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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1883-10-05 · No. 40. (5.10.1883) · p. [Seite]

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
12 (1883)
Issue
No. 40. (5.10.1883)
Date
1883-10-05
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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I» Balaaektaag allar JUeitk■■ ■■4 Mm kttrafMlM Itttararlaakaa Kr- Kketinn• ■f 4M 6 eklet* 4er Fkllo• Mpklt■ Seacklakta, BtkMgrapkla, Tkaa- 1•(!•) OrieatalU, KxtffMe. Httallttlk, Lltuflk, Pidagagik. Heraasgegeben TOB lUbb iner Dr. Moritz Bahiner. Gfliqyde&wu}, 5. Octo&ez 1883. I I - '- Bfiekerder eiasekligif«■ Litt trat er, w«lek« 4«r R*4acti•■ zagaaaagt ward•■, Mw 1■ 4fcaaai Blatt« ab|akM4a Baapraakaag• Bai U>m4n| 1a awal Bin■■)«■«- ExMplar•■ •rfelgt «!■■«Ho kan« Gratia-1 Daa »JMisehe Uttirktir-Blkttk erscheint wöchentlich in einem halben Bosen; Preis hei allen Bntti^anHittjTna 8| Mark. Abonnenten der ״Israelitischen Wochenschrift“ (die ־vierteQfihnMh hei -) erhalten das ״Jtldisohe lätteratnr-Blatt" gratis. — Inserate werden mit _. _. 0 - gespaltene PetiteeUe beredmet ima von der Expedition dieses Blattes sowie durch die Central-Annoncen-Expeditian. ▼on 6. tu Baabe m C•., Frankfurt a. M., Magdeburg, Berlin, Cöln, Hamburg, Mönchen, Zürich, Wien, Paris befördert Inhalt: Wissenschaftliche Aufsätze: Anstand und| Etiquette im jüdischen Alterthum. Von Dr. S. Oronem&hn in Danzig. (Fprteetzung.) — Oe ographische und ethnographische Spitznamen und Spottgeschichten. (Fortsetzung.)! L itteraturberichte.: Herzfeld. Dr. L., Euiblicke in das Sprachliche der semitischen Urzeit (Fortsetzung.) Zur Becension der Wönsche’schen Uebersetzung des Midrasch Buth. Notizen. יימד־ Anstand und Etiquette im jüdischen Alterthum. Ein Vortrag von Babbmer Dr. S. Gr on < (Fortsetzung.) Doch wenden wir' Inns nun zn derj migen Seite des gesellschaftlichen Verkehrs, in der, nie ich mich früher ansgedrückt, das aristokratische Prinzip zur Geltung kommt, zu den Abstufungen und Rangunterschieden, welche doch auch innerh&l b gewisser Grenzen ihre Berechtigung haben und wohl hier und dort abgeschwächt, aber doch niemals ganz aufgehoben werden dürfen. Man kann wohl 1 den Grundsatz: ״gleiches Recht für Alle", nicht nachdrücklich genug betonen, aber eine Forderung wie: ״gleiche Ehre für Alle“, wäre ein Unding und I könnte, ja dürfte niemals ganz zur Wahrheit werdefi. Manches ergiebt sioh ja hierbei so von selbst, dass man darüber wohl zn allen Zeiten und unter allen Völkern einig sein musste; dass z. B. die Greise den Jünglingen, die Eltern den Rindern vorzuziehen seien, darüber konnte bei keinem Vernünftigen je ein Zweifel bestehen. Aber sehen wir auch von solchen selbstverständlichen Regeln ab, 80 wird doch imm6r ein Theil der Menschheit eine Bevorzugung glauben beanspruchen zn dürfen, worauf sioh denn auob u. A. der Unterachiedspunkt zwischen den Patriziern und Plebejern, den Patronen und Clienten in der älteren, den Adeligen und den Bürgerlieben in der späteren Zeit. Wir wollen hier nicht auf das ganze Etiquettenwesen des Alterthnms eingeben, sondern nur von den Gesellschaftsklasse^ sprechen, über deren Stellung die Auffassung nicht zu lallen Zeiten und bei allen Kationen die gleiche gewesen ist. Da haben wir zunäohst die Frauen. Es ist bekannt, dass die Frau im Alterthum nicht eine so günstige Stellung wie im Mittelalter und in der Neuzeit eingenommen bst. Aber man darf darum nicht das Verlältniss sich j derart vorstellen, als ob damals überall und durchweg die Frau weiter nichts gewesen sei, als die, erste und vornehmste Sklavin des Hauses, im günstigsten Falle die Wirthschafterin und Hansverwalterin, der gegenüber von irgend welcher Achtung und Ehrerbietnng nicht die Rede sein konnte. Bei den Griechen allerdings, von deren hohen Bildung man dieses kaum erwarten sollte, blieben die züchtigen Frauen, denn nur von diesen sprechen wir hier, eingeschlossen im unteren Geschosse des Hauses, in der sogenannten Yuvaixäm;, in einem Frauengemaohe, zu welchem höchstens die nächsten Verwandten Zutritt hatten, und stets fern von Mahlzeiten und geselligen Znsammenkünften. Bei den Römern blieb zwar ihr Umgang auf den engeren Kreis der Familie beschränkt, aber sie nimmt doch als Gebieterin eine gewisse Etiquette in Anspruch, der auch der Mann sich zu pnterwerfen hat; in ihrer Gegenwart herrscht Anstand• in Reden und Benehmen, sie nimmt Theil an dem Mahle des Mannes, wenn auch Wein za trinken für sie anschicklich, wenn sie in der kleidsamen Tracht der Frau, der stola matronalis in Begleitung ausgeht, ist sie einer 'achtungsvollen Behandhmg 'sicher, man macht ihr auf der Strasse Platz and sie anzurühren ist selbst bei einer gerichtlichen Vorladung nioht gestattet*). Jedenfalls nioht sohlechter war die Behändhandlang der Frau bei den Israeliten und gar weit entfemt von der Behandlung, die sie sich von^ den anderen orientalischen Völkern gefallen lassen mm Freilich jene gesellschaftliche Bevorzugung, wie sie heute die Frau von dem Manne genieest, und wie sie sioh in den verschiedenen kleinen Artigkeiten und Aufmerksamkeiten aasspricht, welche ihr selbst von Fremden erwiesen werden, — ein solches galantes Benehmen gegen das weibliche Geschlecht war dem Alterthum fremd. Aber wenigstens von ihrem Gatten darf die Frau eine gewisse Auszeichnung in einer besonderen Zuvorkommenheit erwarten. ’Kleine Aufmerksamkeiten ihr zu erweisen, besonders za den Festtagen, war allgemeine Sitte bei den Israeliten, und wenn hent irgend ein Ehemann sioh weigern sollte, *) Marquardt p. 58. -*■ -

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