Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 4 (1895) Bestand UB Frankfurt
- Issue
- 11 (15.3.1895)
- Date
- 1895-03-15
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Wo. 11. Ilchrgang i v. Herausgeber. A. Levin, Berlin. MerNn, 15. März 1895. HeschnrUlr. Bezugspreis: vierleHlihrl. 2 Hkk. Erscheint an jedem K>eitag. Bezugspreis für das Ausland.' Mti. 2,SO. Au beziehen durch die Post unsere Expedition oder deu Buchhandel. Medalition und Verlag: Kr. Kamvurgerstr. 2l. Anzeigen, die Aeil« 25 Bl-, nehmen alle Annoneen-Lxpeditionen sowie unser Bureau entgegen. Ter jüd. Rcligivnsmitcrricht in Berlin. Bon Bi. A. Klausner Die Jndcndcbatte im Reichstage- Die Antisemiten und die Statistik. Die Leitsätze des D -J. G.-B. Bon Ad. Peritz. Die Israel. Volksküche in Berlin. Von Dr. M. Bauer. Die Renessanee in der hebr. Littcratur. Bon L. Schcinhans. Der Äampf unter den Lettern. Wochen-Chronik. — Briefkasten. - Kalender. — Anzeigen. Der Mische RtliMSimImicht in Krliil. Von Al. A. Klausner. Die jüdische (Gemeinde Berlin unterhält drei Religionsschulen, in denen zwischen 600 und 700 .Kinder Religionsunterricht erhalten. Außerdem giebt es iu Berlin jüdische Schulen mit etwas über 1000 Zöglingen. Etwa 1000 Kinder, nach reichlicher Schätzung, erhalten Religionsunterricht in Schulen, die von Sondergemeinden eingerichtet sind. Die (Gesamtzahl der jüdischen Schuljugend in Berlin beläuft sich auf über 10 000. Der Aufwand der jüdischen (Gemeinde für den Religionsunterricht bezifferte sich im vorigen.Jahre aus 16 100 Mk. lieber zehntausend Kinder der jüdische» Gemeinde Berlin bleiben ohne jeden Religionsunterricht, es sind für ihren Religionsunterricht von Genieindewegen Veranstaltungen überhaupt nicht vorhanden. Man darf ohne Ilcbertreibung behaupten, daß eine ähnliche Erscheinung nie und nirgend zu finden, daß diese Vernachlässigung der vornehmsten Pflicht einer 'Religionsgemeinschaft ohne Vorgang und ohne (Reichen ist. Hier liegt, wir wiederholen es, ein Frevel vor, der zum Himmel schreit, eine Pflichtverletzung, die eine erdrückende Anklage ist gegen unsere seitherige Gemeindeverwaltung und diejenigen, die sie zu stützen bereit sind. Tie jüdische Gemeinde Berlin hat ein stattliches fundiertes Vermögen und erhebt Mitgliederbeitrüge in Höhe von etwa zwölfmalhunderttausend Mark, abgesehen von den Einnahmen, die sie aus der Vermietung von Syna'gogenplätzen zieht. Die Synagogenplatzmiete deckt freilich nicht entfernt die Verzinsung von Grund und Boden und des Baukapitals, nicht einmal die Aufwendungen für den Unterhalt der Synagogen und die unmittelbaren gottesdienstlichen Ausgaben; denn im Durchschnitt kostet ein Gottesdienst in einer der Berliner Prunksyuagogen ungefähr so viel wie eine Opernvorstellung. Der Aufwand der jüdischen Gemeinde Berlin aber für den Religionsunterricht hält sich auf der unglaublichen Höhe von 16,100 Mk. Ob die jüdische Gemeinde Berlin leicht imstande wäre, die zwanzigsaclie Summe für Zwecke des Religionsunterrichts auszubringen denn eine zwanzigfache Summe näre »ölig, damit nicht neunzehn unter zwanzig Kindern ohne jeden Re ligionSunterricht bleiben — sei dahingestellt. Es ist möglich, daß solcher Aufwand sich nur bestreiten ließe unter Schmälerung anderer Ausgaben. Nach unserem Dafürhalten ist es Pflicht der Gemeinde, in allererster Reihe die erforderlichen Beträge für den Religionsunterricht aufzubringen. Es würde das Zeichen einen schönes Stolzes sein, wenn die Gemeinde darauf verzichtete, für diese Zwecke irgend welche Mittel on Stadt oder Staat in Anspruch zu nehmen. Wer jedoch sagen wollte, daß es nicht angängig sei, den Gemeindemitgliedern die entsprechenden Lasten auszuerlegen, dem sei bemerkt, daß der Staat sich der Verpflichtung einer angemessenen Zubuße nicht entziehen würde und nicht einmal würde entziehen wollen. Die Stadtgemeiude hat ihre Bereitwilligkeit, Aushilfe zu leisten,!n manchen Unterrichtsanstalten schon be thätigt, doch von seiten der jüdischen Gemeinde ist nichts ge schehen, diese Aushilfe zu organisieren, und die Stadt kann unmöglich von sich aus. jüdischen Religionsunterricht erteilen. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, daß man in absehbarer Zeit von Staattzwegen sich danach »msehen wird, ob die jüdische Ge meinde Berlin in Bezug aus die Gewährung des Religionsunterrichts für das Heranwachsende Geschlecht ihre Pflicht erfüllt, und daß man von Staatswegen sie zu dieser Pflichterfüllung zwingen wird, sobald es sich zeigt, was allerdings nicht ausbleiben kann, daß eine arge Pflichtver säumnis vor liegt. Der Staat hat sich herkömmlicherweise um die internen Angelegenheiten der jüdischen Gemeinden, zu denen die Fürsorge für den Religionsunterricht gehört, nicht gekümmert. Mag dies nun aus besonderem Wohlwollen geschehen sein oder aus Gleichgiltigkeit, mag man es sich daraus erklären, daß staatsseitig nach längerer Beobachtung angenommen worden ist, bei den Juden sei das Pflichtgefühl, das zur Erteilung ausreichenden Religionsunterrichts an die Jugend treibt, lebendig genug, um eine Aufsicht überflüssig erscheinen zu lassen — jedenfalls haben sich, wie die oben mitgeteilten Ziffern darthun, die Verhältnisse derartig geändert, daß der Staat, sobald er zur Kenntnis dieser Verhältnisse kommt, gar nicht mehr umhin kann, einzuschreiten. Ob er es gern thut oder nicht, kommt.nicht in Frage — er muß es thun. Vor einigen Jahren ist eine ministerielle Verfügung er. lassen worden, auf Grund deren die Kinder von Religionslose» gezwungen werden, an einem Religionsunterricht in den öffentlichen Schulen teilzunehmen. Man kann diesen Erlaß für verfehlt oder gar für unrecht halten er besteht thGsächlich zu Recht. Die Kinder dissidentiscber Eltern werden angehalten, an einem Religionsunterricht teilzunehmen, an dem Unterricht in derjenigen Religion, der die Eltern vor