Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Journal
- Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Volume
- 14 (1936)
- Issue
- 2 (1.2.1936) inkl. Mitteilungen der Synagogen-Gemeinde zu Stettin und Pommerns
- Date
- 1936-02-01
- Page
- Seite 11 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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Merkblatt für die Aufnahme von Grabsteininschriften auf jüdischen Friedhöfen Die Gesellschaft für jüdische Familienforschung, Berlin W 9, Tirpltz-Ufer 22, hat uns gebeten, das von ihr versandte „Merkblatt" unseren Gemeinden zur Kenntnis zu bringen. Bei der Wichtigkeit des Gegenstandes kommen wir dieser Bitte besonders gerne nach. Das Merkblatt hat folgenden Wortlaut: Eine wichtige Quelle für die Feststellung von Daten unserer Vorfahren sind die Mazewoth, die Grabsteine der jüdischen Friedhöfe. Für die Zeit vor 1812 (und an manchen Orten und zu manchen Zeiten noch bis ins späte 19. Jahrhundert hinein) sind sie eine sichere und gewisse Quelle, da die Steine gewissermaßen Urkundenwert haben. Da mit Recht zu befürchten ist, daß im Laufe der Zeit die Grabsteine immer mehr verwittern und unlesbar werden und so diese wichtige Quelle allmählich zu versiegen droht, ist es an der Zeit, heute eine Bestandsaufnahme der Grabsteine und damit eine Sicherstellung der auf ihnen befindlichen Urkunden vorzunehmen. Daraus ergibt sich, daß die jüdischen Gemeinden als die Inhaber der jüdischen Friedhöfe im Interesse ihrer eigenen Geschichte und der Vorfahren ihrer Gemeindemitglieder gewissermaßen die moralische Verpflichtung haben, diese Bestandsaufnahme, soweit es in ihren Kräften steht, zu unternehmen. Es ist selbstverständlich, daß diese Arbeit nur durch solche Personen vorgenommen werden kann, die im Besitz eines gewissen Maßes jüdischer und hebräischer Kenntnisse sind. Dies wären in erster Linie die jeweiligen Gemeindebeamten, evtl, auch Schüler mit hebräischen Kenntnissen oder sonstige daran interessierte Personen, die diese Arbeit (wenn möglich ehrenamtlich) vielleicht in den Ferien machen könnten. Vor Beginn der Arbeit ist festzustellen, ob zu den betreffenden Friedhöfen auch schon Register vorhanden sind, sei es bei den Gemeinden, sei es bei der Chewra kadischa, sei es bei Einzelpersonen. Diese Register erleichtern selbstverständlich die Arbeit. Außerdem muß vor Beginn der Arbeit noch eine Numerierung der Grabsteine (womöglich mit wetterfestem Anstrich) stattfinden, damit jederzeit die Steine an Hand der Nummer wieder aufgefunden werden können. Die Arbeit selbst besteht also in folgendem: 1. Numerierung und Zählung der Grabsteine. 2. In den meisten Fällen dürfte noch vor der Entzifferung eine gewisse Säuberung der Grabsteine (sei es durch Abwaschen, Bürsten, Abreiben üsw.) notwendig sein. 3. Jeder Grabstein ist auf einem besonderen Blatt abzuschreiben. Vorder- und Rückseite des Grabsteines sind dabei zu berücksichtigen. Die Inschriften sind wortgetreu und, wenn möglich, nach der Zeilenanordnung der Grabsteine aufzuzeichnen. (Schwer lesbare und verwitterte Stellen können mit dem Finger auf dem Grabstein nachgefühlt werden.) 4. Alle Grabsteine vor 1812 sind zu photographieren sowie auch — je nach Maßgabe der Mittel — wichtige spätere Grabsteine. 5. Aus diesen einzelnen Grabinschriften ist ein Buch anzufertigen. Die Daten und sonstigen Angaben können dabei mit den Angaben im Sterberegister oder Maskirbuch oder sonstigen Quellen verglichen werden. 6. Diese Zusammenstellung wird zweckmäßig in drei Exemplaren hergestellt, von denen das eine für das eigene Archiv der Synagogengemeinde, das zweite für das Archiv der Gesellschaft für jüdische Familienforschung, Berlin W 9, Tirpitz-Ufer 22, das dritte Kalender für Februar Sonnabend Febr. 1 SM 8 Bau Sonntag 99 2 n 9 Montag 3 99 10 Dienstag -4 i» 11 Mlttwodi 5 99 12 Donnerstag 9» 6 13 Freitag 7 14 Sonnabend W 8 * 15 B'schallach(SchabbosSchirob) Sonntag 1» 9 n 16 Montag 10 99 17 Dienstag 11 19 18 Mlttwodi 12 99 19 Donnerstag 13 99 20 Freitag 14 99 21 Sonnabend , w 15 99 22 J iS rau Sonntag 16 99 23 Montag 17 99 24 Dienstag 18 19 25 Mittwodi 19 26 Donnerstag 20 99 n Freitag 21 99 28 Sonnabend 22 99 29 fclpSa iSeiaM; Imhalla . Sonntag 23 9 30 1. Tag Rausch Chaudeach Montag n 24 Un 1 » * Dienstag 25 2 Mlttwodi 26 99 3 Donnerstag *9 27 99 4 Freitag 28 5 Sonnabend n 29 99 6 Th rumoh Exemplar für das Gesamtarchiv der deutschen Juden, Berlin N 24, Oranienburger Str. 28, bestimmt ist. Mit der Fertigstellung dieses .Grabsteinregisters, das in kleineren Gemeinden ja nicht allzuviel Zeit in Anspruch nehmen dürfte und das in keiner Gemeinde fehlen sollte, werden die Zeugen einer Vergangenheit auch für die nachkommenden Geschlechter gerettet und der Gefahr der Vergessenheit entrissen sein. Die Arbeiten sind natürlich am besten im Frühjahr oder zu Beginn der warmen Jahreszeit auszuführen. Kulturfahrten In den Monaten Dezember 1935 und Januar 1986 haben in folgenden Gemeinden Kulturabende stattgefunden: Brandenburg: Brandenburg Kflstrin Fürstenwalde Rathenow Oberseh) esien: Groß-Strehlitz Nelsse Neustadt Ratibor Rosenberg Pommern: Swinemünde Oldenburg: Delmenhorst Oldenburg Mecklenburg: Güstrow Schwerin Hannover: Emden Harburg Leer Lüneburg Nienburg Papenburg Quakenbrück Wesermünde Wilhelmshaven Rheinprovinz: Mülheim (Ruhr) Koblenz Kreuznach Simmern Wlttlich Westfalen: ., Bochum Castrop Hagen Lippstadt Lüdenscheid Minden Bheda Soest Wanne-Eickel Witten (Ruhr) Niedersehlesien: Glogau Görlitz Oels Schweidnitz Waldenburg Sachsen: Salzwedel Stendal Schleswig-Holstein Kiel Vergeßt nicht die JÜDISCHE WINTERHILFE 11