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Das jüdische Literaturblatt · 1872-01-31 · N° 3. (31.1.1872) · p. [Seite]

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
1 (1872)
Issue
N° 3. (31.1.1872)
Date
1872-01-31
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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ז. Zsra ד Dir;צ, lieber btn 'J1uv «,chenschvift Rr N .g, den 31. Januar 1872. st, in falsches Reform Prinzip. Sin« sprachlich« Bemerkung..— Io >r««l- »Ia>Wi .,ger sieber die Juden. ^-Instituten. — Notizen. — Literaturberichtr Gr ätz. Schir-Ha-Schirim (Schluß) Rosenstoir, Wisienschaftliche Auffatze. m ft*. Lin falsches Neform-ri«! Wir haben im Leitartikl der No. $ der Wochenschrift den Satz ausgesprochen, daß «ne Religion, j welche durch Meuschen refonnirt werden kann, keine Religion mehr sei. Wir ן haben diesen Satz als selbstverständlich pnd gar keines Beweises bedürftig bezeichnet, dennoch sind weitaus nicht Alle mit ihm einverstanden.' Es kömmt also zunächst auf richtige Begriffsbestiminungen an. Das Wort ״Relgion" ist nicht auf dem Boden hes Judenthums entstanden, ni ht in seinem Geiste geprägt; wenn wir aber von dem heidrischen Ursprung des Wortes und> von den theologisch-philoso» hischen Definitionen absehen und! es so auffassen, wie es ins Judenthum alleinberechtigte Geltung|I»a6en kann, wenn als) Religion nicht ein Glauben, Dleftrea oder Lermuthen bedeutet, die Art ״wie der .Tausch Gott! erkennt und Verehrt.", auch ncht ein individuelles. Fühlen oder, ein Product allgemein -mens hlicher Gefühle oder menschlichen Forschcns, Philosophirens, oder ein Postulat menschlichen Denkens u. s. w., sondern wenn Religion, Israelitisch« Religio», effre von Gott gcoffenbarte Lehre und ein von ihm gegebenes Csesetz 'des Lebens für die Menschen und für Israel insbesondere, ist, dann ist jener oben bczeichnele Satz allerdings eine Einfache logische Konsequenz dieser Definition. Was Gott gegebeff hat, darf der Mensch nicht! ändern. Hierauh ergiebt sich ferner 1) daß Religion, wenn man den,Begriff!anders und als menschliches Meinen oder Bestimmen «uffaßt, allerdings reformirbar sein muß; 2) daß wir mit dem, was man im Christenthufn unter Reform und Reformation zu verstehen pflegt, hier nichts zu schaffen haben; 3) Haß auch im Judenthum dasjenige zur Relmion Gehörige, welches nicht von Gott, sondern von Menschen eingesetzt ist, unter bestimmten Voraussetzungen reformirbar ist, daß man daher auch im Judönthum von berechtigten Refornien reden kann, so z. B. im Synagogen-Gottesdienste, in welchem ja nur verhältnißmißig sehr weniges als מד^וריתא zu bezeichnen ist. Wo ferner die Grenzlinie zwischen dem Göttlichen und dem Menschlichen im Judenthume liegt, das ist so bestinsmt und erkennbar, daß nur bei einzelnen, wenigen, hin Ganzen als U n t e r g e o r d n e t zu bezeichnenden l )unkten die Frage controvers ist. Wir brauchen darauf nicht einzugehen, ebensowenig auf die Frag«, unter welchen Beinngungen Reft rmen des Reformirbaren, also z. B. des Cultus, zulässtg sind; unsere Erörterung wendet sich einem andern Ziele zu. Wir fhen, daß, obigen Sätzen Zuwider, viele Alles für reformirbar erklären; wir haben joft als Princip aussprechen hören, daß die mosaische Religion unendlicher Fortentwickelung fähig sei und im Laufe des Zeiten sich beständig im Flusse befunden habe, bis sie seit etwa 30) Jahren l,,efstarrt und verknöchert" sei. Wir wiffen, daß dese Anfichv sich nicht auf die nicht göttlichen Institutionen, al so wieder poa auf den Kultus beschränkt (in welcher Bezieh! mg sie frtiüch als klares Faktum von Niemand bestritten weri en kann), softdrrn auf die unzweifelhaft in der Thora vorgeschr ckenen Satz»- gen ansgehehnt wird. Wir wiffen , wie man ein - biblisches, öfteres, jüngeres, talmudisches, rabbinischeS Judenthma unterscheidet und z. B. die Tdlmudlehrer als Reformatoren Jrrthum, der des' nur biblischen!Gesetzes preist. Worin liegt der Trugschluß?,, ~ר\. Dir Sqche ist fteilich in׳ Wahrheit so eiffach, allen Änstastd nehmen würden, fi: in diesem wiffenschastlich sein sollenden Beiblatte zu be iprrche», wenn indessen der Jrrthum nicht pur von Leuten n uhgercket,nab, I die eben nur landläufige Phrasen im Munde führen, ftpeai־ von Mänuern, denen dochNiema-d Lem! Miß des! IruchS und der einfachen Geschichte der Juden 1 chsprechen I so «äffen wir annehmen, daß ein erläutert deS-Wsortj nich überflüssig ist, obgleich seit 50 Jahren soviel über Rrftutna geschrieben worden. - Man beruft sich also, um die Reformirbürkeit, den Fort schritt des Jubenthums zu beweisen, auf Beisp eie wie dir Auf hebüRg des Opferdienstes, der levittschrn Rei,heitSgesetze, de Ackerbau- und eines großen Theiles der Sl laoengesetze wt> manches Arhnliche. DaS Factum ist vollkommen richtig; aber haben die Men-» i schen nach ihrem Ermessen' und Gutdünken hier refonnirt? Der Tempel ist nach Gottes Fügung zerstörs, da - durch hat der für das Bestehen desselben verordstete Cultu i aufgehirt, und die damit connexen Gesetze ruhen. DaS Zrsammenwohnen^Israels ip Palästina hat aufgehört, dadun» sind die Gesetze, welche daran geknüpft sind, außer Wirksanfeit getreten. Die Reinheitsgesetze konnten nach dem Lufhchn 1 de» Tempeldienstes niHt mehr beobachtet werhen, ober «an» überflüssig geworden. Die Criminaljurisdiction wurde de» Juden durch lores majeure entzogen. Die CulturenüMckelm! z und die Gesetzgebung der europäischen Völker, in die die Jude 1 nach Gottes Führung ringetreten oder der sie stntergebär wäres, hat die Erlaubniß der Polygamie aufgehoben, die letzten Span n derselben ausgelöscht und zu einem freiwilligen Verzicht aff dieselbe (so fassen wir den st g. חרם דר׳גרשם. auf*) geführ:; *) Ein« Rabbinersynode, welche den betreffenden Beschluß^gef« ft haben soll, Hallen wir für einen reinen Mythus. Ei» moDsche» Tes - z» abrogiren warm ״100״ Rabbiner so wmig competmt, wie ei» einzeln r R. Gerschom 'besaß die AMoritSt, dm חרס au»zusprechm, und baS Volk die Julien in den christlichen Siaatm haben sich-demselben gefügt,׳ i« andern nicht. I '1 '

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