Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 8 (1879)
- Issue
- No. 26. (25.6.1879)
- Date
- 1879-06-25
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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\o. 26 Jahr*. VIII. ץ Zar Beleuchtung aller Joden• thnm and Jaden betreffenden literarisch. Erscheinungen anf dem Gebiete der Philosophie. Geschichte,Ethnographie,Theologie.Ortentalia, Exegese, Homiletik, Liturgik, Pädagogik. y ע Herausgegeben von Rabbiner Dr. Moritz HnInner.! l^aKdebare, $25. .Tuni!«70. ץ ) BScher der einschlägigen LIterntnr, welche der Red actio■ zngesnudt werde■, flnde■ 1■ diese■ Blatte elngeh. Besprachut. Bel Einsendung roa swel RecenaioneexeBplare■ erfolgt auch Erwähn. L d.Wochenechr. v____</ Das ״Jiidlerhe ■.Iteraturblatt*‘ erscheint wöchentlich in einem halben Bogen; Preis bei allen BuchhMdlaagM (in Leipzig bei Robert F riese) pro J ah rg an g: 8 Mk. Abonnenten der ״Israelitischen Wochenschrift“ (die vierteljährlich bei allen Postanstalten nnd Buchhandlungen 8 Mk. kostet) erhalten das ״Jüdische Literaturblau“ gratis. — Iülerate werden mit 20 Pf. für die dreigespaltene Petilzeile, buchhändlerische Beilagen mit 13 Mark berechnet. Oie Expeditian der ,.Israelitische ו Wochenschrift“ . Inhalt! Wissenschaftliche Aufsjälze: Einiges über die civilrechtliehen Documente des jüdischen Alierthüms. Von Rabbiner Dr. Ilerzfeld i n Braunschweig. — Einige exegetische Analekten zur Genesis-Uebersetzung der LXX. 1 Literat 11!•bericht: Recensionen: Lowe, H! W., The Fragment of Talmud Balili Pesachim of tlie nintli or thent Century, in Ihe Univ. lihrary etc. | Notiz. Nachdruck nur mit voller Quellenangabe gestattet Einiges über die civilrechtlichen Documente des jüdischen Alterthums. Von Landrabbiner Dr Herzfcld in Braunschweig. Aus Anlass eines Punktes, welchem ich bei Ausarbeitung meiner Handelsgescliichte nabhforschte, wurde S. 314 derselben gesagt, ich hätte in unserer patristischen Literatur 38 verschiedene Arten civilrechtlieher Schriftstücke erwähnt gefunden; eigentlich zjwar 47 Benennungen von solchen, jedoch 9 derselben :hielt ich sachlich für identisch mit dem einen oder anderen der 38. An dort'ger Stelle durfte ich nicht näher( hierauf eingehen, es möge aber vergönnt sein, hier dies naclizuholen.*) Unter diesen Docuinenten beliudien sich A. 7 eherechtliche: 1) S c h i tre p es i k ta (Moed Katar! 18b) darüber, was die Väier eines Brautpaares ihm in die Ehe mitzugeben versprechen; die von Tobit 7,14 scheint damit identisch zu sein. 2) Sch. erüssin (B. batra 10,4) iiber Abschluss der Verlobung, ohne Zweifel identisch mit Kiduschdnaschiin Moed katan 3,3. '”t 3) Sch.nissuin (B. batra 10,4) nach Raschbam die Ke'uba, was noch nicht ganz zweifellos sein möchte. 4) Iggeröt masön (B. rnezia 1,8) das schriftliche ן Versprechen des Mannes, die ihm zugebrachte Tochter zu ernähren; □ach Einigen eine schriftliche Erklärung des Gerichtes, zum Unterhalt von Frau und Kindern Ländereien desselben zu verkanfen. ” 5) Sch. c h a I i^a -(ib.) nicht in dem späteren promissorischem Sinne, /sobdern nach Moed Katan jer. 3 3 eine gerichtliche Bescheinigung nach erfolgter chaliza 6) Sch. me uni n (B. Mezia 1,9) die Bescheinigung des Gerichts, dasö vor jhm eine Minderjährige erklärt habe, die eingegängene Ehe nicht fortsetzen zu mögen. 