Jüdisches Gemeindeblatt für die Synagogen-Gemeinden in Preussen und Norddeutschland
- Journal
- Jüdisches Gemeindeblatt für die Synagogen-Gemeinden in Preussen und Norddeutschland
- Volume
- 16 (1938)
- Issue
- 7 (1.7.1938)
- Date
- 1938-07-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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JÜDISCHES GEMEINDEBLATT FÜR DIE SYNAGOGEN-GEMEINDEN IN MEUSSEN UND NORDDEUTSCHLANO Angemeldet beim Sonderbeauftragten des Reichsministers für Voiksaufklärung und Propaganda betr. Überwachung der geistig und kulturell tätigen Juden im deutschen Reichsgebiet. Nr. 7 Berlin, 1. Juli 1938 16. Jahrgang Herausgeber: Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden Zur Frage derGefamtorganifalion Ueber die künftige Gestmltnng der jüdischen Gesumtorgenisation und des jüdischen Genseindelebens in Deutschland finden augenblicklich zwischen den in Betracht kommenden Stellen Verhandlungen statt. Wir haben in der vorigen Nummer unseres Gemeindeblattes die verschiedenen Wege, die möglicherweise eingeschlagen werden können, dargestellt. Inzwischen ist dieser ganze Fragenkomplex verschiedentlich auch in der jüdischen Presse erörtert worden. Der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden hält es im Interesse der noch schwebenden Verhandlungen nicht für zweckmäßig,; sich an einer Presseauseinandersetzung zu beteiligen. Wir beschränken uns deshalb darauf, eine sachliche Darstellung der Dinge zum Abdruck zu bringen, die unser Mitarbeiter, Herr Max Birnbaum, kürzlich im „Israelitischen Familienblatt4* veröffentlicht hat. Soweit darin Folgerungen für den künftigen Aufbau der jüdischen Zentralinstanzen enthalten sind, hängen.sie von .der endgültigen Gestaltung der Dinge ab. Bis dahin wird unbedingt die Arbeit aller Organisationen in der bisherigen Weise und im bisherigen Umfang fortgeführt werden * I. Es scheint an der Zeit, die Diskussion über die Neuordnung des jüdischen Gemeindelebens in Deutschland und vor allem seiner Gesamtorganisation aus der Sphäre allgemeiner Prinzipien und mehr oder weniger klarer Formulierungen in das Gebiet nüchterner Prüfung der vorliegenden Tatbestände zu überführen. Dann muß als wesentlicher Fehler der bisherigen Erörterungen festgestellt werden, daß zwar von „Gemeinden und Gesamtorganisation44 gesprochen wurde, man bei Gemeinden aber nur an die wenigen' Großgemeinden dachte und damit das Hauptproblem der Gesamtorganisation übersah. Im folgenden soll versucht werden, aus der Praxis heraus diese Lücke zu schließen und gleichzeitig einen Weg zu einer so einfach wie möglich gegliederten Gesamtorganisation aufzuzeigen. II. Tatbestand: 1. Von den zur Zeit in Deutschland (ohne Oesterreich) wohnhaften rund 350 000 Juden entfallen rund 140 000 auf die Jüdische Gemeinde Berlin, rund 73 000 auf fünf weitere Gemeinden mit je mehr als 10 000 Mitgliedern (Breslau, Frankfurt, Köln, Hamborg, Leipzig), rund 80 000 Juden auf 46 Gemeinden zwischen 500 und 10 000 Mitgliedern/ Die ■restliche jüdische' Bevölkerung. von rnnd 57 000 Seelen, also etwa *16 Prozent der Gesamtzahl, aber verteilt sich auf mehr als 1200 kleine und kleinste 'Gemeinden. 2. Die Landesverbände hatten bisher als wesentlichste Aufgabe die Erhaltung der religiösen Einrichtungen der Gemeinden durch a) Lastenausgleich zwischen den größeren und leistungsfähigen und den kleinen, leistungsschwachen Gemeinden, bj* Organisierung von Bezirkslehrerstellen und Bezirksrabbinaten, c) Ruhe- und Hinterbliebenenversorgung der jüdischen Beamtenschaft; dazu ist neu hinzugetreten dj die Liquidation der Kleingemeinden. 3. Die Reiehsvertretung hatte — von der allgemeinen Vertretung der Juden in Deutschland abgesehen — vier Hauptarbeitsgebiete: a) Auswanderung, b) Berufsausbildung, c) Schulwesen, d) Wohlfahrtspflege und Wirtschaftshilfe. 