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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1895-03-22 · 12 (22.3.1895) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
4 (1895) Bestand UB Frankfurt
Issue
12 (22.3.1895)
Date
1895-03-22
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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No. 12. Jahrgang iv. llAemeine Aerlln, 22. März 189S. Herausgeber. A. Levin, Merlin. esHurnn. Bezugspreis: vierieljährü 2 Wk. Erscheint an jedem Ii,eitag. Mezngspreis für das Ausland- Mk. 2,SV. Zu beziehen durch die Post unsere Expedition oder den Buchhandel. Fiedalition und Verlag: Kr. Kamöurgcrstr. 21. Anzeigen, die Zeile 25 Mf., nehmen alle Annoncen-Expeditionen sowie.unser Bureau entgegen. Jirherlt: Reorganisation der jüd. Gemeiude Berlin. Von M- A. Klausner. Zur Frage des jüd. Nelig.-Unterrichts. Von I. Lnnen. Die Influenza. Von Ein. Baningartcn. DaS Fudentnni in Amerika k Von Prof. Dr. G. Deutsch. Ein Wort über jüd. Erzählungen. Von S. Horowitz. lieber daL Kaddischgebet. Die Renaissance in der hebr. Litteratnr. Von L. Scheinhans. Entgleist. Von Wilhelm Feldmann. / Wochen-Ehronik. — Briefkasten. — Kalender. — Anzeigen. vü Nrorgmisiltwil der MW« GemindeKrrli«. Von M. A. Klausner. Die Organisation der jüdischen Gemeinde Berlin beruht auf demselben Gesetz, das die Organisation aller jüdischen Gemeinden in Preußen ordnet und das ans die Verschiedenartigkeit der VerwaltüugSbedurfnisse großer und kleiner Gemeinden nicht Rücksicht nstumt. Das Gesetz war schon zu der Zeit nicht gut, da es-erlassen wurde. Inzwischen haben die Verhältnisse sich derart geändert, daß es stellenweise eilte gedeihliche Verwaltung der jüdischen Gemeinden förmlich verbietet. Die Mitglieder einer jüdischen Gemeinde wählen Repräsentanten, diese Repräsentanten wählen einen Vorstand, und Repräsentantenversaminlung und Vorstand leiten in Gemeinschaft die Geschäfte der Gemeinde, besorgen ihre Vermögens- und innere Verwaltung. Der Unterschied zwischen irgend einer Zwerggcmeinde und der Riesengemeinde Berlin bestecht nur darin, daß dort die Zahl der Repräsentanten neun beträgt, während sie hier sich auf einundzwanzig beläuft, und daß man anderwärts sich mit drei Vorstandsmitgliedern begnügt, während man hier sieben zählt. Schon der Wahlmodus macht bei der Ausdehnung der Berliner Gemeinde die Wahl der Repräsentanten beinahe zu einer Farec. Jeder Wählerhat einundzwanzig Repräsentanten zu wühlen. Selbstverständlich kennt er die Leute gar uicht, die er wählt, weiß er nichts von ihnen, giebt er ihnen seine Stimme auf Grund eines mehr oder weniger unklaren Programms, ,das dritte Personen aufgestellt haben, auf Zureden eines Ko mitäs, von dessen leitendem Grundsätze die Oesfentlichkeit gleichfalls nichts sicheres weiß. Diesem schwerfälligen Wahlmodus entspricht natürlich auch die geringe Wahlbeteiligung. In einer kleinen Gemeinde bezeichnet die Rcpräsentantenwahl thatsüchlich die Männer, die das Vertrauen der Gemeinde besitzen und die denn auch im Sinne der Gemeinde deren Verwaltung führen und für die Pflege des Kultus sorgen. In Berlin ist es völlig ausgeschlossen, daß der Wühler die Gewählten kennt. Der Wähler bat auch gar kein Recht, sich etwa zu beklagen, wenn die Gewühlten in einen! anderen Sinne stimmen und handeln, als der Wähler vorausgesetzt; denn die Gewählten sind keinerlei Verpflichtungen 'eingegangen, haben sich der Wählerschaft nicht vorgestellt, sich zu ihr über ihre Absichten nicht ausgesprochen. Ist die Wahl vorüber, so erfährt der Wähler von seinen Gewählten überhauzck nichts mehr. Sie walten in stiller Verschwiegenheit ihres Amtes, lassen die Dinge gehen, wie sie wollen, und in weiten Zwischenräumen wird man an ihr Vorhandensein und ihr Wirken durch irgend etwas äußerliches erinnert, durch einen Synagogenbau von beinahe ärgerlicher Pracht, durch eine Etatsaufstellung von musterhafter Undurchsichtigkeit und dergl. mehr. Ein Zusammenhang zwischen der Gemeinde und ihrer Repräsentanz besteht nicht. Die Wahl war nicht der Ausdruck eines solchen Zusammenhangs, und nach der Wahl wird dev Zusammenhang gewiß nicht geschaffen. Hierin liegt für die Beteiligten kein Vorwurf, denn die Größe der Gemeinde hindert den Zusammenhang, der in kleineren Kreisen natürlich ist. Eine Gemeinde von hunderttausend Seelen bildet keine einbeitlichc Körperschaft, sie kann es nicht, denn sie ist uuübersehlich. Gerade wegen der Größe der Gemeinde kann sich ein eigentliches Gemeindeleben uicht entwickeln, muß der Zusammenhang selbst da, wo er irgendwann einmal zusallsweise vorhanden mar, verloren gehen. Dazu kommt, daß es eine unbillige Anforderung ist, die Leitung der Geschäfte einer großen Gemeinde ganz und gar ehrenamtlich führen zu lasten. Die Verwaltung einer Gemeinde von der Größe der Berliner erfordert absolute Hin Mit der nächsten Nummer beschließt unsre Wochenschrift das l. Quartal des lanfenden Jahrganges. Unsre geehrten Postabonnenten wolle» bei der Neubestellung, die baldigst erfolgen muß, den neuen Titel des Blattes — „Allgemeine Israelitische Wochenschrist" — angeben. — Den Expeditions- Abonnenten wird das Blatt, sofern keine Abbestellung erfolgt, fortlaufend zngesandt. — Der Bequemlichkeit wegen kann die BezugSgebühr für mehrere Quartale im voraus entrichtet werden. Verlag der „A. I. W.", Berlin 21.

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