Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 7 (1878)
- Issue
- No. 46. (13.11.1878)
- Date
- 1878-11-13
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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PfjHwi'MPWji'■_5 P■«J1}. ץ No. 40. Jüdische יי יי«יי ״ ■'IMI ייוייז Jahrg. VII. Zur Baleachtang aller Jaden• tbam and Jaden betreffenden literarisch. Erschelnangea anf dem Gebiete der Philosophie. GesehiehtOyEthnograph le.Theologie.Orientalia. Exegese, Ho• mlletik, Litargik, Pädagogik* Hera usgegeben Rabbiner Dr. Moritz Raliiucr. Magdehurt, 13. November 1878. Bfieher der etnehUglrei 14teratnr, welche der Bedactio■ »gesandt werden,' finden ln diesem Blatte ein geh. Besp rechnng. Bei Einsendung von; 8 ־ Beceaaionsezemplaren erfolgt nach einmatlgeGratlstnsertlo•. Das ״J&dloclie I.tteratarblastt“ erschisiot wöchentlich in einem halben Bog•■; Treis bei allen Buchhaadhifiga■ (in Leipzig bei Robert Friese) pro Jahrgang 6 Mark; bei der Expedition der ״Israelitischen Wochenschrift1‘ in'Magdeburg mit direeter frank irter Zusendung8 ׳ Mark. — Abonnenten der ״Israelitischen Wochenschrift“ (die vierteljährlich bei allen P09tanstalten und Buchhandlungen 9 Mark 90 Pf. kostet) erhalten das ״Jüdische Literaturblatt“ gratis. — I■■erfite werden mit 20 Pf für di• dreigespaltene Petitzeile, buchbändlerische Beilagen mit 19 Mark berechnet. Die Expedition der ״Israelitische 1 Wochenschrift.‘‘ 1 n hatt■ W iss en schaftl i ch e Aufsatze: Der Mosaismas lpa Gegensatz zum Aegypterihum Von M. Mannheimer in Darmstadt.— Etwas über den Einfluss isr. Anschauungen anf griech. Wortbegriffe. Literaturbericht: Recensionen: Schwarz, Dr. Ad.| Rabb., Die Tosifta des Tractates Sabbath in ihrem Verhältnis nur Mi9cbna. — Jacobson, Dr. M., Versuch einer Psychologie ries Talmud. — Rosenstock, Dr. M., Die Völkerwanderung undjihre Folgen für» die Juden Europa's und insbesondere Deutschlands. Der Mosaismas und das Aegypteilthum in religiöser und politisch-socialer Beziehung, von M. Mannheimer, emirit. Rabbinatsverweser in Darmstadt. (Fortsetzung.) Freiheit und Gleichheit aller Gliejder der Vplk8gemeinde. In keinem Staate des Alterthums war diejüngleichheit der Glieder des Staates und deren Abstufung in Recht und Ansehen, also das Kastenwesen, m^hr ausge• prägt als im ägyptischen. Hier bildete es riebst dem ■despotischen Königthuine den wesentlichen Charakter desselben. Die K asten waren erbliche Ständle, welche in absoluter Abgeschlossenheit gegeneinander standen und deren Lebensbeschäftigungen bis aufs Kleinste von einander getrennt waren. Höchst wahrscheinlich ist’s, dass Verschiedenheit der Abstammung und deri• Lebensart den Grund zu dieser Kasteneintheilung gelegt hat. Die Zahl der Kasten, in welche das ägyptische Volk zerfiel, wird zwar verschieden angegeben; es ist aber anzunehmen, dass vier Hauptkasten in Aegypten bestanden und dass alle andere Ständeunterscniede nur Unterabtheilungen waren. Die Priesterkaste war die angesehenste von allen. Sie umfasste eine zahlreiche, vielverzweigte und strenggegliederte Priesterschaft, sowie jede Art von Dienern der Religion. Sie war nicht bloss im alleinigen Besitze der Religionsge 1eimni89e und regelte nach bestimmten Formen das religiöse Leben, sondern sie beherrschte auch die Wissenschaft, die Kunst und das höhere Gewerbe und prägte