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Illustrirter jüdischer Familienkalender · 1881-01-01 · 5642 = 1882, 4. Jahrgang · p. Seite 130

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Journal
Illustrirter jüdischer Familienkalender
Volume
5642 = 1882, 4. Jahrgang
Date
1881-01-01
Page
Seite 130 (sequence 139)
Language
German
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a!f a!f »t &nr an tx* rztm. «r wt a!t &vt 130 r e s ז s s c 5 l 5 1 s I 1 ״ ) ׳ ) > ) ) ) > 1 > . < 1 I auf das Gymnasium zu gestatten betreffend, wird erwidert, daß der Knabe, nach Resolution des Evangelischen Oberschulcollegiums aufzunehmen ist, aber am Sonnabend, während der Schreib- und Zeichenstunde zu Hause au thun hat, was er in der Schule thun könnte. Uebrigens mag er beim Tafelrechnen die Aufgaben im Kopf zu rechnen suchen, bei Extemporalien zuhören, Dictirtes am Sonntage abschreiben und es sich selbst beimessen, wenn er geringere Fortschritte machen sollte, und nicht besonders berücksichtigt werden kann. Daß er vom Religionsunterrichte und an den jüdischen Hauptfesten vom Schulbesuche zu dispensiren sei, ist ihm von Rector Müller selbst zugestanden. Oldenburg, 23. August 1855. Evangelisches Oberschulcollegium. Nielsen. Reichslande. Straßburg, 28./2. 1876. Auf die Eingabe vom 6. Decbr. v. I. erwidere ich ergebenst, daß ich durch Verfügung vom heutigen Tage veranlaßt habe, daß den israe- Mischen Lehrern und Schülern der zum nieder»*) Unterrichtswesen gehörigen Schulen dortselbst der Besuch des Vormittagen Hauptgottesdienstes am Sabbath in den von Ihnen bezeichneten Stunden ermögucht werde. Die in Ihrem Berichte enthaltene Bemerkung, daß in der Ferienordnung vom 24. Mai 1875 das Laubhüttenfeft unberücksichtigt geblieben sei, beruht auf einem Jrrthum, da im § 3 dieser Ferienordnung für die Zeit des Laubhüttenfestes 9 Tage Ferien angesetzt worden sind. Den israelitischen Schülern des Lyceums*) ist gestattet, an den hohen jüdischen Feiertagen die Schule nicht zu besuchen und an den Samstagen sich des Schreibens zu enthalten. Auch sind mit Rücksicht auf sie die Uebungen im Zeichnen und Schönschreiben auf die Tage von Montag bis Freitag verlegt. Weitergehende Zugeständnisse würden die Ordnung der Schule stören und die israelitischen Schüler des Lyceums hindern, mit ihren christlichen Mitschülern gleichen Schritt in Leistungen und Aneignung von Kenntnissen Zu halten. Der Oberpräsident von Elsaß-Lothringen. I. V.: Ledderhose. An Oberrabb. Weil, Hochw. Colmar. .1) Zum nieder« Unterrichtswcsen gehören: 1. die Seminarien, 2. die Präparandenschulen, 3. die höhere Töchterschulen, 4. die Mittelschulen, 5. die Fortbildungsschulen, 6. die Elementarschulen, 7 die Kleinkinderschulen (§ 2 der Verordnung vom 10. Juli 1873). 2) Lyceen-Gymnasien.

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