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Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens · 1935-06-01 · 6 (1.6.1935) · p. Seite 11

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Journal
Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
Volume
13 (1935)
Issue
6 (1.6.1935)
Date
1935-06-01
Page
Seite 11 (sequence 11)
Language
German
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Hauptveranlagung Anwendung, die nach dem Stande des steuerpflichtigen Vermögens vom 1. Januar 1935 mit Wirkung vom 1. April 1936 erfolgt. Für die Kirchensteuer 1935 kommt daher dieses Gesetz noch nicht in Betracht; es verbleibt vielmehr nach § 42 des Steueranpassungsgesetzes vom 16. Oktober 1934 — RGBl. I S. 925 — bei der bisherigen Vermögensteuer. 3. Lohnpfänd ungsprivileg für die Kirchensteuern. Durch die Verordnung vom 11. Dezember 1934 — GS. S. 457 — ist § 369 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung auch für die Kirchensteuerforderungen als anwendbar erklärt worden. Damit ist für die Kirchensteuer der Rechtszustand aufrecht erhalten worden, der vor der durch Artikel 7 des Gesetzes vom 24. Oktober 1934 — RGBl. I S. 1070 — erfolgten Aufhebung des Lohnbeschlagnahmegesetzes vom 21. Juni 1869 bestanden hat. 4. Die Realstenern sind unverändert geblieben. Von einer Festsetzung eines Abschlages bei der Erhebung der Vorauszahlungen sehe ich ab. Eine Erklärung des Finanzamtes zur Schätzung des Einkommensteuersolls ist den Kirchensteuerbeschlüssen beizufügen, die nicht von einer Erhöhung des Einkommensteuersolls um mindestens 25 */• gegenüber dem im Kirchensteuerbeschluß des Vorjahres angenommenen Einkommensteuersoll ausgehen. Die Nachweisungen über die Kirchensteuern sind wie bisher einzureichen. In Vertretung Unterschrift. ' An a) die Herren Oberpräsidenten, den Herrn Staatskommissar der Hauptstadt Berlin, die Herren Regierungspräsidenten, den Herrn Polizeipräsidenten in Berlin; b) die kirchlichen Behörden. Zu b): zur gefälligen Kenntnis und weiteren Veranlassung. Rundschreiben des Landesverbandes Zum Zwecke der Registrierung und um den einzelnen Gemeinden eine Kontrolle des Eingangs zu ermöglichen, werden in Zukunft un dieser Stelle die vom Landesverband an seine Mitgliedsgemeinden versandten Rundschreiben aufgeführt werden. Auch nach der Umstellung des Gemeindeblattes auf eine monatliche Erscheinungsweise hat sich die Verwendung von Rundschreiben weiter als notwendig erwiesen für besonders eilige oder nicht in den Rahmen des Gemeindeblattes sich einfügende Hinweise an unsere Mitgliedsgemeinden. Im Laufe des .ersten. Vierteljahres 1935 sind folgende Rundschreiben zur Versendung gelangt: 1. Nachdem wir uns bereits mit einem Rundschreiben vom 9. 11. 1934 an die Rabbiner und Lehrer in unseren Mitgliedsgemeinden gewandt hatten, um ihre besondere Aufmerksamkeit auf die Vorbereitung von Gemeinde-Veranstaltungen zum Maimonides-Jubiläum zu lenken, gaben wir den Gemeinden am 14. 2. 1935 noch weitere Anregungen. Wir wiesen in diesem Rundschreiben unseren Gemeinden zugleich Wege, um die menschlichen Beziehungen zu den Mitgliedern, die uns verlassen, aufrecht zu erhalten. 2. In einem Rundschreiben vom 17. 2. 1935 legten wir die Auswirkungen der neuen Steuergesetzgebung auf die Synagogengemeinden dar. 3. Mit dem Erlaß über die Genehmigung der Kirchensteuerbeschlüsse beschäftigen sich unsere Rundschreiben vom 15. 3. und 1. 4. 1935. 4. Am 15. 3. 