4. Bei dieser Aufzählung ist alles Unwesentliche und Zufällige weggelassen. — Untersucht man die Funktionen beider Zentralinstanzen genauer, so ergibt sich übereinstimmend, daß das Schwergewicht der Arbeit der Fürsorge für die Vielzahl kleiner und kleinster Gemeinden dient. Bei den Landesverbänden tritt diese Tatsache 'ganz klar hervor, bei der Reichsvertretung wird sie dadurch verwischt, daß die Reichsvertretung auch mit den Großgemeinden einen Verrechnungsverkehr unterhält, weil ihr Etat auf dem Bruttoprinzip aufgebaut ist. Die Aufrechterhaltung dieser Verrechnung ist aber durch keine sachlichen Notwendigkeiten bedingt. Die eigentliche Funktion auch der Reiehsvertretung besteht also in einem Lastenausgleich zugunsten der Hunderte von Klcingcmeindcn. 5. Solange dieser Lastenausgleich in auch nur einigermaßen konstanten Bahnen sich vollziehen konnte, hatte eine Zentralisierung viele Vorteile (einheitliche Richtlinien, systematische Bearbeitung, arbeitsmäßige Entlastung der Großgemeinden). Seit einer Reihe von Monaten aber ist in Verfolg des verstärkten Auswanderungsdranges das Gefüge der Kleingemeinden von Grund auf erschüttert worden. Man wird unwillkürlich zu dem Vergleich mit einem Bergrutsch gedrängt. Die Liquidationsarbeit, seit längerer Zeit von den Landesverbänden planmäßig aufgenommen, schwillt täglich an. Es gibt kaum eine Kleingemeinde, von der mit einiger Sicherheit gesagt werden kann, wie lange sie sich noch als selbständiges Gebilde wird halten können. Die Struktur dieser Gemeinden, nämlich ihre finanzielle Abhängigkeit von ganz wenigen Steuerzahlern, oft nur von einer Person, bewirkt, daß mit dem drohenden Wegzug dieser wenigen Lastenträger der Zusammenbruch unaufhaltsam ist. Das Gesetz vom 28. März hat dieser Entwick« lung nur einen weiteren Anstoß gegeben. —• In dieser Situation einen planmäßigen Lastenausgleich in d.en bisherigen Formen und zentralisiert durchzuführen, bedeutet eine kaum lösbare Aufgabe, weil die Zentrale nur unter Aufwendung eines unverhältnismäßig großen, mit jedem neuen Problem sich erweiternden Verwaltungsapparates mit der rapiden Entwicklung in den kleinen und mittleren Gemeinden Schritt halten könnte. 6. Ebensowenig wie die Zentralisierung des Lastenausgleichs für die Hunderte von bedürftigen Kleingemeinden heute noch sinnvoll erscheint, kann die Aufteilung des Lastenausgleichs in einen religiös-kulturellen Sektor, der von den Landesverbänden bearbeitet^ wird, und einen Sektor für Sozialarbeit und Auswanderungshilfe, für den die Reichsvertretung zuständig ist, als zweckmäßig anerkannt werden. Alles spricht dafür, diese beiden Aufgabengebiete, die in allen Gemeinden aufs engste ineinandergreifen und zusammengeb<*ren, auch hinsichtlich des Lastenausgleichs einer einheitlichen Behandlung zu unterwerfen. Nur so kann auch die Rangordnung der Gemeindeaufgaben in jedem einzelnen Falle und zu jedem Zeitpunkt richtig und einheitlich festgestellt werden. (Fortsetzung auf Seite 2) Heute Nachmittag!“ Zur Konferenz in Evian „Lieber, wann sehe ich Dich hier in New York? Bis ich zu was komme, kannst Du nicht warten. Wie es iiberbaopt ein gutes Wort ist: Die Zukunft — das ist heute Nachmittag.44 Mit diesem Satz schließt ein Brief, den jüngst ein Jude in Deutschland von einem jüdischen Freund aus Amerika erhielt. Und es ist dazu zu bemerken: erkennt schon der in Amerika lebende Jude, daß es unmöglich ist, sich mit den*.lebenswichtigen, lebensnotwendigen Entscheidungen'Zeit zu lassen, was sollen dann wir'. in ’ Deutschland' lebenden Juden sagen, wenn wir den überall vorhandenen, jeden Tag energischer werdenden AusWanderuügswHlAi allerorten «. gehemmt sehen durch eine Fülle von Maßnahmen sowohl der die'* Auswanderung bearbeitenden Organisationen als auch derjenigen Länder, die das Ziel der Wanderung bilden sollen! Vielleicht ergeben sich im Einzelfalle für diesen und jenen von uns Möglichkeiten, das Fangnets technischer und formaler Hindernisse sehr schnell zu durchbrechen — aber dies doch wohl nur auf Wegen und unter Eingehung von Risiken, die sowohl aus den -jeweils individuellen, als auch aus gesamtjüdischen Rücksichten abgelehnt werden “müssen; denn nichts ist heute für uns Juden verhängnisvoller und sinnloser als die illegale Einwanderung in welches Land immer! Nein, -gerade wir Juden werden uns heu tu auf allen Gebieten vor den Konsequenzen jedweder illegaler'HzndiuA'$en 'hu* buten haben. Um se mehr aber' wünschen Wir, daß das unentwirr» bare Dickicht von Vorschriften und