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Das jüdische Literaturblatt · 1882-05-17 · No. 20. (17.5.1882) · p. Seite 80

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
11 (1882)
Issue
No. 20. (17.5.1882)
Date
1882-05-17
Page
Seite 80 (sequence 4)
Language
German
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beine desselben und seines Sohnes Jdnathan noch im: mer im Auslände statt in dessen väterlichem Erbbegräbniss im Stammgebiete Benjamin ruhen, was David (8. das. V. 12—14) wieder gut machte. Nun sollte ad b)~wieder Saul gemeint sein, ״weil derselbe die Gibeoniten, das waren die Diener der Priester zu Kob, nbd diese selbst umgebracbt hatte (s. I. S. c. 21 und 22)-, so, dass eine und dieselbe Antwort einerseits zur Ehre, und andrerseits zum Tadel Sa ul’s ausgesprochenwurde, was selbst der Talmud auffallend fand und nur durch eine blos midraschartige Deutung auszugleichen sucht! Es durfte darum nach obiger Erörterung nicht zu gewagt erscheinen, wenn wir annehmen, dass sich der Ausspruch ואל־בית הדמים auf Davids blutschuldiges und ' Blutschänderisches Regierungshaus bezieht; was jedoch der vor den Urim und Tutnmim stehende Hauptpriester, gegenüber einem mächtigen und sfegeuden Könige nur verblümt andeute, indess er wahrscheinlich unter dem vorangehenden אל־שאול die Hauptsande Saul’s gemeint habe, als dieser den Oberpriester Achfmelech nebst den andern Priestern zu Nob binrichten Hess und diese Stadt sammt allen ihren Einwohnern — darunter auch die aus dem Heidenthum stammenden Diener der Priester und das Heiligthum, d. s. die Giboniten (8. Josua c. 9) durch das Schwert vsrnichtet hatte (8. I. Sam. 22, 18 u. 19), wozu also Saul's Heererfolge mitgeholfen und das ganze Volk Jisrael — gerade, wie späterhin bei Davids HauptsQnde gegen tJria — ungestraft geschehen liess. Allein der Hofpriester*) Ira hatte absichtlich die Worte ואל־בית הדסים wieder auf Saul umgedeutet und schnell die Erklärung hinzugefügt.• על* אשר הטית את הגבעונים »weil nämlich Saul auch die Gib&naer umbrachte*; wesshalb später nach biblischer Ansicht noch ein anderes gOfflicbes Strafgericht — die Pest — wegen David’s HauptsQnde gegen Uria erfolgte! -ל- Es unterliegt häntlich keinem Zweifel, dass die 7 Beajaminiten, welehe David den Gibeonitern preisgab, als Nachkommen Saul's (s. II. 8. 21, 8) Anhänger und Mitkämpfer des Empörers Scheba waren, aber nicht mit demselben an den Feldherrn Joab ausgeliefert worden sind. Denn, wie konnte sonst David unschuldige Nachkommen wegen der Stlnden ihres Ahnen strafen, was geradezu gegen das mosaische Gesetz (8. V> II. 24, 16) und alles Recht (vgl. hz. Jecheskel c. 18) verstösst? Freilieh hatte David bei der Ausrottung seiner Feinde es nicht beachtet, dass jene Gibeoniden heidnischer Abstammung die gehängten 7 Benjaminiten wider das mosaische Gesetz (ds. 22, 23) aber Nacht auf den Galgen hängen, ja Uber */, Jahr unbeerdigt Hessen; was David, als er dies nachträglich vernommen hatte, wieder gut zu machen suchte und die Cadaver der Gebängten neben den Gebeinen Saul’s und Jonathan’s beerdigen liess! _ Notizen. 1 ־) Die Bezeichnung ,Dekalog“ (Zehn ge bot) ist bekanntlich weder biblisch, noch jüdisch; sie entstammt dem Christenthum, welches glaubte, das Judenthum auf die vermeintlich niedrigere Stufe der Gesetzlichkeithinabdrücken-su müssen. Das Verdienst des Christenthams sollte es sein, Lehren und Principien auszusprechen, zur Beeinflussung der iauern Ge• . *) Schon die Aasdrucksweiae der zwiefachen Antwort scheint darauf hinatweisen, indem bei der Haaptantwort die «tricte Form הדסים na אל שאול ואל lautet, indem beim Nachsatse die KrkUmB*«fcr1n על אשר הסיח שאול את־הגבעונים gewUütt ist. .