dadurch dem ganzen bürgerlichen Leben seinen eigentümlichen Charakter auf Die Priesterkaste hatte eine unabhängige Stellung im Staate, indem sie abgabenfrei und im Besitze grosser Ländereien war, die ein Drittel des gesammten ägyptischen Culturbodens betragen haben sollen. Sie hatte das bürgerliche Leben auch besonders dadurch in seiner Gewalt, dass aus ihr allein ]die Riehterstellen besetzt wurden, dass die Priester dien höchsten ■ Rath des Königs bildeten und dass s:ej in allen Zweigen d ■r Verwaltung die obersten Aemtejr bekleideten. Auch der König m isste bei seiner Thronbesieigung Mitglied der PriesteFkaste werden. Die übrigen Stände erscheinen so abhängig und bevormundet, dass das volle Recht in der bürgerlichen Gesellschaft nur den Priestern zukommt. -— Die Kriegerkaste war der erste Stand nach den Priestern. — Die Volksklassen, wie man die beiden übrigen Kasten nennen kann^ waren der gehorchende Theil des Staates Sie enthalten den Handwerksstand und~ die gesammte arbeitende Klasse. Von diesen Kasten erzählt Diodor I 74: »In diesem Lande dürfen die Handwerker durchaus nicht in das Geschäft einer anderen Bürgerklasse eingreifen, sondern bloss den nach dem Gesetze ihrem Stamme zustehenden Beruf treiben.“ — Es ist klar, dass da, wo eine solche Einrichtung bestand, die Anerkennung der geistigen Selbstständigkeit und der Freiheit des Individuums gänzlich fehlte. Da war auch keine geistige Entwickelung möglich, da diese das Recht des Individuums auf Gestattung eines Raumes zur ungehinderten Entfaltung seiner Anlagen und’Kräfte voraussetzt. Daher bot das ägyptische Leben stets’das Bild der Stetigkeit. Starrheit und Unveränderlichkeit. Ihre einzige Sorge ging darauf hin, das einmal Ueberlieferte und Gewonnene festzuhalten. Die Rechtspflege musste sich in die trockensten schriftlichen Formen kleiden, damit nicht im mündlichen Verfahren der Talentvolle über den langsamen Kopf, der Geübte über den Uneifahre* nen einen Vortheil gewinne. Die Arzneikupde musste sich nach den gesetzlichen Ordnungen regeln. Die Kunst hat streng den typischen Charakter bewahrt und nur unbedeutende Entwickelungsphasen durchlaufen. Bei ihrem religiösen Leben ist keine Spur von Förderung höherer Forschung, keine freie Entwickelung gött• licher Wahrheit zu finden. •Nur ihre phantastische Gebilde wurden in verschiedenen Perioden beräicbert und vermehrt. Im directen Gegensatz zu diesem ägyptischen Kastenwesen steht beim israelitischen Volke das Princip der Gl ei ch heit’aller seiner Glieder.•׳ Das Volk bildete hier ein Ganzes von einander ebenbürtigen Gliedern, deren Freiheit und Selbstständigkeit die Gesetzgebung zu wahren suchte. — Aus einer Familie abstammend, und in seiner Vorzeit einer einartigen Lebeasbaschäftigung hingegeben, war bei ihm kein Raum vorhanden für Kasteneintheilung. Und diesem Bewusstsein der Gleichheit und Ebenbürtigkeit würde dadurch eine besondere Weihe und Dauer verliehen, dass allen Gliedern des Volkes ohne Unterschied die Würde des Priesterthums ertheilt und dasselbe bezeichnet wurde als ein ״Reich von Priestern, ein heiliges Volk“, eia be-׳ sonderes Eigemhuin des unsichtoarenGottes,.vor welchem aller Standesunterschied schwindet. Keiner war vermöge 8e׳ner Geburt und Abstammung über dem Andern erhaben. Ein Jeder besass freie selbstständige Bewegung: