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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1895-03-22 · 12 (22.3.1895) · p. Seite 190

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
4 (1895) Bestand UB Frankfurt
Issue
12 (22.3.1895)
Date
1895-03-22
Page
Seite 190 (sequence 10)
Language
German
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Seite IW. I e s rH u r r< n. Nr. 12. Marnna noch einige Aufträge erteilend, begab sich das Ehepaar ins zweite Zimmer. Dasselbe war ein sehr bescheidenes, aber sauber eingerichtetes Wohnzimmer, in welchem auch von Zeit zu Zeit bessere Gäste empfangen wurden. Nein geweiht und gescheuert, hatte es auch feinere Möbel. Ein polierter Tisch, ein Sessel mit Strohgeflecht, zwei schöne Betten und ein etwas verschossenes Sopha,' eine ungeheure Kommode und ein eleganter Schrank fürs Haussilber bildeten das Mobiliar dieses „Gesellschaftszimmers". Wahrscheinlich batte Joses einen größeren Teil dieser Gegenstände, von welchen einige einst schön und von guter Qualität waren, als Präsente von „Herren" erhalten, oder auch auf einer Lizitation erstanden. Eine Weile, befaßte sich Chase mit der Küche; sich dann die Hände waschend und ein seidenes Tuch um ihren Kops hüllend, holte sie aus dem Schranke die Silberlenchter und stellte sie auf den mit einem weißen Taseltuche gedeckten Tisch. Die Magd stellte die Lichter hinein, Ehaje zündete dieselben an und, sich die Augen leicht mit den Handflächen bedeckend, betete sie leise zu Gott „um Glück und Wohlergehen für ihr Hans und für ganz Israel." Josef aber ging ins anstoßende Zimmerchen, welches ausschleßlich für seine' Tochter Klara bestimmt war. (Fortsetzung folgt.) Wochen-Lhronik. Bürgerliche Verhältnisse. * Der Beobachter. In der „Nation" beleuchtete jüngst der Abg. Munkel die Frage, „wie in Sachsen die Religion geschützt wird", und stellte fest, daß in Sachsen die Ehre des Judentums und seiner Bekenner durch nichts geschützt wird. Da diese Angelegenheit noch das Parlament und die Tagespreise beschäftigen wird, so erübrigt sich ein Eingehen ant jene Frage an dieser Stelle. Dieser Tage lieferte die dritte Strafkammer des Landgerichts l in Berlin ein Pendant zu dem vom Abg. Munkel entworfenen düsteren Bilde. Bor Heu Schranken dieses Gerichts sollte sich der verantwortliche Redakteur des inzwischen eingegangenen „Bundschuh", Hans von Mosch wegen Gotteslästerung verantworten. In einem längeren Artikel, der die geheimnisvolle Frage behandelte, ob der Tod Alexanders III ein - na ja! — ein talmudisches Verbrechen sei, wurde der Gottbegrisf der Inden „Iaveh" genannt, der die Juden in allen Führlichkeiten beschütze- und solche Fürsten und gekrönte Häupter, welche sich den Inden feindlich zeigen, durch jüdische Aerzte aus dein Wege räumen lasse. So seien auch die beiden Leibärzte des verstorbenen Kaisers von Rußland, die Professoren Hirsch und Sacharin*) getaufte Inden, welche .ihren hohen Patienten wahrscheinlich vergiftet hätten. „Iaveh" schütze seine Anhänger bei begangenen Verbrechen, wenn nnr ein Teil des erzielten Gewinnes in die Bundeslade, d. h. an die heutige ...XNinin-tmi'nalilo" stieße, u. s. w. — Wir lassen hier den (Sang der Verhandlung unberücksichtigt, da dieser ausführlich in der - Dies ist, nebenbei bemerkt, ein Irrtum, nnf den anch jnd. Blätter hincingcfallen sind. Unser russischer Mitarbeiter, Tr. Ad. Gurbell, kennt Pros. E. persönlich nnd versichert uns, dnsi dieser tzielchrtc ein Ztockrnssc ist. politischen Presse mitgeteilt ist, und begnügen uns zu regi strieren, daß der Angeklagte frei gesprochen worden ist. In der Urteilsbegründung heißt es n. a.: Es sei zweifellos, daß mit Ausnahme eines einzigen Punktes alle Reguisite der Gotteslästerung' Vorlagen. Das Reichsgericht habe aber entschieden, daß auch ein beschimpfender Ausdruck vorhanden sein müsse, wodurch eine Roheit des Thäters offenbart werde. Ein solcher Ausdruck sei aber nicht in dem Artikel vorhanden. Noch weniger liege eine Beschimpfung der jüdischen Religionsgesellschaft vor, denn nach dem Standpunkte, den der Angeklagte einnehme, habe er nicht die Religion der Inden, sondern nur die Rasse treffen wollen. — Da wir von der Juristerei nichts verstehen, so enthalteil wir uns jeder Bemerkung. Nur eines sei hier erwähnt: Eine Beleidigung des in Trier ausgestellt gewesene» heil. Rockes ist irren wir nicht — mit drei Monaten Gefängnis geahndet worden. Und am Fuße beider Erkenntnisse war zu lesen: Von Rechts We gen! — In der katholischen Presse werden wir Juden jetzt auch für den Inhalt der Witzbeilage des „Berl. Tagebl.", „Ulk" verantwortlich gemacht, obwohl ein Arier, R. Schmidt-Eabanis das Blatt redigiert und verantwortlich zeichnet. Es hieße. Eulen nach Athen tragen, wollten wir erklären, dieses wie jedes andere Blatt gingen uns Juden nichts au, —- das wissen ja die Angreifer sehr genau. Sie handeln nur »ach der bei anderer Gelegenheit ansgegebenen Devise: „Haust du meine Jesuiten, hau ich deine Juden", und dagegen können wir uns nicht wehren. — Aus dem Werke „Fürst Bismarck, neue Tischgespräche und Interviews" von Porschinger wird jetzt bekannt, daß der Altreichskanzler sich im Jahre 1880 mißliebig über den Antisemitismus ausgesprochen habe, nnd zwar nicht öffentlich, sondern bei einem Familiendiner, an dem auch der Kaufmann Behrend aus Köslin teilgenommen hatte. Der Fürst sagte n. a.: „Ich mißbillige ganz entschieden diesen Kampf gegen die Inden, sei es, daß er sich ans konfessioneller oder gar auf der Grundlage der Abstammung bewege. Mit gleichem Rechte könnte man eines Tages über Deutsche van polnischer oder französischer Abstammung herfallen wollen und sagen, cs seien, keine Deutschen. Daß die Juden mit Vorliebe sich mit Handelsgeschäften befassen, das ist Geschmackssache; durch ihre frühere Ausschließung von anderen Berussarten mag das wohl begründet sein. Aber sicherlich berechtigt es nicht, über ihre größere Wohlhabenheit jene aufreizenden Aeußerungen zu thnn, die ich durchaus verwerflich finde, weil sie den Neid und die Mißgunst der 'Menge erregen. Ich werde niemals darauf eingehen, daß den Juden die ihnen verfassnngsmäßig zustehenden Rechte in irgend einer Weise verkümmert werden. Die geistige Qrganisation der Juden im allgemeinen macht sie zur Kritik geneigt, und so findet man sie vorzugsweise in der Opposition; aber ich mache keinen Unterschied zwischen christlichen nnd jüdischen Gegnern meiner Wirtschaftspolitik,' die ich nach meiner Ueberzengnng als ersprießlich für das Land verfechte." Einen praktischen Wert hat diese posthume Kundgebung nicht; immerhin ist jetzl unseren Gegnern die Möglichkeit genommen, einen Bismarck, wie sie es ostentativ ihnen, zu den Ihrigen zu zählen, und das ist ein Geivinn für — den Altreichskanzler. — In der Frankfurter Zeitung bericht ein Herr Dr. W. aus Erlangen folgendes: In der Bibliothek des Britischen Museums stieß ich zufällig ans eine kleine Broschüre von 27 Leiten, betitelt: „Vorlesung über den Israelitischen

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