Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 7 (1878)
- Issue
- No. 45. (6.11.1878)
- Date
- 1878-11-06
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Ho. 4£. Jahrs• m Zar Beleachtanc •Uer Jadenthan and Jaden betreffenden Uterarlaeh. Eraeheinancen uf dem Gebiete der PbUosophie. Genehiebte,Ethnognpbie,Theologl «,Orientalin, Exegeee, Homlletlk, Lltarflk, Pldt|«tll Herausgegeben Rabbiner Dr. Moritz Rahmer. Magdobnrjf, 6. Xovember 1078. Bieber der einschlägigen Li. terntnr, welche der Bednetlen. sageenndt werden, Baden In diesem Blatte eingeh. Beepreehnag; Bet Einsendung Ton 8 Keeensiansexemplnren erlblgt naeh etaMntlgeGmäitniertton. Das ״Jikdlliehe Llteratarb|nttu erscheint wöchentlich in einem halben Bog«©; Preis bei allen ___ (in Leipzig bei Robert Friese) pro Jahrgang 6 Mark; bei der Expedition der ״Israelitischhn Wochenschrift* in Magdeburg mit lUreetar frankirter Zusendung: 8 Mark. — Abonnenten der ,Israelitischen Wochenschrift“ (die vierteljährlich bei allen Postanstalten und Buch- Handlungen 3 Mark SO Pt kostet) erhalten das ״Jadische Literatorblatt“ gratis. — Imsiermte werden mit 20 Pt Ihr die drei gespaltene Petitzeile, buchhftndlerische Beilagen mit 191 Mark berechnet. Die Expedition der ״Israelitische 1 Wochenschrift.‘* Inhalt! Wissenschaftliche Aufsätze: Der Mosaismus |m Gegensatz zum Aegypterthum Von M. Mannheimer in Djarmstadt. — Einiges über die Stellung der Tosefta. Von Di(. J. S. Bloch in Brüx. — Moees Vierundzwanzig. Literaturbericht: Recensionen: Rubin, Dr. S., nlblttp (Danse macabre.) — Schwarz, Dr. Ad., Rabb״ DSe Tosifta des Tractates Sabbath in ihrem Verhältnis« zur Miscbna. — Hoff, Dr. E., Rabb, Handbuch zur bibl. Geschichte eta Der Mosaismus und das Aegypterthu in religiöser und politisch-socialer Beziehung, hum von M. Mannheimer, emirit. Rabbinatsverweeer in Darmstadt. (Fortsetzung.) Volksgemeinschaft, Staat. Nach der Idee Gottes richtet sich im Mosjaisndos die Idee der Volksgemeinschaft, des Staates, und] baut sich hier auf einer ganz neuen Grundlage auf. Per ägyptische Staat war der ausgebildetste Despotismus, wo nicht Gesetze, sondern Willkür und Gewalt herrschten, und wo nicht das Beste des Volkes, sondern das des Gewalthabers und der bevorzugten Klassen, |a.]s dessen Stützen der Zweck der Regierung und dtr ganzen Staatsmaschinerie war. Das Volk, dem Könige gegenüber rechtlos, galt als dessen Eigenthum, mit dem er schalten konnte nach Belieben. Er war der Herr und die Glieder des Volkes waren seine Sclaven. Der König stand als oberster Priester an der Spitze des Cultus wie des Staates; es concentrirte sich iji ihm die kirchliche (priestefliche) und die staatliche Gewalt, und so bestand in Aegypten die Einheit und Identität der Kirche und des Staates. Die Aegypter erblickten in ihrem Könige nicht bloss einen Stellvertreter! der Gottheit, sondern die incarnirte Gottheit selbst; darum bestand seine unumschränkte Alleingewalt in der ansschweifendsten Weise. Alle jene masslosea Begriffe fürstlicher Machthoheit, mit denen sich dasl römische und byzantinische Kaiserthum spreizte, hätten ihre letzte Quelle im heidnischen Aegypten. Hier ward die Un-; terthftnigkeit zur Fürstenvergötterung. ״Ihren Königen ' weihen die Aegypter“, erzählt Diodor I. 90, , als wahrhaften Göttern Ehre und Anbetung“. — Der schien den Aegyptern ״als die Sonne selbs Welt geschenkt ist“, und ״er lässt sein An Aegypten leuchten wie sie“; er ist ״Spender bens“ wie der Sönnengott, denn es stünde Gewalt, die sclavischeu Unterthanen zu verni ist ״der Herr der Wahrheit upd Gerechtigke er hält die Ordnung, bestraft die Bösen und belohnt — Er heisst der Isis), der Segensgott des Landes, und die Königii. galt als iüUL/״׳ ׳*r:׳....