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Das jüdische Literaturblatt · 1882-09-13 · No. 37. (13.9.1882) · p. Seite 148

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
11 (1882)
Issue
No. 37. (13.9.1882)
Date
1882-09-13
Page
Seite 148 (sequence 4)
Language
German
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: schlosse zu begründen sind, dabei ist nieht ausgesfchloesen, dass er unter sine von den ׳Lehrern tradirte ״ Meinung ▼ersteht, und dass er eine ausdrücklich als הל׳ם bezeichnte Norm nur als Einrichtung der Weisen תקנח חכטים bezeichnet Die metaphorische Bedeu• tang des הל׳טals eine alte tradirte Norm ist bei ihm oft genug nachzu weisen. Der in unseren Händen befindliche Commentar Raschi's erstreckt sich nicht Ober den ganzen Talmud. Ausdrücklich als nicht von ihm verfasst sind bezeugt Makot von p. 19 an und Baba batra von p. 29 an. Der Commentar zu Nedarim ist frühe schon und wohl mit Recht als unecht bezeichnet worden, ebenso zu Nasir und Meila. Der Commentar zu Taanis trägt das Gepräge von Raschi’s Geist und stammt wahrscheinlieh von der Hand eines seiner Schalet? In dem Commentar zu Moöd katon, Ober dessen Autorschaft ein lebhafter Broschürenstreit zwischen Rabbinowitz und Zumber ausgebrochen war, scheinen die Arbeiten Raschi’s und Rab. Gerschoms in einander geflossen und uns noch dazu in mangelhaften Versionen aufbewahrt zu sein. Die talmudlosen Mischnajot, ebenso Edujot, Midot, Tamid etc. bat Raschi nicht!)(■arbeitet Schliesslich bemerken wir, dass die■ Begründung aller oben mitgetheilten Ansichten des gelehrten Lee- 'tors, insofern sie bisherigen Annahmen widersprechen, in gehaltvollen Anmerkang&n und Stellennachweisen gegeben sind. Die Würdigung Raschi’s als Bibelcommentar und Decisor behalten wir uns für eine bald folgende neue Serie von Aufsätzen vor. ־ Zuvor sei jedoch noch einer kleinen Monographie gedacht, die denselben Stoff behandelt ״Raschi als Exeget mit besonderer Rücksicht auf das Sprach wissenschaftliche in seinem Bibel-Cominentar“ heisst eine bei Sehatzky in Breslaa gedruckte und von dem Verfasser Dr. Nehemias Kronberg seinem Freunde dem Rabbiner Simonsen in Copenhagen gewidmete Schrift. Die einleitenden Abschnitten Das Leben_Raschi’s, das Gebiet der literarischen Thätigkeit RascKi’8, die Bibelexegese in-Frankreick enthalten ein kurzes Facit der von Zunz, Bloch, Geiger, Rosrn und Weiss. veröffentlichten Quellenstudien. Auch was von dem Geiste des Bibel- Commentars und Raschi’s grammatischem Standpunkt in recht verständiger Weise gesagt wird, findet in der Arbeit von Weiss eingehende Bestätigung. Sehr fleissig und übersichtlich ist das Verhältnis) Raschi’s zu Menachem und Dunasch in Bezug auf das Verbum und auf das Waw pleonasticum dargestellt. Von eingehender Sachkennbniss aber und von ausserordentlicher Beherrschung des einschlägigen Materials zeugen die letzten Abschnitte enthaltend: Laut- und Schriftlehre. Formenlehre und Syntax. Wir hätten freilich gewünscht, der Autor hätte die aufgestellten Grundsätze erweitert und mit mehr Belagstellen versehen, doch weisen die Noten überall auf die Quelle hin und 80 wird das Büchlein dem Rasehiforscher nicht unwesentliche Dienste zu leisten im Stande sein.*) Brann, Rabb. Dr. M. Das bibliographische Hand- J>ach des Schabtai Bass in der lateinischen Uebersetzung Clanner’s. Breslau 1882. VHI. 12 S. . Das unter dem Titel שפתי ישנים von Sabbatai Bass im Jahre 1680 edirte bibliographische Lexicon imponirteden zeitgenössischen christlichen Gelehrten so sehr, dass Viele derselben sich mit dem Gedanken trugen, die Schrift von Bass in's Lateinische zu übertragen. Za diesen Uebersetzern des שפתי ישנים gehört 6 Zeile 13 von oben ist aas 8chiUera Proden Besten *) Der Sets au/ 8. log sar Weltenslein Trilogie and lastet: .Denn wer •Hase Zeit geaag gnthan, der hat gelebt für alle Zeiten." der ziemlich obscure Brieger Gymnasiallehrer Job Glanner. Habent sun hda libelli. Ein Zufall spielt) das gelehrte Opus Clanuers der Breslauer Stadtbibliothek in die Hände, welche dasselbe sorglich in ihrer Manuscriptensamailung als Handschrift 477 verwahrt und eine Hyperbel in der bombastischen Titelaufschrift rief das Interesse des Hrn. Brann für diese literarische Piece wach. Der vielversprechende, breitspurige und schwerfällige Joh. Friedr. Clanner macht sich anheischig ausser der ITebersetzung viele tausend Autoren, die in andern Handbüchern der jüdischen Literatur vermisst werden, hinzugefügt zu haben. H. B. hat die Mühe nicht gescheut, dem von Gelehrsamkeit triefenden Magister Job. Friedr. Clanner etwas auf die Finger zu sehen. Es stellt «ich heraus, dass der Brieger Gymnasialprofessor Hekatomben im Munde führt. Die vielen, tausend Autoren schmelzen zusammen zu 75 obscuren Namen höchst problematischer Werke. Für Kenner des Hebräischen ,ist die grandiose, gelehrte Ignoranz, die sich in dieser Uebersetzung breit macht, sehr ergötzlich. Um letztere zu kennzeichnen, geben wir einige seiner Hauptsünden zum Besten. והשטנית עצרת תהיה לך לטובתך ולהנאתך übersetzt C.: Saginatus sum diebus feriatis. Erit tibi in bonitatem et pulchritudinem, 8i composueras etc. Er hat also השמינית gelesen und hat das Zahlwort für die aramaisirende Hophaiform der rad. שמן gehalten. על שנים מקרא ואחד תרגום ושאר דיגים והנהגת האדם במוסר giebt C. wieder mit: De duobus Biblicis scriptis, unum Targum, alterum rituum et morum houiinum cum correctione. So viele Worte — fast ebenso viele Schnitzer. כש2ש heisst bei ihm secundum sex, כתנות אור tunica pellicea, טהדורא בתרא hält er für nomiua propria. die er mit Dura Batra wiedergiebt Abbreviaturen aufzulösen, davon hat er natürlich kejne Ahnung. Was mag es da auf sich haben mit 6einen sogen. Verbesserungen des liebr. Textes? H. B. hat Recht, wenn er S. 5 sagt: ״Entbehrlich sind diese Uebersetzungen (des שפתי ישנים) heute allesammt. Die Wissenschaft hat auch ohne sie ihren Weg gefunden " Und doch ist die Aufstöberung dieses grundgelehrt sich blähenden Sündenregisters nicht nur pikant, sondern auch lehrreich. Möge es den rastlosen Flei66e des H. B. gelingen, nächstens iohnender׳te, literarische Piecen an das Tageslicht zu lördern! Sohrau 0/S. Dr. Immanuel Deutsch• Notiz. Gelegentlich des in jüngster Nummer mitgetheilteu Gutachtens des Herrn Professor Dr. Strack ist ein Privileg Casimir des Grossen vom Jahre 1334 zeitgemäss, welches in der neulich erschienenen Geschichte des Landes Posen von Dr. Christian Mayer (Verlag von J. Jalowicz) S. 106 Arb 31 zu lesen ist. Es luutet: ״Gemäss den Bestimmungen des Papstes verbieten wir auf das Entschiedenste, die Juden unseres Territorii zu beschuldigen, als ob sie sich Menschenblutes bedienen, da alle Juden ihrer Gesetzesvorschrift nach sich jeglichen Blutes enthalten müssen. Wenn aber ein Jude durch einen Christ der Tödtung eines Christenkindes beschuldigt wird, 8ö 8011 er durch drei Christen und ebenso viel Juden überfuhrt werden. Ist er überführt worden, dann soll der Jude die auf das begangene Verbrechen gesetzte Strafe erleiden. Wenn aber die obengenannten Zeugen seine Schuldlosigkeit darthun nnd ihn frei■ sprechen, dann 8011 der Christ die Strafe, welche der Jude würde haben erleiden müssen, für die Verläumdüng wohlverdienter Weise verbüsseu.1‘ So die Gereontigkeit von anno 1334. Varaatwcrtltebsr ^tiartinr Dr. Rah«•* ia Hagdebarg. Drack von fl. Uorbaehin Barby. Verlag von Robert P ri•« in L«>P*t|• UM mUdLm

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