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Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege · 1929-01-01 · 1 (Januar-Februar 1929) · p. Seite 20

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Journal
Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege
Volume
1 (1929)
Issue
1 (Januar-Februar 1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 20 (sequence 22)
Language
German
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Daß zu den Aufgaben der Wohlfahrtspflege auch die Betreuung der bereits Verwahrlosten, der kriminell Gewordenen, der Verurteilten, denen Bewährungsfrist zugebilligt worden ist, der entlassenen Strafgefangenen usw., der Arbeitsscheuen, der physisch Abwegigen gehört, wird nicht bestritten werden. Handelte es sich bei den Aufgaben der Erziehungsberatung um Kinder und Jugendliche, so handelt es sich hier um Menschen aller Altersstufen. Dabei gilt auch hier der Grundsatz, daß man sich von aller moralischen Beurteilung — oder besser gesagt Verurteilung — vollkommen frei zu halten hat und sich rein um ein Verständnis der bestehenden Störungen bemühen soll. Nur dann läßt sich die rechte Einstellung dem anderen Menschen gegenüber finden. Die private Wohlfahrtsarbeit kann hier manches bessern und ausgleichen, was versäumt worden ist und was die öffentliche Arbeit in Anstalten nicht erreicht hat. Es muß weiterhin betont werden, daß die hier kurz vorgetragenen Gedanken weit über den Kreis des in diesem Aufsatz Ausgeführten hinaus Bedeutung besitzen und für die gesamte Wohlfahrtsarbeit Geltung haben. Alle Wohlfahrtsarbeit hat es mit abwegigen Lebenserscheinungen zu tun; das Normale ist, daß der Einzelne für sich selbst einzustehen, seine Angelegenheiten im vollen Umfang selbst zu besorgen imstande ist. Erst, wo er aus irgendeinem Grunde und in irgendeiner Richtung versagt, setzt die Wohlfahrtsarbeit ein — mag diese sich nun auf eine Bekämpfung körperlicher oder seelischer Leiden, auf eine Unterstützung im Falle von Arbeitslosigkeit oder Armut, auf eine Beratung und Hilfe in irgendwelchen schwierigen Lebenssituationen, auf Bekämpfung der Verwahrlosung und Kriminalität richten. Dabei wendet sich die Wohlfahrtspflege, streng genommen, immer an Einzelne; der Kampf gegen die Ursachen der Verelendung, der Armut, der Wohnungsnot usw. fällt — soweit diese Ursachen in den sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen begründet sind — anderen Instanzen zu. Die Wohlfahrtspflege bemüht sich um den Einzelnen, ihm will sie helfen, und dabei darf sie nicht übersehen, daß an vielem Elend auch der Einzelne einen erheblichen Teil der Schuld mitträgt, daß falsche Einstellung zum Leben, falsche Lebenshaltung und Lebensführung oft 20

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