Jüdischer Almanach
- Journal
- Jüdischer Almanach
- Volume
- 5682 - 1921/22
- Article
- Der Text des englischen Palästina-Mandats
- Date
- 1921-01-01
- Page
- Seite 228 (sequence 16)
- Language
- German
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oder Inschriften in arabischer Sprache auf Marken und Geld in Palästina sollen in hebräischer Sprache wiederholt werden und alle Erklärungen oder Aufschriften in hebräischer Sprache sollen in arabischer Sprache wiederholt werden. Die Landesfeiertage Artikel LZ. Die Verwaltung von Palästina soll die Feiertage der verschiedenen Religionsgesellschaften in Palästina als gesetzliche Ruhetage für die Mitglieder dieser Gemeinschaften anerkennen. Durchführungsbestimmungen Artikel 84. Der Mandatar soll dem Rate des Völkerbundes einen jährlichen Bericht über die im Verlaufe des Jahres unternommenen Maßnahmen zur Durchführung der Mandatsbestimmungen unterbreiten. Abschriften aller während des Jahres verlautbarten oder erlassenen Gesetze und Verordnungen sollen mit diesem Bericht überreicht werden. Artikel 85. Wenn irgendeine Meinungsverschiedenheit, welcher Art auch immer, zwischen den Mitgliedern des Völkerbundes in bezug auf die Auslegung oder Anwendung dieser Bestimmungen entstehen sollte, welche nicht durch Verhandlung beigelegt werden kann, soll diese Meinungsverschiedenheit dem ständigen internationalen Gerichtshof unterbreitet werden, wie er im Artikel 14 des Covenant des Völkerbundes vorgesehen ist. Artikel 86. Die Zustimmung des Rates des Völkerbundes ist erforderlich für jede Abänderung der Bestimmungen des vorliegenden Mandates in der Weise, daß zu einer