Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Journal
- Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Volume
- 15 (1937)
- Issue
- 7 (1.7.1937) inkl. Mitteilungen der Gemeinden (Magdeburg, Duisburg, Bremen, Nordwestdeutschland, Halle, Stettin und Pommern)
- Date
- 1937-07-01
- Page
- Seite 15 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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MITTEILUNGEN DERSVNAGOGEltGEMEINDE ZU STETTIN UND DER SYNAGOGEN-GEMEINDEN POMMERNS Amtliche Bekanntmachungen der Synagogen-Gemeinde Stettin Wohlfahrtsamt der Synagogen-Gemeinde Stettin DtKfnnit: Herr Louis Lewy, Heumarkt 8, Telefon: 307 12. Sprechstunden: Dienstag und Donnerstag Vr9—*/*ll Uhr. Sprechstunden von Frau Riess (Vorsitzende des Israelitischen Frauenvereins): Mittwochs 10 bis 11 Uhr, Rosengarten 9—10, Hof part. Sprechstunden der Fürsorgerinnen Rosengarten 9—10, Hof part.; Montag 151/»—lOVsUhr, Dienstag von 11*/*—12*/* Uhr. Mittwoch und Freitags von 81/* bis 9*/s Uhr. Fernsprecher 26883. Die Ausgabe von Krankenpflegeartlketn findet nur noch wShrend der Sprechstunden der Fürsorgerinnen gegen Empfangsbescheinigung der Entleiher statt. Es tot ratsam, alle Eingaben an die Behörden vorher aalt den Fürsorgerinnen so besprechen. Arzt des Israelitischen Wohlt&tigkeits- und Beerdigungsvereins und des Israelitischen Frauenvereins: Herr Dr. Meyer, AugustaplatzS. Sprechstunden: 8*/t—10*/t und 15*/s—17 Uhr. Telefon 20090. Sonntags keine Sprechstunde. Auswärtige Kranke, die sich in hiesigen Krankenhäusern oder Privatkliniken befinden und von unseren Krankenpflegeorganisationen besucht werden möchten, wollen ihre Adressen schriftlich oder telephonisch unserem Verwaltungsbüro Rosengarten 9—10, Telefon 26663, aufgeben. Jüdische Durchwanderer sind stets an das Gemeindebüro so verweisen, da nur dort geeignete Unterlagen vorhanden sind, um deren Angaben nachzuprüfen und Bedürftigkeit und Würdigkeit festzustellen. Für Weiterbeförderung und Zehrgeld wird dann dort gesorgt. Wohnungen der Beamten: 'Rabbiner Karl Richter, Friedrich-Karl-Str. 27. Sprechstunden Montag bis Freitag 11—12 Uhr. Fernsprecher: 26683. Dr. Rosenberg, Friedrichstr. 4, Oberkantor Rainowitz, Elisabetbstr. 4. Bücherei. Rosengarten Q-IO. Unentgeltliche Ausleihe von Büchern aus allen jüdischen Wissensgebieten. Reichhaltige Belletristik. Lesezimmer mit Zeitschriften aller Richtungen. Aasleihnad Leoestaadeat Dienstag 17'/,—19*/, Uhr. Alle Bieber, die Mager ab 4 Wochen entliehen sind, stad sofort aaritokngebea! Rückgabe von Büchern aar wahrend der Aaagabeaelten In der Bücherei (nicht im Verwaltungsbüro der Gemeinde!). Bekanntmachungen von Todesfällen and Beerdlgaagsaeiten werden, ebenso wie andere wichtige Gemeindeangdegenh eiten, in dem für Bekanntmachungen bestimmten Gitterkasten an der Hoffront der Synagoge veröffentlicht. Oflinungszeiteh für den Friedhof: Sonntag bis Freitag 8 bis 19 Uhr. Bei vorkommenden Sterbefilien ist umgehende Benachrichtigung des Bestattungskommissars der Chewra kadischah, Herrn A. Fein, Stoltingstr. 44, Telefon 32630, außerdem Mitteilung an unser Verwaltungsbüro, Rosengarten 9—10, Telefon 26663, erforderlich. Wir bringen in Erinnerung, daß die Beerdigungskosten an die Gemeinde und Chewra kadischah in voraus zu zahlen sind, da unter den heutigen Verhältnissen keine dieser Organisationen in der Lage ist, die notwendigen Barauslagen zu machen. Die sonstigen rituellen Leistungen der Chewra kadischah und des Frauenvereins werden stets ehrenamtlich ausgefübrt. Öffnungszeiten der Provinzialkleiderkammer: Montag nachmittags von 3*/t bis 4*/r Uhr; Mittwoch nachmittags von 3*/t bis 4*/* Uhr; Freitag vormittag von 10*/s bis l'l‘/t Uhr. t Provinzialverband für jüdische Wohlfahrtspflege in Pommern Bestoksstelle für Berufsausbildung Pommern und Mecklenburg. Stettin, Rosengarten 9/10. Fernsprechanschluß: 26883. Sprechstunden : Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 10—12 Uhr, Montag 18—20 Uhr. Die Sprechzeit ist genauestem innezuhalten. Auswärtige bedürfen der vorherigen Anmeldung. Fortbildungskurs für jüdische Ärzte Am 13. Juni d. J. fand in Stettin ein Fortbildungskurs für jüdische Arzte statt. In der Eröffnungsansprache wies Dr. Caspary-Stettin nachdrücklich auf die Fortbildungspflicht hin. Den Verordnungen der ärztlichen Behörden sei nämUch unzweideutig zu entnehmen, daß die Approbation nicht mehr — wie bisher — als ein für alle Zukunft ausreichender Befähigungsnachweis angesehen werde. Das schnelle Fortschreiten der ärztlichen Wissenschaft und die umwälzenden Zeitfragen auf medizinischem Gebiet gestattetem es keinem Arzt, sein Fachwissen als abgeschlossen zu betrachten. Der Staat verlange mit Recht von den Ärzten, denen er sein kostbarstes Gut anvertraue, daß sie ihr Wissen auf größtmöglicher Höhe hielten. Er biete ihnen reichlich Gelegenheit zur Fortbildung. . Dr. Caspary gab dann einen kurzen Überblick über die Aufgaben und den Aufbau der den jüdischen Ärzten zur Verfügung stehenden Einrichtungen. Bei der Organisation derselben seien die besonderen Belange der jüdischen Kollegen weitestgehend berücksichtigt worden. Man sei überall bemüht, den Besuch auf jede Weise zu fördern. So seien die Stettiner Kollegen gern bereit, bei rechtzeitiger Anmeldung auswärtige Kollegen als ihre Gäste zu betrachten. Die eingangs erwähnte Fortbildungs pflicht sei nach Ansicht des Redners nicht zu verwechseln mH den Pflichtfortbildungskursenl Das seien Kurse von bestimmter Dauer, zu denen Arzte in gewissen Zeitabständen namentlich einberufen würden. Ob und wann Ähnliches auch in die jüdische Fortbildung eingeführt würde; hänge vor allem wohl von den Erfahrungen ab, die man mit dem Besuch der bestehenden Einrichtungen machen werde. Zunächst solle der Grundsatz erprobt werden, den Kollegen Freiheit in der Auswahl der Kurse zu lassen. In den letzten Jahren habe man bei den jüdischen Kollegen einen ausgesprochenen Forthlldungshunger - feststellen können. 15