י sihnung, welche eine sittliche Handlung mit Bewusstsein vollführen lässt, während das Judenthum nur die bewusstlose Ausübung des äußerlich auferlegten Ge- 8etze8 fordern, ein opus* operatum, ohne sittlichen Werth. Daher mussten die Zehn Worte, (Aussprüche, Lehren, Principien), nolbwendig zum G e setz, Zehn g ebot (Dekalog) gemacht werden. Man hat freilich dem sogenannten ersten Gebot: Ich bin . . . weder der Form noch dom Inhalte nach den Charakter eines Gesetzes (Gebots oder Verbots) aufdrUcken können, man musste es als ,Lehre* gelten lassen. Daher wurde, um den Charakter eines Gesetzes festhalten zu können, diese erste Lehre mit dem zweiten Gebote, dem Verbote 'der Abgötterei und des Götzendienstes, verbunden und als Erstes Gesetz (Gebot) hingestellt. So Augustin und die nachfolgende christliche Kirche, wäbrend die älteren Kirchenväter die jüdische Tradition festhalten. Um nun dennoch die Zehnzahl wieder herzustellen, wurde das zweite Gebot in ,Abgötterei und Götzendienst* oder das zehnte in das Verbot des ״Gelüstens“ und ״Begehrens“ getheilt. Die Wiederholung der Zehn Aussprüche im Deuteronomium un. i terscheidet wirklich sprachrichtig zwischen לא תחמד אשת רעך . und לא תתאוה בית רעך, da חמד die sexuelle Lust I bezeichnet. Jedoch wird dadurch der Charakter des | zehnten Ausspruchs nicht alterirr, der im Gegensatz , zu den vorhergegangeuen Sünden der That (6—8) und der Rede (9) auch noch die eine höhern, ja die höchste Sittlichkeit bedingende Ausschliessung der Sünde des Herzens und Gedankens hinzufügt. Es liegt vielmehr i auch in dieser Theilung des zehnten Ausspruchs ein Stück Christentum, welches auf das Deu geschaf-; fene neunte Gebot das Gesetz der Keuschheit und Fleischtödtung gründet. Das Judenthum kennt zwar auch die Sünde des unkeuschen Gelüstes (הרהור עברה), j aber trotz der speciellen Beziehung ist dieser Ausdruck doch auch allgemein zu fassen, niefit blos sexuell; im! Christenthum aber, welches Ehelosigkeit fordert, ist ] jede sinnliche Regung (הרהור) sündhaft, und eine Uej bertretung (עברדי> des neunten Gebots im christlichen Dekalog: לא תחטד אשת רעך• Darum macht die Christliehe Kirche hieraus ein besonderes Gebot. R.-A. j 2) Wir werden von einem Leser des Literaturbl. aufmerksam gemacht, dass die S. 72 vorgeschlagene I Zusammenziehung von בי דואר in ברדואר vere- { darius, Pferd und die Erklärung des rätselhaften , הוטר als Allegorie von המיר bereits von Dr. Perles ■ (München) erstere in den ״Etymologischen Studien* S. 25, und letztere in der ״Revue des Etudes juives“ 1881 p. 109 begründet wurden. (Red.) 1395] Bei Adolf Cohn Setlag u. Antiquariat *Berlin W., 14 BotSbamerfn. erfd)ten: WalfT, ■ekekka, geb. HeisMuuui, JUd)bttd) für tsrael trauen, in 7. aermrijittt Auflage, eteg geb. 3 3TC. 80 Bf, ytQCtiftb, ätonomild) unb fttje empfebteadipertl). ודין׳ םליח־אוויטץ אונד עססיג ״של פסו־! i«79j אין געבינדען אננד פלאשען צו ביללגסטען פרייוען אפפערירט דיא ודינגראפסהאנדלונג פאן מאקס פאפפענהיים פרעססבורג רעפערפנץ: דינער עהרודרדען העדרן s שרייבער אבעח־אבבינפר פרפססבורנ י אגענטען אין גראסעדען שם$דןטעו נעזוכט. Taraatwcrtliefcar KedaetearDr. Rakätr Sa Druck von U. Horba«ki> Barby. Varlaf voa Robert Friese W Leipaig.

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