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Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege · 1929-09-01 · 5 (September-Oktober 1929) · p. Seite 276

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Journal
Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
Volume
1 (1929)
Issue
5 (September-Oktober 1929)
Date
1929-09-01
Page
Seite 276 (sequence 44)
Language
German
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Bericht über die Würzburger Hauptausschußsitzung des AFET vom 19. und 20. Oktober 1928. Ende April ist als Heft 8 \der Schriftenreihe des Allgemeinen Fürsorgeerziehungstages der Bericht über die Würzburger Hauptausschußsitzimg des AFET vom 19. und 20. Oktober 1928 erschienen. Die Themen der damaligen Tagung waren: „Die Bedeutung der Umwelt und ihre Einbeziehung in den Erziehungsplan" und „Die neuere Entwicklung der Fürsorgeerziehung nach § 63 Abs. I Ziff. 1 RJWG. und die Bestrebungen auf Herauslösung bestimmter Gruppen von überwiesenen Minderjährigen aus der Zuständigkeit der Fürsorgeerziehungsbehörden." Der Bericht, der vor allem im Hinblick auf die Auseinandersetzungen über die freiwillige Fürsorgeerziehung bedeutsam ist, ist zu bezichen durch die Geschäftsstelle des AFET, Hannover-Kleefeld, Stephansstift, zum Preise von 2 RM., für Mitglieder des AFET zum Vorzugspreise von 1,50 RM. Die erwerbstätige Jugend, eine statistische Untersuchung. Von Dr. Bernhard Mewes mit 79 Tabellen und graphischen Darstellungen. Walter de Gruyter & Co., Berlin- Leipzig 1929. 220 Seiten. RM. 8.—, in Leinen geb. RM. 9.—. Wir verweisen auf die ausführliche Besprechung in der Beilage zu Heft 4 unserer Zeitschrift, den Mitteilungen des Reichsausschusses der jüdischen Jugendverbände vom 1. Juli 1929. Reichs-Hcrbcrgsvcrzcichnis 1929. 17. Ausgabe, April 1929, herausgegeben vom Rcichsverband für Deutsche Jugendherbergen, Verlagsabteilung Hilchenbach in Westfalen, Preis 1 RM. Soziale Gerichtshilfe. Ein Stimmungsbild von der Breslauer Tagung der Internationalen Kriminalistischen Vereinigung. Von Rechtsanwalt Dr. Jaques Abraham, Berlin. Berliner Amtsblatt, Jahrgang III, Heft 7. Man liest die Ausführungen von R.A. Dr. Abraham mit gemischten Gefühlen. Der Schlußsatz im letzten Passus lautet: die soziale Gerichtshilfe „darf aber niemals ein Organ der Rechtspflege werden oder ein solches ersetzen wollen. Sie ist ein Organ der Wohlfahrtspflege und soll ihre Grenzen nicht überschreiten, weder nach dem geltenden noch nach dem künftigen Strafverfahren". An sich müßte man sich über diese Stimme aus Anwaltskreisen zugunsten der Wohlfahrtspflege herzlich freuen. Die Freude wird jedoch ein wenig getrübt, weil man merkt: der Vater der Liebe zur Wohlfahrtspflege ist die Sorge, die Gerichtsbehörden könnten allzu leicht aus der sozialen Gerichtshilfe eine den Anwalt als Verteidiger verdrängende oder beeinträchtigende Institution machen. Die innere, sachliche Notwendigkeit der sozialen Gerichtshilfe und ihrer besonderen Funktion wird zu wenig und zu wenig bereitwillig anerkannt. Es ist zu wünschen, daß der sozialen Gerichtshilfe aus der Anwaltschaft in Zukunft auch eine innerlich verbundene Bundesgenossenschaft erwächst. Kr. Pastor Dr. Heinrich Seyfarth: Probleme des Strafwesens. Heymanns Verlag, Berlin. 188 S. Preis 10 RM. geb., 9 RM. br. Das dunkelste und schwierigste Gebiet sozialer Not ist immer die Frage von Schuld und Strafe gewesen. Dieser Eindruck entsteht auch durch den I. Teil des Buches: „Die Rechtsbrecher und ihre Taten", in dem alle Kategorien von Rechtsbrechern geschildert werden. Dabei bleibt die Frage nach individueller Schuld und gesellschaftlicher Gesamtverschuldung unbeantwortet. Der II. Teil gibt eine Einführung in 276

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