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Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens · 1934-11-01 · 8 (1.11.1934) · p. Seite 10

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Journal
Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
Volume
12 (1934)
Issue
8 (1.11.1934)
Date
1934-11-01
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
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Der Abgeordnete Otto Bomrit ist verstorben. Als Ersatzmann gen der Wahlordnu Rechtsanwalt D r. Frankfurt a. Main, ist nach den angeführten Bestimmuu- Fritz Adler, Frankfurt a. M. festgestellt worden. Berlin-Charlottenburg, den 7. September 1934. Preußische? Landesverband jüdischer Gemeinden Wolf f. Die Abgeordneten Alfred Borger, Berlin, 1) r. i. A 11 k c h u 1, Berlin, I) r. M. Sofoweitschik, Berlin, I) r. S. K a nj o w i t z , Berlin, red I. a n d s b e r g , W i e s b a d e n , enfeld, lt erlin, Max Köllen scher, Berlin, a. D. Dr. Hermann Badf, Berlin, 5 der Wahlordnung für die Wahlen dem Verhandstijg ausgeschieden, sind gemäß §§ 64. und 65 der Wählten zum Verbandstag Hugo Wollfermann, Berlin, Moses 1. a u t m a n n , Berlin, I) r. Hans Iflee, Berlin, idler, Berlin, h , B e r 1 i n - C h a r 1 o 11 e n 1) g., S a I o m o n J. Brunner, Berlin, 1) r. F e 1 i x ,V. Theilhalier, Berlin. ■I u 1 i u s 11 i k s c h , Frankfurt a. Main, als Abgeordnete festaestellt worden. Berlin-Charlotteilburg, den 14. September 1934. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden! W o I f f. R.-A. Dr.Al Kurt B 1 u n Rechtsanwalt Ministerialdir. sind gemäß §§ 1 un zum VerbandLstag au An ihrer Stelle ordnung für die Wa 1*1. ii a ii a ix i c x Josef S ch in e i < Hermann ly r u 1 Ministerielles Schreiben All Der Reichswirtschaft^ininister und Preußische Minister für Wirtschaft und Arbeit. IBerlin W 8, den 1. September 1934. den Preußischen Landesverband J ü d. Gemeinden B e r 1 i n - 0 h ai r 1 o 11 e n b u r g. 2. Unter Bezugnahnje auf mein Schreiben vom 8. März 1933 — II 10540 — beehre ich mich, die anliegende Abschrift eines weiteren! Rundschreibens an sämtliche Regierungen der Länder betreffend die Notlage der Grabdenkmaliiidustrie mit der ergebenen Bitte zu übersenden, erneut darauf hinzuwirken, daß die zur Behebung der Notlage der Grabdenkmalindustrie in dem Rundschreiben gegebenen Richtlinien \jon dun Friedhofsverwaltungen der Ihnen unterstellten l .Synagogengemeinden eingehaltcn werden. , . , Im Aufträge: g^z. Unterschrift. Der Reichswirtschaflsipinister und Preußische Minister ifür Wirtschaft und Arbeit II 36254 44. Berlin W 8, den 1. September 1934. . | Behrenstr. 43. An die Regierungen dt r Länder (für Preußen: den Ferrn Minister des Innern). Betrifft: Notlage der G rabdenkinalindustrie. Die Notlage der mit der Herstellung von Grabzeichen beschäftigten Gewerbe' und Industriekreise hat mir Veranlassung gegeben, mit Rundschreiben vom 8. März 1933 — II 10540 — sämtliche Regierungen der Länder und die obersten Krrchenbehörden aufzufordern, für eine Anpassung der staatlichen, kommunalen und kirchlichen Friedhofsordnungen an die von dem Reichsausschuß für Friedhof und Denkma I aufgestellten Richtlinien Sorge zu tragen. Die Wirkung diesjer Anordnung ist vielfach ausgeblieben. In steigendem MaBe wird von seiten der beteiligten Wirtschaftskreise (Natursteinindustrie, Kunstwerkstein¬ 10 industrie, Schwarzglasindustrie, Blattgold- und Blattmetallindustrie usw.) lebhafte Klage darüber geführt, daB die Friedhofsverwaltungen sich nicht an die gegebenen Richtlinien halten. Durch übertriebene Forderungen an die Ausgestaltung der Gräber hinsichtlich MaB, Form und Aufmachung der Grabsteine, vor allem durch strikte Verbote bestimmter Werkstoffe (Kunstwerkstein, In- und