Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Journal
- Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
- Volume
- 13 (1935)
- Issue
- 5 (1.5.1935)
- Date
- 1935-05-01
- Page
- Seite 11 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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Mentioned entities
- Delmenhorst 1× ep/1044415
- Emden 1× ep/1044505
- Jever 1× ep/1047966
- Kostrzyn nad Odrą 1× ep/1044970
- Nahum Goldmann 1× ep/1009262
- Oberaula 1× ep/1045336
- Papenburg 1× ep/1045411
- Piła 1× ep/1048100
- Prenzlau 1× ep/1045480
- Quakenbrück 1× ep/1045493
- Rheine 1× ep/1045541
- Steinfurt 1× ep/1045772
- Stendal 1× ep/1045775
- Wałcz 1× ep/1048172
- Świnoujście 1× ep/1045806
- Żary 1× ep/1045743
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Judentum nicht angehörende Ehegatten auf dem Friedhof beerdigt werden, sofern sie nicht nach dem religionsmündigen Alter aus dem Judentum ausgeschieden sind. Enthalten die Statuten keine Bestimmungen hierüber, so ist grundsätzlich davon auszugehen, daß Grabstellen auf jüdischen Friedhöfen nur zur Beisetzung von Juden überlassen werden. Einebnung von Friedhöfen Nach religionsgesetzlicher Vorschrift geschieht die Anlegung von Friedhöfen für ewige Zeiten und ist demnach eine Einebnung überhaupt nicht gestattet. Sollte die Einebnung eines Friedhofsgeländes erzwungen werden, so sind sämtliche Gebeine zu exhuminieren und auf einen anderen Friedhof zu überführen. Brücken schlagen zu den Ausgewanderten! Aus einem kürzlich an alle Mitgliedsgemeinden versandten Rundschreiben des Landesverbandes brachten wir in unserer März-Nummer den Teil zum Abdruck, der sich auf die Gestaltung des Maimonides-Jubiläums in den Gemeinden bezog. In dem gleichen Rundschreiben war aber noch eine weitere Anregung enthalten, deren große Bedeutung inzwischen von fast allen jüdischen Blättern anerkannt und unterstrichen worden ist. Wir bringen deshalb die betreffenden Ausführungen auch hier zum Abdruck, indem wir nochmals an alle Gemeinden und Leser die Bitte richten, im Sinne dieser Anregung zu handeln: „Es sind im Laufe der letzten zwei Jahre manche wertvollen treuen Mitglieder unserer Gemeinden aus diesen geschieden. Sie versuchen, zum Teil im Auslande, sich neue Existenzen zu gründen. Viele dieser Menschen voller religiöser Innigkeit und Wärme haben die Lösung von ihren bisherigen Gemeinden sehr schwer innerlich empfunden. Hier liegt eine Ehrenpflicht vor, menschliche Beziehungen aufrecht zu erhalten. Wir würden deshalb bitten, überall, wo es möglich ist, — in kleinen Gemeinden wird das leichter sein als in größeren — Kartotheken anzulegen und den Versuch zu machen, durch regelmäßige Briefe über das Leben in der Gemeinde mit diesen früheren Mitgliedern in Verbindung zu bleiben. Wo öemeindeblätter erscheinen, wird es wünschenswert sein, daß diese Gemeindeblätter ihnen zugestellt werden. Das Verbot der Abgabe von Zeitungsfreiexemplaren erstreckt sich nicht auf Zeitungen und Zeitschriften, die ins Ausland geliefert werden. Es steht also an und für sich der Uebersendung dieser Zeitungen und Zeitschriften, unserer Gemeinden nichts im Wege. Die Empfänger werden aber darin nicht nur ein Zeichen treuen Zusammenhalts erblicken, sondern es wird auch das Lesen unserer Gemeindezeitungen und Gemeindezeitschriften sie in ihrem jüdischen Gefühl stärken und vertiefen. Daß diese Anhänglichkeit auch einmal wieder unseren Gemeinden zugute kommen wird, ist ein Gesichtspunkt, der vielleicht ausgesprochen werden darf, der aber nicht der Grund unserer Fürsorge für sie sein soll. Wir wären dankbar, wenn wir auch über die Maßnahmen auf diesem Gebiet von Ihnen Bericht bekommen können. Bei denjenigen Gemeinden, in denen kein eigenes Gemeindeblatt*vorhanden ist, die Notwendigkeit unserer Anregung aber erkannt wird, bitten wir um die Uebermittelung der Anschriften. Wir sind gern bereit, gn alle uns aufgegebenen Persönlichkeiten das Blatt unseres Preußischen Landesverbandes zu senden.“ Änderung des Verzeichnisses der Verbandstagsabgeordneten Der Abgeordnete Dr. Nahum Goldmann, Berlin, ist gemäß §§ 1 und 5 der Wahlordnung für die Wahlen zum Verbandstag aus dem Verbandstag ausgeschieden. An seine Stelle ist gemäß den §§ 64 und 65 der‘Wahlordnung für die Wahlen zum Verbandstag Arthur Cohn, Berlin -Wilmersdorf, als Abgeordneter festgestellt worden. Berlin-Charlottenburg, den 27. November 1934. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden Wolff. Der Abgeordnete Abraham Grebler, Berlin, ist verstorben. Gemäß den §§ 64 und 65 der Wahlordnung für die Wahlen zum Verbandstag habe ich auf Grund des seinerzeit eingereichten Vorschlages der Jüdischen Volkspartei für den Wahlkreis Groß-Berlin, Herrn Salo Koppe, Berlin NW 87, Klopstockstr. 30, als Nachfolger für den Ausgeschiedenen im Verbandstag festgestellt. Berlin, den 8. Februar 1935. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden Wolff. Kulturfahrten Im Monat März 1935 sind Kulturfahrten in folgenden Gemeinden durchgeführt worden: Provinz Brandenburg Forst. Kottbus Küstrin Prenzlau Sorau Schwedt a. O. Schwiebus Provinz Grenzmark Deutsch Krone Jastrow Schlochau Schloppe Schneidemühl Provinz Sachsen Stendal Provinz Pommern Belgard Pasewalk Polzin Swinemünde Stralsund Provinz Hessen-Nassau Ober-Aula Rothenburg Ziegenhain Provinz Hannover Emden Hameln Leer Nienburg Osnabrück Papenburg Quakenbrück Weener Provinz Westfalen Burgsteinfurt Bünde Paderborn Rheine Vlotho Bad Driburg Oldenburg Delmenhorst Jever Oldenburg Mecklenburg Schwerin Lippe Detmold Landrabbiner Dr. de Haas gestorben Nach Schluß der Redaktion geht uns die Nachricht zu, daß am Abend vor Erew Peßach der Landrabbiner der Oldenburgischen Synagogengemeinden, Dr. Philipp de Haas, zur ewigen Ruhe eingegangen ist. Der Verewigte, der nur 52 Jahre alt geworden ist, war ein großer Gelehrter, besonders auf dem Gebiete der orientalischen .Literaturen; als Kanzelredner und Seelsorger genoß er allgemeine Verehrung und Liebe. Als Beauftragter der oldenburgischen Synagogengemeinden gehörte Dr. de Haas, seit dem Anschluß der oldenburgischen Gemeinden an den Preußischen Landesverband, unserem Großen Rat an und hat in dieser Eigenschaft auch an der letzten Ratssitzung teilgenommen. Mit allen Gemeinden Oldenburgs trauert daher auch der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden um* den Verlust dieses starken Und warmherzigen Mannes. m'i Türkisch 8 11