Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Journal
- Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
- Volume
- 1 (1929)
- Issue
- 4 (Juli-August 1929)
- Date
- 1929-07-01
- Page
- Seite 226 (sequence 48)
- Language
- German
- Belongs to
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von Knaben und Mädchen geradezu in ihren Aufgabenkreis mitaufnehmen. Besonderer Behandlung in der Schule bedürfen nach Stern die Schüler, die er als die Gefährlichen und die, die er als die Gefährdeten bezeichnet. Bei dem ersten Typ sind die sexuellen Exzesse oft nur ein Symptom und zeigen sich, wenn sie mit Triebsystewien anderer Art in Verbindung treten, wie Machtkitzel, Geltungsstreben, Neigung zu Rohheit und Grausamkeit. Diese Schüler sind oft geradezu die Sexualbeherrscher der Klassen. Die Gefährdeten sind besonders disponierte Schüler, die oft in einem Ilörigkcitsverhältnis stehen und denen es sehr schwer fällt, sich aus dieser Hörigkeit zu lösen, weil sie Verfemung oder Vereinsamung fürchten oder die größere physische Gewalt der „Gefährlichen". Selbstverständlich sind auch Fälle festzustellen, wo die Gefährdung durch Erwachsene, oft sogar Lehrer oder Gruppenführer in der Jugendbewegung oder beim Sport erfolgt ist. Gerade der Sportbetrieb ermöglicht ja leicht die Annäherung an junge Menschen, und er bedarf besonderer Beobachtung. Vernichtend ist das Urteil, das beide Verfasser über das in Geltung befindliche Disziplinarverfahren fällen, das von der Reform der Jugendgesetzgebung in keiner Weise berührt wird. Es kommt die ganz merkwürdige Situation heraus, daß Stern feststellt, daß in der Justiz der Erziehungsgedanke, in der Pädagogik dagegen der schroffe Justizgedanke vorherrscht. Bemängelt wird ferner, daß die Schule fast gar keinen Konnex mit dem Jugendamt hat, und daß sie oft glaubt, ihre Erziehungsaufgaben durch Verweisung eines solchen Schülers von der Schule erfüllt zu haben. Auch dafür sind in dem Buche ganz krasse Beispiele zu finden'. Wesentlich ist, daß auf den schädigenden Einfluß jeglichen Verfahrens dieser Art hingewiesen wird. Er ist zuweilen schlimmer als der, der von der Straftat ausgelöst ist. Man denke daran, wie alte Erlebnisse, die vielleicht gar nicht für so wesentlich gehalten wurden, aufgefrischt wurden, und welch seelisch schwierige Sache es für einen jungen Menschen ist, Zeugnis abzulegen, zumal er doch unter dem Einfluß der Gruppcnmoral steht. Die merkwürdige Erscheinung, daß die Lehrer oft die einfachen Entwicklungstatsachen nicht sehen wollen, daß sie ihre eigenen Erfahrungen und Erlebnisse vergessen haben, glaubt Stern geradezu eine Verdrängung von Berufs wegen mit rückwirkender Form nennen zu sollen. Aber diese Erscheinung stellen wir doch nicht nur bei den Lehrern, sondern auch bei Eltern fest. Das Buch gibt eine Reihe Beispiele von Fällen, die falsch behandelt worden sind, aber kann auch erfreulicherweise eine Reihe von Fällen anführen, in denen die Beurteilung durch die Lehrer eine recht gute war, wobei sie dann nicht immer auf Verständnis von Seiten der Elternbeiräte stießen. Gerade die Eltern zeigen hier oft einen erstaunlichen Mangel an Verständnis. Interessant sind die Vorschläge, die Stern macht. Er will, daß nicht mehr die Gesamtkonferenz solche Fälle aburteilt, sondern ein kleines Gremium, bestehend aus Direktor, Klassenlehrer und dem Schul - Psychologen. Stern fordert, daß an jeder Anstalt ein Mitglied des Kollegiums, das sich besonders mit den Fragen der Jugendpsychologie beschäftigt hat und das Vertrauen der Schüler besitzt, das Amt eines Schulpsychologen übertragen bekommt. Die Kritik, die im Anschluß an dieses Buch an der Erziehungsarbeit der höheren Schulen geübt worden ist, scheint in vielen Punkten übertrieben. Nur 196 Schulen haben Akten über 5 Jahre eingesandt; daraus ist zu schließen, daß die übrigen Schulen die Fälle nicht als Vergehen 226