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Mitteilungen des Reichsausschusses der Jüdischen Jugendverbände · 1929-03-01 · 1 (3.1929) Sonderheft: Soziale Woche in Seesen · p. Seite 17

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Journal
Mitteilungen des Reichsausschusses der Jüdischen Jugendverbände
Volume
2 (1929). Bestand UB Ffm
Issue
1 (3.1929) Sonderheft: Soziale Woche in Seesen
Date
1929-03-01
Page
Seite 17 (sequence 17)
Language
German
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Oberste Instanz Ist aber der Ktnderrat. In ihn gewühlt zu werde» — höchste Ehre! Er fünft oniert nicht Immer gleich gut, aber erstaunlich ist doch der Ernst, mit dem die Kinder in ihm arbeiten. Oben in der Toilette ist es nicht sauber. Kein Erwachsener kümmert sich darum. Die Kinder bestimmen Nachtwachen, Immer je zwei Stunden zwei Jungen. In der zweüen Nacht entdecken ne den Übeltäter. Roher verprügeln — nein — nur Kinder, die selten das Recht zuin Verurteilen haben, strafen grausam. Der Übeltäter ist ein schwächlicher Junge — der Kinderrat beschließt, ihn zum Arzt zu bringen. Im unmodernen Heim wäre das so verlaufen: Keiner geht eher nach Hause, bis sich der gemeldet hat, der.! Es ist selbstverständlich, daß das sich-nicht-kümmern der Erwachsenen nur scheinbar ist, daß sie im Gegenteil in besonders hohem Maße von den Kindern beansprucht werden. Ist der Erzieher einmal oben in seinem Zimmer, weil er traurig ist über einen dummen Streich der Jungen, so ist se n Fehlen bei der Arbeit und beim Spiel empfindlichste Strafe. Selbstverständlich Ist auch, das; die Erwachsenen vor keinem Eingriff scheuen, wenn ein Kind in realer Weise auf sein falsches Tun aufmerksam gemacht werden muß. Nur, daß das Kind auch beim härtesten Eingriff weiß: der Eingriff kommt vom Freund und nicht vom Feind I Leider muß fcstgestellt werden, daß cs in der Ahawah nicht möglich ist, die freiwerdende Altivität des Kindes voll in Posi.toes wnzuwer.cn: Großstadt, unmoderne Schulen, vor allem aber mangelndes, befähig cs Erziehermaterial. Die Erziehergemeinfchaft wird nicht durch ein einheitliches, gemeinschaftliches Erziehungsziel zusammengchalten, denn sie entstammen nicht einer Gemeinschaft mit glechen Zielen. Hinzu kommt der starke Wun'ch der Erzieher nach häufigem Wechsel dasebst und nach „komplizierten" Aufgaben. Nur wenige begnügen sich z. B. damit, auch in der jahrelangen Hingabe und Aufopferung ln der Arbeit am kleinen Kinde Genüge zu finden. Als Zufammenicstung des bisher Geiagten ergibt sich als theoretische Forderung für das Erziehungsziel i» Heimen: Organische Synthese der Rouffeau'schen Forderung „Zurück zur Natur" (in moderner Form, Eingehen auf den Lebensrhythmus des Kindes. Inbetrachtziehen feiner individuellen Schwierigkeiten) mit dem gesellschaftlichen Ziel allgemeiner Fassung: Schaffung des neuen Menschen, das Kind hinauswar sen lassen über den Erzieher, nicht den neuen Inhalt in alte Geistes- und Wllcnskorm hincinprcsien. Das zwilchengestelllo gattungsmäßige Erztehunzsidea! muß den Idealen der Schichten entsprechen, denen die Kinder entwachsen (also möglichst bei Kindern proletarischer ostjüdischer Schichten fozia'istischzionistisch gerichtet lein). Die Berechtigung für den Zwang zur Erziehung zu einem bestimmten galtungsmäßigen Ziel ist nur dann gegeben, wenn es dem Erzieher selbstverständlich ist. daß die Erziehung nicht mit dem Aufbau einer Maschine verglichen werden kann, an der man Teil auf Teil zusammen'ügt, damit ste dann mechanisch «blauken kann, iondem nur darin, daß man den lebendigen Organismus de» Kinde» zu seiner möglichst größten Entfaltung »erhilst, auf daß er sein eigene, Leben lebe und dadurch mithelse am Lebe» der kommende» Gemeinschaft. i7

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