7) Der Scheidfebrief. (Das Ketuböt 64b erwähnt iggeret inerad, einStrafdecret gegen eine Braut, welche sich weigert, in die zugesagte Ehe einzutreten, trug ich Bedenken mitäafzuführen: 1) weil ein solches dort gar nicht als ein für ־ diese Fälle übliches, sondern casuistisch von Samuel bloss vorgeschlagen erscheint■; 2) weil ohnehin-ein Anlass dazu im Orient sicherlich viel seltener vorkam, als dass wir es zu den unter den damaligen Juden üblichen Docuinenten zählen könnten.) B. 19 prjvatliche Documente sonstiger Art: 8) Get schichrur (B. mezia 1,7) der Freilassungs* biief eines Sklaven. 9) Diatheke (ib.) ein schriftliches Testament. 10) Verwandt, doch nicht identisch mit letzterem war wohl sch. peratata Gitlin 57b, wofür Synhedrin 96b porlita steht; anscheinend sehr späten Ursprungs. ' *) Was hierüber schon Löw (Graphiscliie Requisiten 2,82 u. w.) gesagt hat, ist brauchbar, aber stark zu sichten. Ueber einen beimgegangenen College!! von anerkannt ausgedehntem Wissen würde ich Letzteres nicht anssprechen, wenn ich es picht für nützlich hielte, hieran für jüngere Bearbeiter der jüdischen Wissenschaft einige Worte zu knüpfen. Ich beklage nämlich, dass in unserem jetzigen Sehriflthum eine ungemessene Hypothesensucht überhand genommen hat Es ist ja auch gut, Neue• aufzustellen, und vollgiltig noch beute ist der alte Spruch: maköm hinnichu, dass ״die Vater uns Manches übrig ge■ lassen haben, uns daran aufzuranken“. Aber dies sollte doch nur auf Dinge eingeschränkt werden, deren Richtigkeit entweder sofort einleuchtet (minlli ubdh), oder durch zuverlässige anderweitige Argu mente, die beigebracht werden; und jselbst dann dürfte das novum noch nicht für ganz gesichert gelten) wenn es etwa an sich unwahrscheinlich ist oder mit sonstigen genügend erprobten Annahmen stark collidirt, mir wenigstens erscheint jede neue Ansicht vorläufig um so unsicherer, je mehr bisher gesicherte sie Umstürzen würde. Blosse Einfälle fördern die Wissenschaft nicht, «nd weit wissenschaftlicher ist ee, einen Einfall, der bloes blendet, selbstlos ganz fallen za lassen oder der Erprobung darch das ״non am prematur iu annum“ tu unterstellen, als ihn sofort mit einer Phalanx von Argumenten zn veröffentlichen, die ebenfalls ansicher oder noch haarsträubender sind — ״dein Bürge brancht einen Bürgen*. Noch unverzeihlicher ist es. wenn solche nagelneae Entdeckungen nicht in der ihnen zukommenden Abstufung darch ein ״möglich*״ ״vermuthlich*, ״wahrscheinlich* u. 8. w. eingeführt, sondern mit eitler Dreistigkeit als unumstösslicbe Thatsache hingesteilt werden. Es ist nicht jeder Leser befähigt, Korn von Spreu zu sondern; ja unsere Literatur und unsere Geschichte sind hierdurch auf bestem Wege, geradeza gefälscht zn werden. Und wir wünschen doch, heutzutage sehr, dass auch nichtjüdiscbe Gelehrte von unserem literarischen Schaffen Kenntniss nehmen; aber dies schlüge nicht za unserem Vortheil aus, wenn sie in unseren neueren and neuMten Erzeugnissen die geschilderten Uebel graseiren sehen. Mö^e die»• Mahnung einem wohlwollenden alten Collegen nicht