1935 versandten wir als Material für die Abhaltung von Maiinonidesfeiern einen Sonderabdruck der auch im Gemeindeblatt veröffentlichten Maimonides-Biographie von Samuel Meiseis, Wie«. einen Vortrag über „Maimonides und sein Werk“ von Rabbiner Dr. Emil Bernhard Cohn, Berlin, Anregungen für Jugendveranstaltungen von Rabbiner Dr. Schuf tan, Erfurt. Dieses Material machten wir auch den außerpreußischen Landesverbänden und Gemeinden zugänglich. 5. Wie wir im vorigen Jahre mit Vorschlägen zum Peßachfeste und zu den Hohen Feiertagen und Sukkoth an unsere Mitgliedsgemeinden herangetreten waren, übermittelten wir ihnen auch in diesem Jahre in unserem Rundschreiben vom 26. März Anregungen zu einer Abhaltung von Sederfeiern und Einführungskursen durch die Gemeinden. Nachweis von Vorbetem für die Hohen Feiertage Wir machen unsere Mitgliedsgemeinden darauf aufmerksam, daß wir auch in diesem Jahre den Nachweis von geeigneten Vorbetern für dieHohen Feiertage übernommen haben. Eine Reihe von Bewerbungen liegt bei uns vor, und es wird voraussichtlich möglich sein, in beschränktem Umfange Zuschüsse zu den entstehenden Kosten an solche Gemeinden zu bewilligen, die nachweislich selbst nicht in der Lage sind, für den genannten Zweck Mittel aufzubringen. Prüfung der Verhältnisse muß jedoch für jeden einzelnen Fall Vorbehalten bleiben. 30. Nachtrag zum Verzeichnis der dem Landesverband angeschlossenen Gemeinden. Provinz Hessen-Nassau Marburg (Lahn) Birstein „Erwerbt die bläue Beitragskarte für Hilfe und Aufbau!“ Die Reichsvertretung der deutschen Juden bittet uns um Abdruck des nachstehenden Aufrufs: „Ein Jahr ist vergangen, seit der Zentralausschuß der deutschen Juden für Hilfe und Aufbau und die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden gemeinsam mit den jüdischen Gemeinden Deutschlands die blaue Beitragskarte für Hilfe und Aufbau eingeführt haben. Tausende von freiwilligen Helfern haben in aufopfernder Weise mitgearbeitet und es so ermöglicht, daß jeder Pfennig ungeschmälert seiner Bestimmung zugeführt werden konnte. Allen denen, die durch Spenden oder Mitarbeit ihre Verbundenheit mit unserem Werk bekundet haben, gilt der Dank des deutschen Judentums. — Ungeheuer groß sind die Aufgaben, die dem deutschen Judentum gestellt werden. Menschen aller Altersklassen, aller Berufsgruppen und aller sozialen Schichten muß geholfen werden. Menschen, die in tiefer Armut leben, muß notwendigste Hilfe der Gemeinschaft zuteil werden. Die Gesundheit unserer Kinder, die Hoffnung unserer Zukunft, muß geschützt und gepflegt werden. Alte Menschen müssen ihren Lebensabend in Ruhe und Frieden beschließen können. Jüdische Schulen müssen für unsere Kinder bereit stehen, um ihr großes Erziehungswerk im Dienste des Judentums zu leisten. Der jüdische Kaufmann, der mit Anstrengung aller Kräfte um seine Existenz ringt, muß Hilfe durch Rat und Kredit erhalten. Die Wanderung nach Palästina und den anderen Ländern muß allen denen ermöglicht werden, die sich draußen ein neues Leben aufbauen wollen. Die Berufsumschichtung muß erhalten bleiben und weiter geführt werden. Die Zukunft unserer Jugend hängt von ihrer gediegenen Ausbildung ab. Nur durch Anstrengung aller Kräfte des deutschen Judentums können diese Aufgaben gelöst werden. Die blaue Beitragskarte gibt mit ihren monatlichen Beiträgen von 0,25 bis 5,— RM. jedem die Möglichkeit der Beteiligung. Wir erwarten keinen leicht entbehrlichen Beitrag, sondern wir verlangen im Namen des deutschen Judentums spürbare Opfer, die allein wirkliche Verbundenheit mit einer Idee bezeugen. Kein Jude in Deutschland darf in Zukunft ohne die blaue Beitragskarte für Hilfe und Aufbau seinl“ \ 11

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