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Das jüdische Literaturblatt · 1878-08-28 · No. 35. (28.8.1878) · p. Seite 140

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
7 (1878)
Issue
No. 35. (28.8.1878)
Date
1878-08-28
Page
Seite 140 (sequence 4)
Language
German
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יmיר׳*י — 140 — Ms- und Bitt-Gottesdienst wegen des Attentats auf 8e. jest&t den Kaiser Wilhelm I. am 2. Juni 1878. 19 S. Beide uns vorliegende Predigten des als Kanzelredner weitberühmten Herrn Dr. Adler begrüssen wir als eine höchst dankenswerthe Bereicherung, der homiletischen Literatur. Sowohl ihrem Inhalte, als ihrer Form nach haben dieselben mit Recht verdient, dass sie den einer gesprochenen Predigt gesteckten zeitlichen und räumlichen Schranken durch die Presse entrückt worden sind. Es ist ein linder erfrisehender Hauch, der durch die Adler’schen Predigten weht, nicht jener betäubende~I)uft schwülstiger Phrasen, auch nicht die Eisesluft des trockenen, academi- —sehen Vertrags. Aus ihnen spricht ein ungekünstelter, herzlicher Ton, von dem sich Hörer wie Leser wohlthuend berührt fühlen müssen. Ü-1 •v ' Ir■■ Die erste dieser Reden hat gleichsam einen doppelten Text, einen nationalen und einen religiösen. Der nationale ist der Jubelruf des Deutschen Volkes : ״Gott bat uns den edlen Fürsten erhalten“ und der religiöse ist der Vers aus Jeremia: ״Gross im Rathschluss, machtig in der Ausführung, sind deine Augen geöffnet auf1 alle Wege der Menschenkinder, zu verhängen über Jeden nach seinem Wandel und nach der Frucht seines Thuns“ (32,39). In höchst geschickter Weise sind beide Texte mit einander verwebt und in drei Theilen ausgeführt. Im ersten Th eile betont der Redner, dass der Jubelruf uns siusser zum Danke gegen Gott zur Verbireitung echter Religiosität auffordere. Der zweite Theil hebt die Nothwendigkeit der Ehrfurcht und Ächtung vor dem Fürsten und vor dem durch ihn verkörperten Rechte hervor. Beachtenswerth sind hier die schönen Worte: ״Den edlen Fürsten ■hat uns Gott erhalten. Er, der in seinem Edelsinn das Beste des.Volkes will, Er will auch zum Heile des Volkes das Rechte Aller! Soll aber, was der König will, Allen recht sein, so müssen Alle nur das wollen, was für A11 e recht ist, d. h. was das Gesetz bestimmt! Gesetz und׳ Recht müssen uns Allen heilig sein. Wergegen das Gesetz sich auflehnt, empört , sich gegen das Recht und gegen den König, den Vertreter des Rechts!“ Der dritte Theil zeigt mit Änlehnung an den Schlusssatz des Prophetenwortes, dass die wahre Gleichheit nnr durch ״die fortschreitende Gesittung und Förderung einer wahren Bildung•‘ hergestellt werde. An der Spitze der zweiten Predigt, welche am Sehabuothfeste gehalten wurde und sich mit einem für die besondere Gelegenheit passenden Thema, der Er- Ziehung der Ju&end, beschäftigt, stehen die Verse 8 bis 10 des 26. Cap. Jesaias. Als Zielpunkte einer richtigen Erziehung bezeichnet Redner: 1) Selbstständigkeit,. 2) Berufs thätigkeit, 3) Lebensfreudigkeit. Mit Hinweisung auf die erste Hälfte der zehn Gebote sagt derselbe: ״Verstehen wir den Zusammmenhang aller fünf Aus- Sprüche recht, 80 lehrt er: Ich, der Ewige, dein Gott, habe dir Freiheit, Selbsständigkeit verliehen! Soll sie! dir bleiben, so bedarf es der wahrhaftigen Gottesverehrung, und soll diese sich erhalten, 80 müssen in ihr von den Eltern ihre Kinder erzogen werden. Dieselbe Mahnung wird weiterhin aus den Anfangsworten des Textes gezogen. Im zweiten Theile wird ausgeführt, dass zwar die Vorbereitung für einen künftigen Lebensberuf nothwendig sei, dass aber die Erziehung nicht hierin allein aufgehen dürfe. Unter Hinweis auf■ die zweite Hälfte der zehn göttlichen Worte und mit Benutzung der einschlägigen Textesworte wird die Erziehung zur