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Das jüdische Literaturblatt · 1879-01-08 · No. 2. (8.1.1879) · p. Seite 8

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
8 (1879)
Issue
No. 2. (8.1.1879)
Date
1879-01-08
Page
Seite 8 (sequence 4)
Language
German
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not. 2 zu ersehen ist. So hatte auch das Freigericht Bodeyschwing in der Hark gegen die Juden Mei$r aus Goslar und Meier aus Göttingen eia Urtheil gefällt, gegefe welches Hermann Wulvink als Procurator dieser Judep 14:16 Appellation an den Kaiser rite einlegte, wie Fied^ler in der Zeitschrift des historischen Vereins für Niedersachsen 1854 Seite 267 berichtet. . Gehörten dochj nach- Ledeburs Archiv X, 61 zu dem Freistuhle in der Freigrafschaft Lohn in der Münster’schen Diöcese ״die Judde alle im Kirchspiel Sutlohn wahnHafft“, und hatte! doch noch 1526 der Freigraf Symen zu Freienhageil einen Ladungsbrief zum Vehmgerichte Westfalens an einen Israeliten, welcher der grosse Meier hiess, erlassen desseh Unterthan jener Meier war, derb zurechtgewiesen wurdje. Siehe Wigand in den Wetzlar’schen Beiträgen **i, 18j woraus es Carmoly im Ben Chananja II, 177 entnommen hat. Dass man die Juden auch anderwärts, wie z| B. in Erfurt, von wo die Juden auf des Frei grafen Manejgold Befehl sogar vertrieben werden sollten, unbillig^rweise vor die heimlichen Gerichte und Freistühle lud,! geht aus den Briefen hervor, welche König Albrcjcht II. am 16. und 17. April 1439 an Reinhard von 'J'alwig, den Grafen Heinrich von Schwarzburg und den genannten Freigrafen richtete. Siehe Michelsen in der Zäitschr. des Vereins für thüring. Gesell. B. IV, 327. Bieber die Juden in M ü n s t e r ertbeilt uns Hr. Gierse nur spärliche Nachrichten Wenn derselbe jedoch S. 20 behauptet, dass seit dem Jahre 1337 die dortigen Juden urkundlich nicht mehr erwähnt werden, so können wir auf eine im dritten Ergänzungshefte zu Böhmers Regesten enthaltene Urkunde vom 13. März 1838 hinweisen, nach welcher König Ludwig der Bai er dem Hamann von Hättstadt das Haus, welches dem Reiche von Simon1, dem Juden zu Münster, ledig geworden war, aus kaiserlicher Gewalt zu rechtem Eigen gab In Beziehung auf die a. a. O. ausgesprochene Vermuthung aber, dass die Jaden aus Münster im Jahre 1400 ״als in ganz Deutschland die Judenverfolgung losbrach“, vertrieben worden seien, bemerken wir, dass uns von einer allgemeinen Judenverfolgung in ganz Deutschland in jenem Jahre nichts bekannt ist. Auch in Betreff der Juden in Soest erhalten wir nur ziemlich dürftige Mitiheilungen und werden die ersten Bpuren derselben um 1293 in einem in Seibertz’ Urkundenbuche enthaltenen Verzeichnisse der Einkünfte des Marschallamte8 in Westfalen aus diesem Jahre gefunden, in welchem angeführt wird, wie viel Zins die Soester Juden jährlich zu entrichten hätten. atteten Zinses heissen, dass dieselben sich mit Denjfenigen, welche ausserhalb der Stadt und deren Gebäude;esessen sind, sofern die von Soest dadurch unbeschwert nd ohne Last bleiben, ferner anlihren Gebrauch halten nd darin schicken mögen. Als Strafe für jede Uebertietung der festgesetzten Bestimmungen wurde in dem Briefe ausdrücklich 5 Goldgulden festgesetzt, und ausserdem wurde erklärt, dass, wenn die auf zehn Jahre aufgenommenen Juden während1 dieser Zeit stürben, djeren Hausfrauen nebst Kindern ן und Brodgesinde die zphn Jahre lang ihre Wohnungen und ihre Freiheit ge-!dessen sollten. Dagegen sollten die Juden, bevor die zehn Jahre um wären, dies dem Bürgermeister zu jener wofür er aber von dem Grafen von Hanau, ' Zeit zu wissen thun, damit es auf dem Predigerstuhle verkündet werden und sich ein Jeder mit Auslösung seiner Pfänder darnach richten kjönnte. Den S. 30 f. abgedruckten Soester Judeneid hit Seibertz bereits in den Forschungen zur deutschen Öeschichte B. VII, 634 viel correcter publicirt. (Schluss folgt) Notiz. Noch eine Notiz Ober Chanuka. Zu dein von Herrn Löwy in Nr. 51 S. 2021 (Anmerk.) bezüglich ״Judith“ Gesagten, erlaube ich mjr zu bemerken, dass in Megillat Taanith Absch. 