglichen Zusammenhang gebracht. Der hebräische Text ist hier durch treffliche am Rande angegebene Varianten vermehrt worden; es sind dies die Ergebnisse einer vom Verfasser eingestellten Vergleichnng unseres Mischnatextes mit dem nach. einer Mischnahandschrift von Dr.. Lowe herausgegebenen Mischnatexte, der für jeden Talmudkundigen von hohem Interesse ist. Eine französische UeberSetzung mit gelehrten Anmerkungen sind dem Texte beigefügt. Mit Recht behauptet der Verfasser, dass ein Schrift• liches Verzeichnis der Ritenordnung am Versöhnungstage schon sehr früh für die Hohenpriester, die nicht immer dem Gelebrtenstande angehörten, angefertigt wurde, aus dem dieselben in unsern Mischna, den Sifta und die Tosefta übertragen wurden. Der Name nahftn<?90hnft des jlerm Dx.. Lopre., S. 12,,.Tlipte lß, Spricht der.Verfaaserlvon der/^enennung ״Bpthdin“ בית דין, für das Synedricm, •wir] י . rion‘ in. der Abtheilung Ü'der Hamburger’schen Real Encyclop®die S. 1148 aufmerksam,: wo ausführlich über die verschiedenen Benennungen in ihrer geschichtlichen Entwicklung gesprochen wird. S. 21—29 liefert uns der Verfasser.eine ausführliche Abhandlung über die verschiedenen Abtheilungen und die Zellen des Tempels (לשכות)» von der Vieles für den Kundigen zu verwerthen ist. S. 29 —30 finden wir treffliche Notizen über Sacharia ben Kabutal und die Vorlesung des Buches Daniel S. 30—34 wird eine geschickte Darstellung und Erläuterung der Gebetordnung für den Hohen- Priester am Versöhnungstage gegeben. Von bedeutendem Werth ist S. 34—39 die Abhandlung über das ״Haschern“ und ״Baschem“ in dem Gebetritus der Sändenbekenntnisse desHohenpriesters am Versöhnungstage. Möge dieselbe ihre wohlverdiente Beobachtung finden. Wir scheiden seur befriedigt von dieser inhaltsreichen Schrift und wünschen ihre weiteste Verbreitung in den gelehrten Kreisen; dem gelehrten Veifasser rufen wir zu: כה ירבה וכה יוסיף. Er möge die jüdische Litteratur noch oft mit solchen grüna- liehen Studien bereichern! r. (Es ist uns über D.’s Schrift noch eine, mehr in's Detail eingehende, Recension zugegangen, die wir schonN deshalb noch bringen werden, weil sie auf eine von orthodoxer Seite im ״Univers. Isr.“ erschienene Besprechung energisch abwehreml Bezug nimmt. Red.) Notizen. I. Der Gebrauch der Kapores zu Jomkippur, dessen Ent- Stellung in die Zeit der Geonim fallt, wurde zu jener Zeit ganz naiv begangen, wie wir aus Raschi zu Sabbath 1Mb. Schlagw. האי פרפופא ersehen, der die Responsen der Geonim citirt, nach welchen es üblich war, einige Wochen vor Rösch Haschana in einem Korbe Erbsen für ,jedes Kind zu säen, die man am Vortage des Bosch Haschaua in’s Wasser warf;, das sollte als ein svmbolisches Verfahren für das Gedeihen und Wachsthum der Kinder gelten. Als aber die Kabbala, die־־fremde Elemente aufnahm, in Schwung kam uud sich in’s jüdische Leben, wie in die Liturgie einschmuggelfe, artete dieser Gebrauch zur Unsitte aus. — S p i n n er-Tarnow. .2. Im Schulchan aruch (Oracli Chajim B701 statuirt Isserles, dass man nach Eiligen am ChanukateÄte Käse essen müsse,, weil Judith den Holofernes durch Milch betäubt hatte. Als Quelle beruft sich J83erles auf Kolbo und R. Nissim. Zunz in seinen G. V. S. 124 bringt, noch andere Quellen daJur, und ist es bemerkenswert!!, dass Isserles hier einen Gebrauch statuirt, der auf einer nnhistorischen Thatsache basirt. Ausser den von Zunz angeführten Quellen befindet sich noch in Jellinek’s ״Sammlung kleiner Midraschim“, S. 132, die Notiz, dass das jus primae noc is 3 Jahre und 8 Monate gedauert hat. Als aber eine Schwester der Makkabäer heirathen sollte und der Fürst das juris primae noctis in Anspruch nahm, hätten Juda (Makkabi; und die übrigen Brüder den Hegemon erschlagen, worauf der svrische König vor Jerusalem zog. Diese Schwester wär die ן Wittwe .Telmcfith gewesen. Aber alle diese Erzählungen sind 1 nicht geschichtlich.*^ In den geschichtlichen Erzählungen der I Makkabäer stebt nichts davon. Wir wissen zwar nicht, wann j die Geschichte mit Judith und Holofernes sich zngetragen, aber ן in der makkabäischen Zeit gewiss nicht. Der Gebrauch, Käse am Chanukafeste zu essen, hat sich auch, so viel mir bekannt I ist, in den israelitischen Gemeinden nicht behauptet. D1\ Duschak. I . - *) Dass der Schulchan Aruch uud seine Glossatoren, wo es sich um historische, linguistische anatomische und naturwissenschaftliche Kenntnisse handelt, durchaus unzuverlässig sind, ist längst erkannt; schon aus diesem Grund können ihre Aus• Sprüche keinen Anspruch auf Unfehlbarkeit machen. Versntwortlicher RedacUur Ur. Rahmer, Magdeburg Druck vop D. L. Wolif, Magdeburg. Verlag von Robert Friese, Leipzig.

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