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Mitteilungen des Reichsausschusses der Jüdischen Jugendverbände · 1929-03-01 · 1 (3.1929) Sonderheft: Soziale Woche in Seesen · p. Seite 6

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Journal
Mitteilungen des Reichsausschusses der Jüdischen Jugendverbände
Volume
2 (1929). Bestand UB Ffm
Issue
1 (3.1929) Sonderheft: Soziale Woche in Seesen
Date
1929-03-01
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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Korreferat Dr. Max Kreutzber>er. Jedem Zeitalter entspricht eine besondere Art der Gestaltung »er Wohlfahrtspflege. Unserem Zeitalter der durchgängigen Verstaatlichung, Vertrustung, und Rationalisiening entspricht eine staatlich geordnete, gesetzlich geregelte und großzügige Organisationsform der Wohlfahrtspflege. Der Sin» der gegenwärtigen Wohlfahrtspflege ist in der Heilung der Schäden zu sehen, die die gegenwärtige Wirtschaftsform mit Notwendigkeit verursacht und verursachen muß. Die kapitalistische Wirtschaftsweise basiert auf der Existenz einer ständigen Reservearmee Arbeitsloser, denen das primitivste Existenzminimum gesichert bleiben muß, da sonst der Wirtschaftswcrt des Arbeitslosenheeres verloren ginge. Die kapitalistische Wirtschaftsweise fleht also in der Wohlfahrtspflege ihre Lösung der sozialen Frage. Der Mensch, der dieser Wirtschaftsweise ablehnend gegenübersteht, müßte konsequenterweilr damit auch ihre Form, Wohlfahrtspflege zu treiben, ablehncn. Diese prinzipielle Einstellung kann aber niemanden dazu verführen, sede praktische Form der sozialpolitischen und wohkfahrtspslegerilche» Betätigung, die geeignet ist, die Wirtschaftsgcgensötze zu Überdrücken, nur aus diesem Grunde abzuiehnen. Der sozialistische Betrachter wird über dieser praktischen Betätigung aber niemals vergessen, daß durchgreifende Besserung und Änderung der sozialen Not nur mit der Änderung der Wirtschaftsordnung selbst herbeizusühren ist. Die letzten zehn Jahre haben eine ungeheure Berstaatllchung de» wohlsahrtspflegcrischen Betätigung gebracht, umfassende Gcsetzordnungcn (z. B. die Fürsorgepslichtvcrordnung, das Rcichsugendwohlfahrtsgesetz usw.) Halen weite Gebiete der Wohlfahrtspflege der staatlichen Regelung unterworfen. Damit ist das Moment der Würdigkeit, das früher für alle wohliahrrspflegerifchen Maßnahmen Richtschnur war, innner mehr zum Verschwinden gebracht worden und dem Rechtsanspruch im wohldcslnierlcn Sinn auch aus dem Gebiete der Wohlfahrtspflege weite Geltung verschafft worden. Die Wertung der Fürsorgcbedürsligkcit ist eine andere geworden, das „Schuld"- momcnt spielt bei der Beurteilung kaum noch eine Rolle, was sicherlich darauf zurückzusührcu ist, daß ganze Schichten über Nacht wohlfahrtsbedüritig geworden sind. In den letzten Jahren insbesondere ist zu beobachten, daß die rein unlerstichcnde Wohlfahrtspflege immer stärker abgelöst wird durch alle produktiven Formen einer durchgreifenden Arbeitsfürsorge. Mit der Verstaatlichung der Wohlfahrtspflege und der Ausbreitung der gesetzgeberischen Grundlage ist eine durchgehende Verbeamtung der Wohlfahrtspflege zu beobachten. Diese Verbeamtung der Wohlfahrtspflege ist durchaus zu begrüßen, da sie eine Versachlichung der Wohlfahrtspflege darstell» und die Ausschaltung, all jener Menschen bewirkt, die dte Entwicllung vernünftiger wohlsahrtspslegerischer Formen nicht günstig beeinflußt haben. Allerdings darf man die mit der Verbeamtung der Wohlfahrtspflege "erbundene Gefahr der Mechanisierung der Wohlfahrtspflege nicht übersehen. Dem Beamten, der in täglicher Kleinarbeit sich erschöpft, wird der einzeln, Mensch leicht zuni Fall. Aus diesem Grunde ist eine dauernde Korrektur der verwaltende» Wohlfahrtspflege durch die Bcsürsorgtcn selbst notwendig. Das Ideal wäre die Selbstverwaltung der Besürsorgtcn. f,

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