6 ebenfalls einer Tochter, zwar nicht Jochanans, doch d. Maihajtias, Sohnes Johanans, eine solche Ileldenthat zugeschrieben wird. Ebenso wird im ״Pijut* für den ersten Sabbaji-Chanuka die Judith, alB l’ochter Jochanans und Tödtejin des ״Holofernes“ mit dem Chanuknfest; in Verbindung gebracht.*) Der vom Verf. erwähnte Anachronismus ist übrigens schon von ältern jüd. Geschichtsforschern,! wie Asaria de Rossi iru ״Meor Enaim“ David Gans im Z e in a c h David besprechen worden, sie kommen zu dem Resultat (Meor Edaim P. 51.) dass zu jener Zeit,! in welcher die Be- Stimmungen des ״Megillat Taanit“! über naclibiblische Feste aufgehoben wurden, die massgebenden Gelehrten die gleichartigen Feste, wie die Rettung durch ״Judith“, ferner die durch die Tochter der jHasmonäer, mit dem Sieges- und Oelfest von Chanuk^. vereinigten. Sehr bemerkenswert!! ist ein Citat, welches Eichhorn (Einl. in die Apokr.: Sehr.:) aus GrotiuS (Prolog z. Coimnentar d. B. ״Judith“) anführt. Er! betrachtet die Ge- J schichte als eine unter erdichtetem Namen dargestellte 1 Beschreibung von dem Einfall des'Anliochus Epiphanes in Judäa.1) Die Namen, die in der Geschichte vorkommen, wie Judith, Holofernes u!. s. w. lässt er symbolisch auf. Dass im על הנסים des Oelwunders nicht gedacht wird, kann nicht befremden, da in der kurzen r schon Seibertz bemerkt a. %. das Verzeichnis» in den Jahren 1293—1300 angelegt ist; es ist demnach nicht erwiesen, dass die die Soester Juden betreffende Stelle gerade aus dem Jahre 1293 datire. Auch ist die Angabe bei Herrn Gierse, dass die Juden jährlich decem marcas dem Erzbischof von Cöln zu zahlen hatten, unrichtig, da es bei Seibertz a. a. O. S 621 heisst: judei susatienses solvunt annuatim VIII marcas, quas tollit officiatus. Dagegen verdient es hervorgehoben zn werden, dass, wie'aus Pott׳• hast Chronicon Henrici de Hervordia (Göttingen 1859 p. 216 za ersehen ist, schon gegen Ende des dreizehnten Jahrhunderts und zwar 1298 ein als berühmter Redner ausgezeichneter Canonicus ecclesiae Sosatiensis Namens $odbertus gleich seinem Namensvetter, dem Dominikaner. Robert de Reddinge in London (Grätz VII, 206) zum Judenthume übertrat und in Frankfurt die Beschneidung an sich vollziehen liess. Der Inhalt des 8. 65 ff. mitgetheilten Judenbriefes vom Jal1r׳fe 1541 ist 8. 27 ff. nicht überall sinngetreu und vollständig wiedergggejbea und muss es in Betreff des den Juden ge.- JU^Crlte״ ^e1Q 1 Gebetformel, wie in der von Parim, nur von der ret- 1 0 ־’l- 599״Anm•’ tenden That die I Rede ist. In dem ziemlich alten Megillath Antiochus **) (Edition Philipjwski 1851.) wird es ausführlich erzählt. ן Magdeburg. Nathansoha. *; Der Verfasser dieses ״Pijut“ lebte viel früher als R. Ni8sim und Raschbam (i° Tossafot;, da ״Kaschi“ (Ezechiel 21. 18) diesen Pijut bereits eitirt. . ') Vgl dagegen Grät^, Geseh. d. J. IV. 2. Auü. S. 132 (nnd besonders die Note 14), der die Abfassungszeit dieses Apokryphon (mit Volkmar) in den Begirwder hidrian. Verfolgungszeit setzt. Judith ist ihm darTud enthu m in verklärter Persönlichkeit ,und Olophornes (nach dem Griechischen) der ״ganz Geile.“ — Wir haben, wie bereits in vor. Nr. gesagt, noch mehrere Notizen über Chanuka erhalten, die aber längst in jüd. Zeitschriften Gesagtes, zum Theil auch bereits Widerlegtes bringen. Hr. Rabb. Taubes in Berlad (Rumänien) macht uns darauf aufmerksam, dass auch vieles von dem in Nr. 51 Uber Chanuka Gesagten schon im 4. Jahrg. des Haschachar S 434 von Qm R. Kirchheim (im Namen des sei. Rappaportsj mitgetheilt sei. Die« zugleich als Antwort aaf die Anfragen vieler ״Notizen-Einsenrter“. f Redaction.) **) Philipowski weist nach, dass diese Hegilla älter als das Mackabäerbuch sei. Eigenthümlich ist's, dass es nicht nur in der Geburtsfolge der 5 Söhne des Math, abweicht, sondern den Helden- ״ beinamen ״Makkabi* nicht dem Juda, sondern dein Joabanan beilegt T»raatwCrtE5üir-*Ec5«rt«ür Dr. Ra hui er in Magdeburg. Brack von H. Horbach in Barby. Verlag von Robert Friese in Leipzig.

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