-. König er- ר die der tlitz über des Lein seiner hten; er;tdenn iie Mutter des Landes, die Isis. (D unker, < Geschieh(© des Alterthums I. 76) Nach den Darstellungen auf den ägyptischen Monumenten müssen sogar die Götter die Könige bedienen. Diesen Vorstellungen entsprach, das prunkhafte Hofceremoniell und die pomphaften Aufzüge, die in vorhandeneü Wandgemälden vor Augen treten. Die riesigen Bauwerke (Pyramiden), welche die- Pharaonen uns hinterlassen haben, zu deren Aufführung Hunderttausende von Menschen gezwungen waren, wo- . bei Hunderttausende umkaralen und sich die Kraft de9 Volkes erschöpfte, beweisen hinlänglich die Rechtlosigkeit des Volkes den Königen gegenüber und das Joolk der niedrigsten Sclaverei, worunter dasselbe sich bea-r gen musste. In welchem schneidenden Contrast steht hierzu die- Verfassung der■״ israelitischen Volksgemeinschaft, theilswie sie Moses neu geschaffen, theils wie sie bereits .be- . standet! und von dessen Geiste neu belebt und durchdrangen wurde! — Das irdische Königthum konnte und mochte Moses bei seinem von ägyptischem Sclavenjochebefreiten Volke nicht einführen.' Die seinem grossen. Geiste vorschwebenden Ziele vertrugen sich nicht mit der Einsetzung eines menschlichen Alleinherrschers nach Art morgenländischer Despoten. Und wie hätten sich die Israeliten, in denen durch die Erlösung der Drang nach Freiheit erwacht sein musste, einem solchen Herrscher fügen sollen, sie, die seit ihren Urzeiten eine wohl- , gegliederte Gemeinde bildeten und über ihre Angelegenheiten nach vererbter’ Sitte frei und selbstständig beriethen und beschlossen! Denn dass Nichts zum bindenden Gesetze werden und Geltung in der Gemeinde erlangen konnte, was dicht vorher von ihr berathen und angenommen worden, ist eine Wahrheit, die von der Geschichte des Volkes vielfach bestätigt wird. Und Nichts beweist so klar, wie tief das Bewusstsein der freien Selbstverwaltung das Volk durchdrungen hat, als dass nach der Erzählung des Pentateuchs sogar die mosaisch© Gr und Verfassung von einer freien Annahme der Gemeinde u!(d von einem zwischen dieser und Gott vereinbarten Bundesvertrage ausgehea musste. Daher setzt© . Moses, ohne die demokratische Verfassung, wie man die alte Selbstverwaltung nennen konnte, aufzuheben, an! die Stelle aer Herrschaft eines einzelnen Menschen die ■ Gottherrsphaft (Theokratie). Demnach war die neue(?>1 י 1 :ri? & 1־• :־ Verfassung eine Zusammensetzung von demokratischen! und theokratischen Einrichtungen. Gotf, der ewig Seiende, der gnädig-gerechte Erlöser, sollte der Israeliten Herr und König und sie sein Volk sein., Derägyp-_ $ tisch-heidnischen Anschauupg, wonach die Glieder Volkes Eigenthum des sichtil)&r«n irdischen Königs seien, w urde die grosse b( deutsame Lehre entgegengestellt: Die Israeliten gehören keiner irdischen Macht, sondern;1 '11 ■׳w-.L ־