Tugendhaftigkeit als die Seele der zur Berufsthä- Rgkeit befähigenden Ausbildung bezeichnet. Um dritdie, Jugend'•zur Lebensfreudigkeit zu erziehen, ist dreierlei erforderlich: 1) Einfachheit von Seiten der Eltem und Dankbarkeit von Seiten der Kinder, 2) Anspruchslose Genügsamkeit bei den Eltern und bescheidene Zufriedenheit bei den Kindern und 3) Fromme Gottesergebenheit von Seiten der Eltern und gottesfürchtige Folgsamkeit von Seiten der Kinder. Diese drei Erfordernisse werden wiederum in äusserst gewandter Weise aus dem Texte abgeleitet. Diese Skizzirung mag genügen, um dem Leser ein Bild zu machen von der Reichhaltigkeit und der Formgewandtheit der beiden Predigten. Und nicht nur um dieser Vorzüge willen, sondern auch im Interesse der guten Sache, welcher der Ertrag der Reden gewidmet ist, wünschen wir den Adler’schen Predigten die weiteste Verbreitung. M. A. Notizen. 1) Wie man bestrebt war, erleichternde Ent- Scheidungen anerkannter Autoritäten aus deren Schriften zu entfernen, dafür zeuge folgendes Beispiel. Zu Orach Chajim Cap., 128 § 14 bemerkt Magen Abraham, dass Mose Isserles in einem Responsum den Genuss von סתם יינם auch solchen, die nicht gerade lebensgefährlich krank sind, gestattet habe. Nachdem ich vergeblich die betreffende in der in meinem Besitze befindlichen Ausgabe der Responsen Mose Isserles gesucht hatte, fand ich jüngst in einer neuen Ausgabe des Orach Chajim (Warschau 1877) zu der bezeichneten Stelle im Mag. Abr. folgende Bemerkung des Rabbi Jesaja Pik: תפשתי ולא מצאתי בתשובת רמ״א דפוס אמשטרדם שנת תעא• שוב מצאתי בדפוס דאנויא שנת ת״ע נדפם תשובה זו בסי׳ ק״כ״ד באריכות• Man scheint also die betr. Stelle aus den Responsen absichtlich weggelassen zu haben! — Uebrigens ist diese Ansicht Mose I68erles zugleich auch wieder ein Beweis dafür, 'dass derselbe nicht gerade immer erschwerend entschieden habe! R. 2) בלע״ן• Ueber dieses von Raschi in seinem Commentar so oft gebrauchte Wort zur Bezeichnung eines Ausdruckes oder einer Redensart in französ. Sprache, sind zwei Vermuthungen zu seiner Erklärung aufgestellt. Nach der Einen soll es abgekürzt für בלשון עם זר bedeuten, wogegen jedoch einzuwenden, dass es auffallend wäre, dass Raschi, als Franzose, der für Franzosen schrieb, seine und ihre Muttersprache ״die Sprache eines fremden Volkes“ nennen soll. — Nach der zweiten Erklärung soll es mit Qp Ps. 114, 1 verwandt sein; wenngleich nun in der Mischna für einen des Hebräischen Unkundigen gebraucht wird, so bezeugen die doch in den Manuscripten wie in alten und neueren Drucken sich über dem ב״לע״ן befindlichen Abbreviatur-Strichlein, dass es ein fremdes, nichthebr. Wort ist. Ich schlage deshalb eine Erklärung vor, um sie der Billigkeit der Sprachforscher zu unterbreiten. La loi (im mittelalterl. Französisch geschrieben lois) ist gleichbedeutend mit la sainte 6criture; so wie wir uns nun zur Aufklärung eines dunklen Ausdrucks auf die Uebersetzung der LXX. oder der Vulgata berufen, so verweist Raschi mit בלע״ז auf die zu seiner Zeit in Brauch gewesene Bibelübersetzung, und da der ganze Wortschatz in der Bibel enthalten ist, so behielt er diesen Ausdruck bei, auch zur Erklärung und Uebersetzung dunkler, talmudischer Worte. Wenn wir jetzt manche Ausdrücke nicht mehr so finden, wie R. sie anführt, (vgl. z. B. 2. B. M. 14,11) 80 kommt das daher, weil die frühere Uebersetzung überarbeitet und späterm Sprachgebrauche angepasst wurde. Beriohtigangeii. In Nr. 33 wolle man berichtigen: S. 131b letzte Zeile: Wächter; S. 132aZ. 23: Hose b. Nachman; Z. 5 v. n. aaftrete; 8. 132b Z. 6: bekämpfen; Z. 20: בראשית; Z. 21: identificire; Z. 44: identjficiren. ’0a335TB3nete« br.&ahmer ln Magdeburg. Drnck von C. Sehern ke in Barby. Verlag von Robert Frieze in Leipzig. *

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