Auslandsgranit, Schwarzglas usw.) und durch Anordnungen, die nur die Aufstellung von im Ort hergestellten Grabzeichen und Denkmälern gestatten, wird Beunruhigung nicht nur in die in Frage kommenden Industrie- und Gewerbekreise, sondern auch in die Käuferschaft hineingetragen. Ich weise nochmals darauf hin, daB entsprechend den aufgestellten Richtlinien grundsätzlich jeder wetterbeständige Werkstoff zur Herstellung von Grabmalen geeignet ist. Beschränkungen können nur ausgesprochen werden, wenn in künstlerischer lind geschmacklicher Hinsicht die für das harmonische Gesamtbild des Friedhofs notwendige Einheitlichkeit beeinträchtigt wird. Fs ist daher nicht zu billigen, wenn von lokalen Stellen die Verwendung von Grabdenkmälern aus Auslandsgestcin durch direkte Verhole ausgeschlossen wird. Derartige Anordnungen können aus Gründen der Handelspolitik nicht zugelassen werden. Ebensowenig findet das Verbot der Verwendung von Grabdenkmälern aus Kunststein oder Glas in den gegebenen Richtlinien eine Stütze. Anordnungen, die nur ain Orte hergestellte' oder bearbeitete Grabzeichen zur Aufstellung zulassen, stehen mit der Wirtschaftspolitik der Reichsregierung nicht in Einklang und sind im Hinblick auf die in meinem Rundschreiben vom I. März 1934 — III A 3063/34 — (Min. Blatt für Wirtschaft und Arbeit 1934, S. 153) aufgestellten Richtlinien unzulässig. Nach den mir zugegangenen Schreiben sollen in den Friedhofsordnungen der Städte Aue i. Erzgeb., Bamberg, Bitterfeld, Braunschweig, Chemnitz, Detmold, Forst N.-L., FlensbHrg, Freden a. d. Leine, Hagen i. W., Halberstadt, Hamburg, Kassel, Kiel, Köln, Königsberg i. Pr., Konstanz, Krefeld, Liegnitz, Lübeck, Ludwigshafen, Mannheim, Olfen i. W., Rothenburg o. d. Tauber, Sonthofen und Stettin diesbezügliche, den Richtlinien zuwiderlaufende Bestimmungen enthalten sein. Um die Notlage der beteiligten Industrie- und Gewerbebetriebe zu beheben und um ihnen die Möglichkeit zu geben, in freiem Wettbewerb unbehindert von örtlichen Verboten und Beeinträchtigungen ihre Erzeugnisse abzusetzen, ersuche ich, nunmehr mit allem Nachdruck darauf hinzuwirken, daß die Friedhofsordnungen einer Durchsicht unterzogen und die in dem vorgenannten Rundschreiben gegebenen Richtlinien unter allen Umständen eingehalten werden. Es wird möglich sein, die Durchführung dieser Maßnahmen gegebenenfalls im Wege der Staatsaufsicht zu erzwingen (siehe z. B. §§ 59, 63 und 65 des Preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 — Pr. G.S. Seite 427 — und RunderlaB des Preußischen Ministers des Innern vom 26. Februar 1934 — Pr.G.S. Seite 271 ff. —) Die obersten Kirchenbehörden sind im gleichen Sinne verständigt worden. Reichswirtschaftsministerium und Preußisches Ministerium für Wirtschaft und Aufbau. Im Auftrag gez. Sarnow. Beglaubigt Zielka, Min. Kzl. Sekr. Zusammenschluß der jüdischen Körperbeschädigten Nach dem Ausscheiden der körperbeschädigten Nichtarier aus den allgemeinen Selbsthilfe-Organisationen teilte die Rechtsabteilung der N. S.-Volkswohlfahrt Ende Januar 1934 der Zentralwohlfahrtsstelle auf deren Anfrage mit, daß „gegen den Zusammenschluß der jüdischen Körperbeschädigten in eigenen Selbsthilfe-Organisationen nichts einzuwenden sei“. Hierauf wurden von der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden im Einvernehmen mit der Reichsvertretung der deutschen Juden und gemeinsam mit den schon bestehenden Selbsthilfe-Organisationen Bestrebungen eingeleitet, um einen Zusammenschluß der jüdischen Körperbescbädigten in einer einheitlichen, einfachen und übersichtlichen Zusammenfassung herbeizuführen. Diese Bestrebungen sind nunmehr abgeschlossen, und es sei deshalb in Kürze ihr Ergebnis mitgeteilt:

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