Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 7 (1878)
- Issue
- No. 47. (20.11.1878)
- Date
- 1878-11-20
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Zur Beleuchtung aller Jadenthnm and Jaden betreffenden literarisch. Erscheinungen aaf dem Gebiete der Philosophie. Geschieht«,Ethnographie,TheologKOrienUlia, Exegese, Homiletlk, Liturgik, Pädagogik. Herausgegeben von ~ Rabbiner Dr. Moritz Bahiuer. ״ Mngdefturif, SO. Novombor 1878. - Bicher der einschlägigen LI• teratar, welche der Bedaetian lagesandt werden, indes in diesem BlatteeU(eh.Bespreehnng. Bel Einsendung von S 1 Hecensioasexeinplarea aM|t ־* aaeb einmaHge^ratlnlaaertlna.^ Das ״J&dlnch« Iilteratnrblatl“ erscheint wöchentlich in; einem halben Bogani Preis bei allen BaeMnadhNp• (in Leipzig bei Robert Friese) pro Jahrgang 6 Mark; bei der Expedition der ,Israelitischen Wochenschrift* in Magdeburg rhit direeter frankirter Zusendung 8 ׳ Mark. — Abonnenten der ,,Israelitischen Wochenschrift* (die. -vierteljährlich! bei allen Postanstalten lind Bach• bandlungen 9 Mark SO Pf. kostet) erhalten das ,Jüdische Literaturblatt* gratis. — Ineerate [werden mit 20 PC für die dreigespaltene Petitzeile, buchhändlerische Beilagen mit 19 Mark berechnet. Die Expedition .der ״IsrMUtische.i Wochenschrift.“ Inhnlti Wissenschaftliche Aufsätze: Der Mosaismus ,im Gegensatz zum Aegyplerthum Von M. Mannheimer in Darmstadt. — ' Sprachliche Notizen. I! Literaturbericht: Recensionen: Bacher, Dr., W-, Professor, , Die Agada dei babylonischen Amor&er. Ein Beitrag zur Ge• schichte der Agada und znr Einleitung in den babylonischen Talmud. — Julius Dessauer, Schlüssel zum Gebetbuche, oder der erläuterte Gottesdienst Der Mosaismus und das Aegypterthum in religiöser und politisch-socialer Beziehung, TOQ M. Manche im er, emirit. Rabbinatsver weser in Darmstadt. (Fortsetzung.)! Einern jeden Mitgliede des Volkes solltet der nothwendige Lebensunterhalt und die Selbstständigkeit seiner Familie bewahrt werden. Darum wurde ]Jedem eirf Erbgut zugetheilt, das für immer bei seiner Familie verbleiben sollte. War einer aus Noth gezwungen, seinen Acker zu verkaufen, so fiel letzterer im Jobeijahre wieder an ihn zurück. Ein Israelite durfte vom andern keine Zinsen nehmen, auch den Schuldner nicht drücken Da jedoch vorauszusehen war, dass aller Vorki-.trung zum Trotz eine Ungleichheit der Vermögeasverhälinisse nicht ausbleiben werde, so sollte die Brüderlichkeit nachhelfen, um eine allzugrosse Ungleichheit einigermassen auszugleichen und die Armuth zu mildern ״Wenn dein Bruder verarmt und unvermögend wird neben dir, so sollst du ihn unterstützen, den Fremdling t owohl als den Einheimischen, dass er lebe neben dir“ — Der Arme sollte nicht darben, sondern sein Lebeiji gemessen können Besonders zeigt das Deuteronomium] eine zarte Sorgfalt für die Besitzlosen.