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Das jüdische Literaturblatt · 1879-09-17 · No. 38. (17.9.1879) · p. Seite 152

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
8 (1879)
Issue
No. 38. (17.9.1879)
Date
1879-09-17
Page
Seite 152 (sequence 4)
Language
German
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Biss ein. Nan kommt ihr erster Mann aber wieder, so darf sie zu ihm zurückkehren und sie j ist, trotzdem ihr der 3. Mann einen &נ geben muss, nicht פםלד! מן הכרע׳, Da fügt die Mischnah hinzu: Dieses Gesetz erairte R. Eiieser B. Mathia durch einen Deutsch wie folgt: את זו דרש ר׳ אליעזר בן מתיא אשה גרושה מאישה ולא מאיש שאינו אישה• Diese Hypothese ist gewiss keine erkünstelte und wird in der Mischna mit דרש bezeichnet: Verf. bringt als Beweis für seine Behauptung, dass man 8elb6t bei den. Talmudlehrern |den Derasch für eine Assmachta gehalten und aus ihm keine -gesetzliehen Consequenzen gezogen hätten, der Fall von ובת in Synh fol. 61b und ähnlich Jebam. fol. 3. Im «rsteren Falle handelt es sich um den Derasch eines ד, im zweiten um סמוכים. Verfasser hat aber ganz den Grundsatz übersehen: אין!מזהירין ואין עונשין מן הדץ, der nur in Bezug auf איסורים angewendet wird, aber nicht bei Geldsachen. ממונא עונשין מן הדץ. Wie alt aber die דרושים waren, hätte Yerf. doch aus dem Umstande ersehen müssen, dass es fester Grundsatz ist. אין ארם דן נ״ש מעצמו אא״ב קבלה מרבו upd zwar ורבו מרבו עד י; •למשה מסיד 5) Die ganze Darlegung des Vf. puf Seite XLI. bis LVII, besonders hierüber מלילת מתריס ist gewiss sehr ansprechend, doch wäre es gut gewesen, zu bemerken, dass der Hauptgedanke derselben schbh in einer Glosse zu der Einleitung in den Mischnahcanimentar sich findet (Berachoth ed. Sulzbach 5526 foj. 87b col. 2.) 6) S. XXIX_der Einleit, zu Balj>. mez. setzt Verf. das Zinsverbot auseinander und sucht nachzuweisen, dass die Thora den fremden Heiden (le payen Pranger) dem Israeliten gleich ־behandele. Zu diesem Beweise citirt er 3. B. M. 19,34; 24,22; 4. Bi M. 45,15 11.16; 5. B. M. 10,18 u. 19; 5. B. M. 23,16 u 17; 3 B. M. 12.9 u. 10; 5 B. M. 14, 28 u. 29; &. B. M. 34, 14 u. 15; 2. B. M. 23,9; 4. B. M. 35,11—15; 5.״B; M. 1,16; 3. B. M. 25,35 u. 36; darauf erörtert Verf. die talmudische Discussion über Zins den Nichtjuden gegenüber (B. M. fol. 70b) und giebt eine neue Erklärung von בבדי חייו. Das Wort נר in der Thorp übersetzt hierbei Verf. stets payen dtranger und 6 נכריtranger und payen ötranger. ־ In allen vom Verf. langeführten Bibelstellen ist der נר dem אזרח gegenjjbergestellt; es ist der גר ein nicht aus jüdischem Volkjsslamme Entsprossener, also ein ötranger, ebenso ist er dem אח gegenübergestellt in demselben Sinne, da אח ded Stammesbruder bezeichnet. Doch dass נר auch den’payen, den »Heiden“ bezeichne, das ist in diesen Stellen nicht ersiehtlieh. Um das Wort נר in der Thora nach dieser Richtung hin präciser zu definiren, muss man Poch andere Stellen heranziehef, wie 2. B. M. 12,19 und 12,48, im 2. B. M. 17, 8—16 wird dem גר befohlen, das Opfer zum Stifiszelt zu bringen bei 16^81-כרת. Es wird dem נר der Blutgenuss' ebenfalls bei 6ז^י-.־ברת verboten; es ist ihm כסוי דם anbefohlen u. a. m.;י vergl. 3. B. M. 20, 2, weiter daselbst 22, 48. Ferner 3. B. M. 16, 29 und 24, 16. Der נר muss auch den! Sab bat h halten (3 B. M. 20), er bringt das 4) 6םח שני. B M. 9, 14), auch מנחה und 4) נסכים. B. M. i5,jl4) Und hier wird sogar die Gleichheit des נר in culfiueller Beziehung dreimal ausgesprochen. In demselben Kapitel heisst es weiter, dass der נר für ein שנגה durch den פר בן בקד Verzeihung erlange und sie für sich sjelbst durch עזה erwerbe, dass der גר für נדוף mit'כרת bestraft wurde. Für den נר ist auch*die Reinigung durch אפר פרה אדומה vorgeschrieben, ausdrücklich wird der נר mit zur grossen