Mannheim
Compact Memory

Das jüdische Literaturblatt · 1882-04-05 · No. 14. und 15. (5.4.1882) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
11 (1882)
Issue
No. 14. und 15. (5.4.1882)
Date
1882-04-05
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
85% known words query
IRI
…/5367336-6488244-8755962--2055-4855301
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

hr Mtukta! allsr Mm- I Utmrlscfc. IiwMiuk« s«f 4a ««Msts 4«r PhUsaopkl•. ' mM>l4t«,Tlt»n׳r»f^l«,TW ז »Itgti^T*—>■»■. riigMil, Ho- ■Qatik, Llturgtk, PMagafclk. Ilerauigesehen von Hubjjioer I)r. Moritz f 4«r 1 tmtmr, wan» teZ*flw 11|«u4t w«r4«n, Mai 14 . ■ sw•! tarMst Mngdebai'g, 5■ April IcnM, uet KrvrU■. L *.Wvvkonkr. Leipzig and Bach Dm JlAdlMlie Llteratarblnlt“ erscheint wöchentlich in einem halben Böe bei Robert Fr lese) pro Jab re t■!: 8Hk. Abonnentei open; Freie bei eilen Ba0MnAnj|M* 0*!Robert Frie«e)pro Jebri; nng:8|ik. Abonnenten der ״lsrselHischenWoehensebrift" (die rierteliihrl bei alleq Peet-taeteiten bheodlnngen 8 Hk. kos toi) erhalten da* .Jüdische Literatorblatt“ gratis. —!■■ernte werden mit *5 Pt (Zr di• dretg» •palteoe Petitadle berechnet and aassehliosslicb entgegengenommen durch die Central-Annoncea-Expeditiou von GL JL* Daabe Jfc COh Frankfurt a. H״ Magdeburg! Berlip, Hamburg, Cö 111, Rh neben, 2 Urisb, Wien. Paris. Inhalt! Wissenec h aft liehe Au fattse: Das Edict vom 11. Hirt 1812. Znr Embncipation der Juden in Pre aasen. — Zwei inte res- ■ante Bride. — Detter ■nsere Peasaeh flaggadab. Fon Dr. Ö. Friadnoaan in Lablinita. Literaturbericht: Reoensionen: Darche Hanneepgah u. s. w. — ערוך השלם Arueh completum. — Wünsche, Licen. Dr• Aug. Bibliotlieca Rabbiniea. Eine Sammlung alter Hidraacbim. (Portsetsung.) — Landsberg, Dr. Leitfaden für den Israelitisehen Religionsunterricht. — 1) Brandeis, IlhiMrirter iarael. Volkskalender für das Jahr der Welt 5648■ 2) Pascheies, J. W. Illiiatrirter israel. Volkakalender für daa Jahr der Welt 6043. — Die Verlagahandlung D. Loewy u. s, w. — Friedl&nderDr.M. Fünf Wochen in Brody unter jüd.-rus*. Emigranten. E zegetisebe Notizen. Li t era ri'sc he N o tizen. Sprachliehe Notiz. Anteigen. Naekdrack nur mit veiler Quellenangabe gastaitet Das ftdici vorn 11. März 1312. Zar Emandpaiiantgesckirktr der Jaden in freute■. Am 11. März waren 70 Jahre verflossen, seitdem das ״Edict, betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der Juden im preussischen Staate“, von dem Könige Friedrich Wilhelm III., unter der Gegenzeichnung des Staatskanzlers von Hardenberg und des Justizministers v. Kircheisen, vollzogen worden war, um 16 Tage später, am 17״ durch die Gesetzsammlung verkündet und damit in Kraft gesetzt zu werden. Das G^setzgebungswerk, das eigentlich 25 Jahre vorher begonnen worden, war damit endlich zu einem Abschlüsse gekommen. Es muss hier angeführt werden, dass,so duldsam'Friedrich der Grosse auch gewesen, er aus finanziellen Rücksichten das von ihm 1750 den Judenertheilte Generalprivilegium nicht ändern mochte, ohschon er die 1781 erschienene Schrift Dohms über die bürgerliche Verbesserung der Juden dankend entgegengenommen, die darin ausgesprochenen Grundsätze also gebilligt hatte.