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Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege · 1929-05-01 · 3 (Mai-Juni 1929) · p. Seite 156

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Journal
Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
Volume
1 (1929)
Issue
3 (Mai-Juni 1929)
Date
1929-05-01
Page
Seite 156 (sequence 34)
Language
German
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Auf dem Gebiet der Gefangenen- und Strafentlassenenfürsorge wurde, im Anschluß an Berichte der Vorsitzenden über die soziale und kulturelle Fürsorgearbeit und von Herrn Adler - Rudel über die Wirtschafts- und Arbeitsfürsorge, die außerordentliche Bedeutung dieses gesamten Arbeitsgebietes festgestellt, auf dem die jüdischen Bestrebungen sehr erheblich verstärkt und erweitert werden müssen. Besonderer Wert wurde allseitig auf die Notwendigkeit gelegt, in jedem einzelnen Falle rechtzeitig die Verbindung zwischen dem Strafgefangenen und den Arbeitsnachweis- und Fürsorgestellen herzustellen, um alle Möglichkeiten für die alsbaldige Arbeitsunterbringung des Entlassenen und seine Wiedereingliederung in das Wirtschafts- und Gesellschaftsleben wahrzunehmen. Von der bevorstehenden Begründung einer jüdischen Arbeiterkolonie wird auch für die jüdischen Strafentlassenen vieles zu erwarten sein. Es wurde eine Kommission aus den beiden Referenten und Rabbiner Dr. Emil Levy gebildet, die Richtlinien für Aufbau und Durchführung der jüdischen Gefangenen- und Entlassenenfürsorge vorlegen soll. Im Zusammenhang mit diesem Arbeitsgebiet fanden mehrere eingehende Aussprachen über die Mitarbeit in der sozialen Gerichtshilfe statt. Das Ergebnis der Aussprache wurde in einer grundsätzlichen Stellungnahme über die Auffassung dieses neuen, bedeutungsvollen und umstrittenen Arbeitsgebietes niedergelegt, welche lautet: „Die soziale Gerichtshilfe sehen wir zugleich als Einrichtung der Rechtshilfe und der Fürsorge an. Demgemäß glauben wir, daß — insbesondere im gegenwärtigen allgemeinen und örtlichen Entwicklungsstadium — nicht nur eine Organisationsform ihrem Wesen gerecht wird, sondern daß für ihre zweckmäßige Organisation verschiedene Möglichkeiten bestehen, wofern bei ihnen allen eine ausreichende Möglichkeit auch zur Mitwirkung der freien Wohlfahrtspflege gegeben ist. Die jüdische Wohlfahrtspflege steht dann bei jeder örtlich durchgeführten Organisa üonsi'orm im Bewußtsein der hohen Bedeutung der sozialen Gerichtshilfe zu aktiver Mitarbeit zur Verfügung." In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, daß die Arbeitsgemeinschaft „Jüdische Gefährdetenfürsorge" dem „Deutschen Reichszusammenschluß für Gerichtshilfe, Gefangenen- und Entlassenenfürsorge" (Vorsitzender Strafvollzugspräsident Mimtau, Celle) angehört. Die Frage der sozialen Gcrichtshilfe ist auch in diesem Kreis zur Besprechung gelangt, und die Arbeitsgemeinschaft „Jüdische Geführdetenfürsorge" hat, unter Bezugnahme auf die vorstehende grundsätzliche Stellungnahme zu diesem Arbeitsgebiet, sich bereit erklärt, auf Grund des vom Reichszusammenschluß beschlossenen Entwurfs einer „Geschäftsordnung für die Gerichtshilfestellen bei den Gerichten" mitzuarbeiten. Ueber das Gebiet der Bahnhofsh i 1 f e , dessen Träger der Jüdische Frauenbund ist, fanden mehrere Erörterungen statt, an denen, außer der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden und dem Jüdischen Frauenbund, das Arbeiterfürsorgeamt der jüdischen Organisationen Deutschlands, die Hauptstelle für jüdische Wanderfürsorge uitd Arbeitsnachweise, der Hilfsverein der deutschen Juden, der Verband der ostjüdischen Organisationen Deutschlands, der Verband der russischen Juden Deutschlands und das Wohlfahrts¬ und Jugendamt der jüdischen Gemeinde Berlin beteiligt waren, und deren Gegenstand die Zusammenhänge zwischen der Bahnhofshilfe und den angrenzenden Arbeitsgebieten der vorstehenden Organisationen bildeten. Allseitig wurde empfunden, 156

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