Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 8 (1879)
- Issue
- No. 47. (19.11.1879)
- Date
- 1879-11-19
- Page
- Seite 186 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Vorwurf Mohammed’s vom medicinischen Standpunkte volle Beachtung. Warum plaget ihr eure Kinder, indem ihr an deren Gaumen mit eurem Daumen reibet? Er verordnet«, dass man bestimmte Heilmittel gegen das Seitenstechen und gegen die Bräune der Kinder anwende (ibid. II. p. 374); aber schon der Talmud betont die Gefahr, mit welcher die Bräune das Leben der Kinder bedrohe, wesswegen man an jedem Mittwoch Fasten anordnete, _um das Ausbleiben der Bräune zu erflehen (Jerusch. Taanit c. 4). Allein, da die Arzneikunde hauptsächlich auf Erfahrung beruht, deren Mittel von Zeit zu Zeit wachsen und sich auch verändern, 80 mag sich allerdings manches Heilmittel bei den arab. Juden entwickelt haben, das nicht in deren Schriftthum drang, welches Mohammed doch auf mündlichem Wege erhascht und angewendet habe. (Schluss folgt.) "" Eine Namensformel im Talaind. Von Rabbiner Dr. Sidon in WerscheU. Ueber die Stelle in der Mischna: ,יכה '01' את יום (8ynhedrin VII, 10) hat das * *Literaturbl.“ mehrere Erklärungen gebracht, die in einem Punkt vollkommen miteinander harmoniren, dass nämlich in dem Namen 'DT mehr zu suchen Sei, als ein einfacher schlichter'DV. Schon nach den Auffassungen der alten Cominentatoren enthält dieser Name Andeutungen auf höhere Beziehungen, aber zum Darsteller einer bestimmten Persönlichkeit — einer geschichtlichen oder ungeschichtlichen — ist er in ihren Forschungen noch nicht gestempelt worden. Zu dieser Höbe hat er sich erst in der historisch-kritisehen Zeit emporgeschwungen. Bald ist er Josephus Flavius, bald Jose ben Joeser, ja wa9 sind selbst die grössten und mächtigsten־ der Erdensöbne im Vergleich zn ihm, d. i. zu Jupiter oder Jovis — nach alter lateinischer Form — dem ,Donnerer*, ,dem ,Vater der Götter und Menschen.* Allein die Wirklichkeit hat andere Töne und Farben. Und was ist der יוסי in der Mischna in Wirklichkeit? Vielleicht gelingt es, seine wahre Bedeutung wenigstens bis zn einer gewissen Wahrscheinlichkeit herauszufinden and ihn zu seiner ursprünglichen Stellung und zu seinen ursprünglichen, wenn auch nur bescheidenen bürgerlichen Rechten zurückzuführen. Der;Name יוסף erscheint im Talmud als Vertreter eines nach Belieben zu wählenden Namens. Er versieht fast die Function des bei uns gebräuchlichen N. N. Vor Allem sei erinnert an das so bekannte שני יוסף 3[ שמעון (B. Mezia 18a, b), das seinen Charakter als . Formel beim ersten Anblick verräth. Fernern Aufschluss über den Gebrauch des Namens יוסף geben folgende Stellen: (Jebamoth 24a) pp אותו יוסף יוחנן pp אלא לשם יוסף אותו דחק, (Gittin 34b) יוסף וקוראץ. לו. דחנן•) יוחנן וקוראץ לו יוסף היאך מגרשין נשותיהון. Aus diesen beiden bezüglich der Namen sich ergänzenden Stellen geht hervor, dass der Name ד0ף im T8lmud das Vorrecht genieast, das weit ausgedehnte Namensregister zu vertreten. Wenn wir nun den Namen ד0י als eine Art Deminitivform von יוסף dieselbe Stellung vindidren, so ist { das Dunkel von '01* את 'DV יכה geschwunden. R. Josua b. Koreha sagt:1) כל הדם דנץ את העדים בכנד d. h. während der Gerichtsverhandlung über den Gotteslästerer steht statt des Gottesnamens eine andere Benennung im Gebrauch; als eolche stellt sich