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Soncino-Blätter · 1925-01-01 · I. Band 1925-1926 · p. Seite 179

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Journal
Soncino-Blätter
Volume
I. Band 1925-1926
Date
1925-01-01
Page
Seite 179 (sequence 198)
Language
German
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1721 warMofe ben R.David Korrektor am Talmuddruck Berlin-Frankfurt an der Oder". Aron ben Baruch Cdhen aus Krotofchin war 1730-39 Preflenzieher in Wilhermsdorf4\ Samuel ben Jehuda Loeb aus Krotofchin war 1742-43 Drucker in Deffau4". Natan Nata ben Baruch Katz aus Krotofchin war 1765/6, 1776, 1786, 1793, 1-96, 1798, 1800I2,1806,1808 Setzer in Dyhernfurth. Anfcheinend war Ifaak Eifig ben Natan Nata Katz, der in Dyhernfurth 1787j8 arbeitete, iein-Söhn^i— Einen charakteriftifchen Beitrag zur jüdifchen und nichtjüdifchen Kulturgefchichteder zweiten Hälfte des achtzehnten- Jahrhunderts bietet das folgende Erlebnis eines Krotö^ fchiners. Der intereffante Bericht, bisher hur in polnifchcr Sprache vorhanden, mag hier-jaft unverkürzt - in der Ühprfpr7iing wieHprgpprnhpn uwnlpn ^TW Handle" kommifTär des königlichen Mofes und Lieferant der königlichen Münzitätte Leifer Ifakowicz aus Krotofchin erhielt [um 1776] von Stanislaus Augufr, ein Privileg, eine hebräifche Druckerei in feinem Erbgute Goledzinow bei Warfchau-Praga zu eröffnen. Der König ficht, daß die inlandifchen -Druckereien -verfallen find, und daß bedeutende Summen alljährlich aus dem Lande nach dem Auslande fließen zwecks Anfchaffung jüdifcher Bücher, fowohl für den Gottesdienfl beftimmter als auch von Kalendern und anderen, da die Juden fowohl in den Ländern der Krone als auch in Litauen einen anfehnlichen Teil der Bevölkerung bilden und zur Deckung ihres Bedarfs an Büchern für ihre Gotteshäufer, Schulen und Privathäufer ... gezwungen find, fie aus dem Auslande zu beziehen." Der König übergibt die Verwaltung und die Aufficht über diele Druckerei, das Recht, Arbeiter für fie einzuführen, Mafchinen und Materialien, dem erwähnten Leifer Ifakowicz und defTen Schwiegerfohn Jonas Jaköbowicz und erklärt hierbei, „daß er alle durch ihn felbff, oder durch feine Vorfahren anderen jüdifchen Druckereien<-gegebenen Privilegien aufhebe". Es ift auch oben erwähnten „Privilegierten" erlaubt, aus dem Auslande Talmudexemplare auf folgende Weife zu beziehen: „Erdens foll in jeder Stadt und in jedem Städtchen ein Band des Talmud m Ausbezahlung, d. i. in Empfangnahme im voraus der Hälfte des Koftenpreifes des ganzen aus 12 Bänden beflehenden Talmud gegeben werden. Zweitens, daß in.allen Städten größere'Talmudexemplare r,. und in kleineren Städten kleinerc [?] Exemplare und nur je ein Exemplar verkauft werden dürfen. Drittens: die Synagogen und Privatperfonen, die die Talmudexemplare beflellen, müffen auch die Gewißheit haben, daß fie auch das ganze Talmudexemplar erhalten, weshalb oben erwähnten Perfonen als Gencralkaflierer der ehrenwerte Adam Ziman, der Kaufmann der Stadt Alt-Warfchau, beigegeben wird, der durch feine Untergebenen die Kaffen-Einnahmen und Ausgaben zufammenzuftellen hat, und in defTen Namen diefe Subalternen einer jeden Stadt eine Befcheinigung über die Pränumerationsfumme zu geben und dafür zu bürgen haben, daß das ganze Talmudwerk auch wirklich geliefert werden werde ..." Das königliche Privileg in derTafche begann Leifer aus Krotofchin nach Teilhabern fich umzufehen. Obfchon er 25 Jahre hindurch in Breslau Kommiflar gewefen war, hatte er kein Vermögen erworben, und die ausländifchen Buchhändler in Amfterdam, Frankfurt ufw.

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