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Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens · 1934-10-01 · 7 (1.10.1934) · p. Seite 11

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Journal
Gemeindeblatt für die Jüdischen Gemeinden Preussens
Volume
12 (1934)
Issue
7 (1.10.1934)
Date
1934-10-01
Page
Seite 11 (sequence 11)
Language
German
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Amtlicher Teil Ministerialerlasse Befreiung jüdischer Arbeitsloser von der Pflicht zur Meldung beim Arbeitsamt am Sonnabend und an jüdischen Feiertagen. Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hatte mit Runderlaß vom 29. September 1928 — III 656/18 Br. — bekanntgegeben, daß „in Uebereinstimmung mit dem Herrn Reichsarbeitsminister keine Bedenken dagegen zu erheben sind, daß die Unterlassung der Meldungen an Sonnabenden oder jüdischen Feiertagen als genügende Entschuldigung gemäß § 114 AVAVG angesehen wird, wenn nachgewiesenermaßen bei dem Arbeitslosen religiöse Bedenken dagegen bestehen und der Zweck der Arbeitsvermittlung darunter nicht leidet“. Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat mit Runderlaß vom 9. September — III 7661/230 — die Landesarbeitsämter darauf hingewiesen, „daß der Runderlaß vom 29. Septem- ber 1928 — III 656/28 Br. — nicht aufgehoben ist, da er lediglich Rücksicht auf eine Religion nimmt, deren Ausübung auch im nationalsozialistischen Staat jedem freigestellt ist“. Vom Präsidenten des Landesarbeitsamtes Brandenburg ist eine gleiche Anweisung an die einzelnen Berliner Arbeitsämter ebenfalls ergangen. Befreiung nichtarischer Schüler vom nationalpolitischen Unterricht am Sonnabend. Zu meinen Erlaß U II C 30700/33 vom 30. Juli 1934 (Staatsjugendtag) Ziffer 6 (Zentrbl. S. 242). _ Die Bestimmung, daß die nichtarischen Schüler vom nationalpolitischen Unterricht am Sonnabend befreit sind, ist so zu handhaben, daß sie auf Wunsch davon zu befreien sind. Ich verweise dabei auf meinen Erlaß U II C 30149 vom 18. Juli 1934. Berlin, den 21. August 1934. _ Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung im Auftrag: B o j u n g a. An die Herren Oberpräsidenten (Abteilung fürhöheres Schulwesen), die Herren Regierungspräsidenten und den Herrn Staatskommissar der Hauptstadt Berlin, sowie die Unterrichtsverwaltungen der Länder (auß. Preußen), — RUII C321. Abonnieren Sie das Gemeindeblatt bei Ihrem Briefträger oder Postamt oder überweisen Sie RM 0.75 für Yt-tahr-Abonnement auf das Konto »Gemeindeblatt der jüdischen Gemeinden Preußens Joseph Jastrow, Berlin S 42« Postscheck-Konto Berlin 52582 * Ettemhausersatz bietet gepflegter Haushalt jungem Menschen AM, Berlin W, Nachodstr. 19 ItlmriiUM Lotte Kahn-Jaffa EHEANBAHNUNG -VORNEHMER ART- BERLIN W 15. KAISERALLEE 22 SPRECHZEIT. 11-1. A-7 / J2 OLIVA 0806 V. J Werben Sie durch Inserate im Gemeindeblatt! Auskunft und kostenlose Zusendung unserer Inseraten-Preisliste durch Joseph Jastrow, Berlin S 42, Ritterstraße 42 Feinste Anfertigung _ TOB Wäsche ä“" Hand - Maschinenhohlsaum Knopflöcher ■ Monogramme Havta Elakan, Ma(4«sarf KtafeatraScML Tclcfoa 2»J2 Gleich wertvoll als Besitz oder Geschenk: JOACHIM PRINZ Jllustrierte [JÜDISCHE GESCHICHTE! Dl* Wahrung dar Ward* und de* Stabe* muss au* der Ktnntnb urutrtr 0**dUeht* wachten In Geschenkband « RM 5.80 ErMltlidi In den eiaedilaglKen Badihandlangen Brandntsche Verlagsbuchhandlung, Berlin W 50T| »—hrraar S«r. 6t f \ 11

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