nan ein der gewöhn- *) Dar Sam« •1pni' tritt hier als Zvilling־‘bruder des יןסף vd, dasdttrfte iwZa—m»B0h1Dgstehen mttQeneeU45,39: ז4"חנךבני• liehe Namensrepräsentant יוסף יוסי, und die Formel gestaltet sich zu יכה יו0י את יוסי. Dieser Name schliesst andere keineswegs aus, er steht nur da in deren Vertretung. Es kann nicht ernstlich der Einwand erhoben werden, dass durch die Einführung eines menschlichen Namens (statt des göttlichen) der Gottheit nahe getreten wird, da doch gerade die ganze Procedur ihren Grund in der Ehrfurcht und in der heiligen Scheu vor dem Göttlichen hat. Aber als כנוי für den Namen des Einig- Einzigen den Namen Jovis zu setzen, dürfte nach jüdischer Anschauung etwas bedenklich sein. Unterliegen die ans Paläsina bezogenen Ethrogim Zehntenu. Hebe-Abgabepflicht? Eine halachieche Abhandlung von einem Unparteiisthen. Unter dam Titel: ,Ein Pressprozess“ liest man in Nr. 44 des ,Israelit“ einen Leitartikel, der die Frage behandelt, ob die sogen. Paradiesäpfel oder Orangen (אתרוגים), welche man vom heiligen Lande zum Festgebrauche bezieht, der Pflicht von Therumoth und Maasseroth unterliegen. Der Schreiber jenes Artikels bejaht diese Frage und begründet damit seinerseits eine gegen einen diese Frage verneinenden Rabbiner erhobene Anklage. Gleich beim ersten Durchlesen jener Abhandlung stiess ich darin aufeinander widersprechende Behauptungen, und fand auch die vorgebrachten Beweise theils nicht stichhaltig, theils gar auf unrichtige Citate basirt. ,Diese Frage ist schon seit Jahrhunderten entschieden“, sagt der Verf. mit apodictischp1:,.Ge־ wissheit. Unbekümmert um diese Phrase, die Uberdiess der Wahrheit gänzlich entbehrt, sei die ganze Frage hier nochmals einer gründlichen Prüfung und Unter- Buchung unterzogen. Es werden folgende 4 Fragen zu beantworten sein: I. Ist ein reifer Ethrog, den wir kaufen, jetzt (nach der Zerstörung des Tempels) biblisch (מן התורה) oder blos rabbinisch (מדרבנן) der Zehnten- und HebeAbgabepflicht׳ unterworfen? (NB. in Palästina.) II. Hat ein Ethrog, wie er für den Fest gebrauch benutzt wird, die für Zehntenabgaben bestimmte Zeit (עונת המעשרות) erreicht?*) III Ist ein reifer Ethrog, in Palästina von einem Nichtjaden gekauft, im Auslande der Pflicht von מעשרות unterworfen? — rabbinisch oder gar nicht? IV. Darf man gesetzlich einen אתרוג של ^בל zu den ארבעה מינים gebrauchen ,כזמן הזד? 1) Die erste Frage zerfällt in drei Fragen: a) Sind Baum fruchte biblisch oder blos rabbinisch der Zehntenpflicht unterworfen? b) Falls biblisch, besteht dieses biblische Gesetz auch jetzt noch? c) Falls ja, bleibt dieses Gesetz noch biblisch auch dann, wenn die Früchte allein zum Zwecke, sie zu verkaufen, aber nicht, um sie selbst zu verzehren, vom Baum abgenommen werden? Antwort auf a) und b): Nach der Ansicht des Maimonides war das Zehnien-Abgabegesetz vor der Zerstörung des Tempels bi blisch — (M. steht mit dieser 3 11*8* entweder eine Namen• Änderungגר ln dem Worte (* . . אלא eine wortsndemng wie ״fl״ יהמכנד, שם לחביוד wie •שכנה הכתוב *) Hier ntaaa bemerkt werden, daaa wo in dieser Abhandlung die Worte ,עונת המעשרות“ Vorkommen, Zehnten- und Hebe-Abgabe darunter gemeint wird.. Beweis: Tosefoth Jom Tob (Traetat Demai e. 4 Mischna 1) sagt wörtlich: עשר ש0 לכל&• *מו/נות כהונה. ואף לתרומה נחלה (V*rg1. e. 7 u. 8. Je«- ■ebalmi ttan—aroth e. 2 M. 4).