*) /i Das lebendige Gefühl der Gleichheit und Ebenbürtigkeit aller Glieder der Volksgemeinde, welches einen jeden Israeliten beseelte, musste naturgemäss den Trieb erzeugen, die Alles ausgleichende Gerechtigkeil in allen Verhältnissen des Einen zu d«jm Andern verwirklicht zu sehen, und wir finden keitf Volk im Altertliume, das vom Geiste des Rechte so sehr durchdrungen war, wie das israelitische. Das Recht ist das eigentliche Lebenselement eines jeden menschliehen Verkehrs, einer jeden sittlichen Wechselwirkung in der Gesellschaft. Darum hat der Mosaist tus gleich von vorn herein in seinem Grundgesetze Jas Recht eines Jeden auf sein Leben, sein Eigenthum, seine Ehre, die Selbstständigkeit und Ehrbarkeit seinul Familie, verkündet und durch die Religion zu schützen und zu heiligen gesucht. Und lässt sich auch nicht verkennen, dass in dieser Hinsicht die weit geförderte ägyptische •) Die Sorge für die Armen ist dem Heidenthumje fremd, sie ist eine Institution des Judenthums. { Sitte und Anschauung für :den Mosaismhs ausserordentlieh weckend war, so . ist aber doch dies das Neue, dass in letzterem Gottesfurcht pnd Sitte in ]die engste Verbindung trat, und dass eben damit das Bewusstsein des Sittlichen und des Recjhts die rechte Tiefe, Reinheit und Kraft zu gewinnen vermochte. — Und dieses Recht sollte ein gleiches sein für Alle, die im Gottesstaate wohnten. ״Ein Gesetz und ein Recht sei für euch und den Fremdling, der in eurem Lande wohnt“, heisst es■ zum öfteren im Pentateuch. Solche Rechtsgleichheit ist im Alterthume ohne Beispiel. Und nm jeden Einzelnen mit Festigkeit den Rechtsschutz zu sichern, mnsste in Rechtssfreitigkeiten dem Priester oder dem Richter, der am Orte des Nationalheiligthums־ seinen Sitz hatte und eine Apellationsinstanz bildete, ״der pünktlichste Gehorsam geleistet werden. Der Ungehorsam war mit Tode bedroht. — Dieüiehter wurden zu wiederholtenmalen angewiesen, ״zu hören zwischen ihren Brüdern, nach Gerechtigkeit •zu richten zwischen Jedermann und seinem Bruder und seinem Fremdlinge; das Ansehen einer Person nicht zu achten, keine Bestechung anzunehmen, das Recht nicht zu beugen, denn das Gericht s«i Gottessache.“ (5. Mos. 1, 16—17; 16, 19; 2. Mos. 23, 6; 3. Mos. 19, 15). — Die Psalmen sind voll von Sprüchen, die einschärfen, dass ״der Herr das .Recht lieb hat“. Aus diesem lebendigen in der Gottesidee gegründeten Rechtsbewusstsein dringt bei den Propheten der Kampf und Hass hervor gegen die, ״welche das. Gericht in Wermuth verwandeln und die Gerechtigkeit zu Boden stossen.“ (Amos 5, 7.) Das ersehnte messianische Reich wird so herrlich sein, weil in ihm ״das Recht sich einherwälzt wie ein Strom und die Gerechtigkeit wie ein gewaltiger Bach“. (Amos 5,24.) Und als in der Folgezeit die Gelehrtenschulen (Academien) in Palästina und Babylonien gegründet wurden, da ge• hörte die Entwickelung,. Ausbildung und Feststellung des Rechts und der Rechtsverhältnisse zu ihren wichtigsten Angelegenheiten; dasselbe blieb während eines halben Jahrtausends ihres Bestehens der Gegenstand ernsten Studiums uüd der scharfsinnigsten Discussionen, welche lbtztere in den grossen Talmudfolianten nieder- - gelegt sind, — Einer der ersten Tankten, R. Simon b Gamaliel, führte den Wahlspruch: ״Auf 3 Säulen ruht der Bestand der Welt׳: auf der Wahrheit, dem Rechte und dem Frieden.“ (Abb. 1,18.) — Der Talhuid (Jebam. 119b) lehrt: der Richter solle sich so ansehen, als wäre ein scharfes Schwert über.ihn anfgehängi, als wäre das Uri heil das er spricht, über ihn selber die Entscheidung über Leben und Tod. — Die Rechtspflege blieb im J11dentliume, so lange es seine eigene Jurisdiction besass, im Geiste und im Sinne desMosaismus, heilige Gottessache.