*) Sein N^ffe und Nachfolger, König Friedrich Wilhem II., abef hatte kaum die Regierung angetreten, als er auch eine Commission zur Verbesserung der Verhältnisse seiner jüdischen Unterthanen (1787) einsetzte und aus eigener Initiative auf Beschleunigung der Arbeit drang. Die Bureaukratie aber setzte ihm fortdauernd Hemmnisse entgegen, und als endlich 1792 der Gesetzentwurf, nach langer *I Friedrich der Grosse sagt sasa Schlüsse seiner Abhandlung Uber die Religion: .Alle diese Secteu leben hier in Frieden und Wagen gleichmlseig zum Glücke des Staats bei. Es giebt keine Religion, welche sich hinsichtlich der Horal viel1 von den andern entfernt, sie können׳ somit der Regierang gam gleichgiltig sein, welche deuageasSss sinem Jeden die Freiheit liest, nach dem Hirn• mal auf jedem ihm beliebigen Wege tu gelangen. Alles, was man .tob ihm fordert, ist. dass er eiu. gnter Bürger sei Der talsehe Eifer” ist eia Tyrans, der die Prbviazeo' entvölkert, die Dül- I dag tfife Utrtfliehe Huttpr, wSleha sie pflegt und blQhen UJst" ' Mühsal, fertiggestellt war, wi^ste das Generaldirektorium die Vollziehung auszusetzenJ und den damals beginnenden Krieg und herrschende Vorgrtheile als Vorwand der Zögerung za benutzen. Der König, welchem die Sache aber am Herzen lag, erliess an seinen Ministerrath eine scharfe Cabinetsordre vom 21. Mai 1792: ״Se. König 1. Maj. haben den Bericht des Generaldireo^■ toiii vom 16. d., das -neue Juden-Reglement betreffend, und vornehmlich die darin angeführten Gründe wegen des verlangten Aufschubs nicht ohne Verwunderung und Refremdung gelesen. Es enthalten sich Allerhöchstdieselben billig aller weiteren AeuSseruqg dar- Uber, wollen auch selbst, dass die Ausführung dieser Sache bis nach geendigter Campagne hufgeschoben werden soll, rathen aber dem Generaidirectorio wohlmeinend, diese Zwischenzeit gut anzuwenden und alsdann endlich eine Sache zu Stande ־zu bringen, die zur Aufnahme des Staats dient, in anderen Lindern längst eingeführt ist und* davon Se. K. M. gar nicht abzagehen Willens sind.“ Nichtsdestoweniger geschah ferner nichts, und der preussische Staat musste erst in seinen Grundvesten durch Napoleons Invasion erschüttert werden, ehe die 1807 begonnene grosse und groesarlige Reform-Gesetz ■ gebung zu Anfang des Jahres 1812 mit dem Eingangs erwähnten ״Edict“ gleichsam geschlossen wurde, nachdem schon 1808 ein Anfang dazu gemacht worden, aber ohne Fortsetzung geblieben war. Der Minister v. Schrötter in Königsberg nämlich war bereits 1808 der Regelung der Verhältnisse der Juden näher und deshalb mit dem Könige in Schriftwechsel getreten, hatte auch durch den Criminalrath Brandt in Königsberg einen bezüglichen Gesetzentwurf aifsarbeiten und darin unter Anderm die Bestimmung aufnehmen lassen, dass Ehen zwischen Christen und Jfudea gestattet sein sollten. Der Entwurf wurde begutachtet, blieb aber, nach Schrötter’s Rücktritt vom Am|e, liegen, und der Minister Graf Dohna nahm denselben zunächst nicht wieder auf. . Inzwischen wär die Städteordnung1 vom 19. No*- vember 1808 erschienen und darin die Zulassung der Juden als Stadtbürger zwar gegeben, ihnen jedoch kenn weiteres Zugeständni8s zu Theil geworden. Sie konnten allerdings' an den Wählen za Stadtverordneten theilnehmen, selbst Stadtverordnete und Stadtr&the werden, waren aber im Gewerbebetriebe beengt und fthnliehen Beschränkungen unterworfen. Erst als Harde■- berg (6. Juni 1810) Staatskanzler geworden war, wurden die Vorarbeiten wieder aufgenoin^neh nnd nach manchen Hindernissen 1812 zum Abschlüsse gebracht. Das Gesetz war fertig, um seine Rertnktieo hatten ■ich

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.