Lehrversammlung berufen, damit er höre, lerne und fürchte den Ewigen und beobachte!»alle Worte. dieser fefWtwir ih. R1S meriia Magdeburg, CtmckTir Lehre“. Diese Stellen beweisen deutlich, dass נר mit ,fremder Heide“ nicht übersetzt werden darf. Vielmehr ist das Wort גר der Tradition gemäss in mehrfachem Sinne 8 ufzn fassen. Dass גר aber mit נכרי durchaus licht identisch ist, beweist 4. B. M 15, 3; 23, 21, am deutlichsten 5. B M. 21. (Wie das biblische und talmudische Judenthum den נכרי überhaupt und in Bezug huf das Zinsnehmen betrachtet hat, werden wir ia besonderem Artikel zeigen.) Die Auffassung, welche der Verf von der betreffenden Talmuddebatte in B. mez. 70b hat, hat auch ihre Krossen Bedenken. Er gibt eine ganz neue Erklärung der Mischnah und sagt: Der Satz אבל מהבלין צאן ברזל מן הנכרי ולוין וכן בנר תושב sei so verstehen, dass nur der Handelszins vom נכרי genommen werden dürfe und nicht der Leihzins. Deshalb übersetzt Verf בכדי חייו mit traasactions commercial&s und bekämpft S. 302 in der Uebersetzung die Auffassungen von Raschi Doch ist diese ganze Mischnaherklärung unmöglich. Dass mau den Leihzins und nicht den Geschältszins in der Mischnah meinte, beweisen folgende Umstände. 1) Man ge-!braucht die Worte מקבלין und לוין und 2;מלוין) Huna brauchte, um die Unzulässigkeit des Zinsgeschäftes mit [einem נכרי zu erweisen, nicht einen so fern liegenden j Schrifvers zu citiren und mit dem druschariigen לא נצרכה I anzuwenden; 3) der Talmud hätte ja die Schwierigkeit, welche man der Huna’schen Erklärung entgegen- ו stellt, damit einfach lösen können, dass sie statt des so dunklen Wortes בכדי חייו einfach sagt: לא קשיא הא 4; ברבית דאורייתא ברביח דמו״מ דרבנן) Die Erörterungen fol. 71 8. v. אם כסף תלוה א״ר נחמן וב׳ und fol. 72a 8. v. וכך נכרי שלוה מעות מישראל ברבית, wo deutlich hinzugesetzt wird הלכה כר' יוסי. Der Verf. hat die löbliche Absicht, zu erweisen, dass das Zinsverbot der Thora auch auf den Heiden anzuwenden sei. Doch ist es nicht gerathen, bei apologetischen Erweisungen die wissenschaftliche Genauigkeit zu übersehen und gewissermassen gewaltthätig die Exegese zu üben. Was für ein Unglück ist es denn, einzugestelien, dass die Lage der Juden sie zwang, das zu erlauben, was der Geist ihrer Religion verurtheilte? Wer zuviel beweisen will, beweist zuletzt gar Nichts, denn man wird kein volles Vertrauen mehr zu ihm fassen. 7) S. XXXVII. Die Unterscheidung, welche Verf. zwischen שומר חנם und ש״ש macht, trifft nicht ganz zu, wie deutlich aus Tur Choscli. Mischp. 203 hervorgeht. 8) In der Uebersetzung S 5 gibt Vf. eine angeblich neue Erklärung von דררא דממונא und bestreitet die Auffassungen der alten Commentatoren. Erstens lässt sich für die neue Erklärung ein Beweis aus Tosaf. in Chagiga zur citirten Stelle bringen Diese erklären דררא mit שייכות; aber die Auffassung Raschi’s ist zu vertheidigen. Hier heisst 'דררא דממ Geld-Schaden, in Chagiga heisst דדרא דטומאה ein Unreinheits-Schaden. Es werden hier offenbare Schäden und nicht nur rej lations päcuniaires gemeint Zur Ueberraschung des i Lesers gibt der Verf. selbst zu und — gebraucht in! der Uebersetzung die als unrichtig erklärten Comrnenl tare, und stellt durch sie allein den Zusammenhang 1 t richtig dar. Das ist ein merkwürdiges Versehen. Der Verfasser hätte noch kritischer sein können, als er war, und hätte gut gethan, die Tradition aufmerksam zu beachten, man geräth bei der Kritik! gar leicht in die Gefahr, originell sein zu wollen und übersieht, dass entweder Andere dasselbe schon gesagt, oder dass das Originelle oft nicht stichhaltig ist. Doch, wie schon in dem Eingänge gesagt: das f Werk des gelehrten Vf. verdient grosse Aufmerksamkeit. m H. Horbach in Barby. Verlag von Robert Friese in Lntpstg. :

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