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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1934-03-23 · 1 (23.3.1934) · p. Seite 15

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
12 (1934)
Issue
1 (23.3.1934)
Date
1934-03-23
Page
Seite 15 (sequence 16)
Language
German
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-15 - «»glekch«^ der G«-Ll1er btt ftaltebMMfe« «ach Mw Reich», gesetz vom 30. 6. 1933 (RGBl. S. 433). Die Vorschriften Le» Gesetzes vom 30. guni 1933 (RGBl. E. 433) über die Angleichung -er Gehälter an di« Bezüge -er Reichsbeamten pich« auf öffentlich-rechtliche Rettgivusgefellschäften nicht ohne weitere» Anwendung. Gemäß 846 Ws. 1 de« Kap. VHI de» Gesetzes, sind die öffentlich-rechtlichen Retigionsgefellschaften, zu denen in Preußen auch die Synagogengemein, den gehören, lediglich ermächtigt", die Vorschriften de» betr. Kapitel» entsprechend onzuwenden. Eine Verpflichtung zur Anwendung der Angleichungsvörschristen besteht also wicht. Außerdem ergeben sich in Bezug aus die Anwendung der Vorschriste« diese» Kapitel» ln der Praxi» auch darau» Schwierigleiten, daß kein« einheitliche« Grundsätze dafür voriiegen, welche Reichsdeamten den betr. Beamten der Synagogengemeinden .gleich zu bewerten" sind. In der Regel sind für Rabbiner die Gruppe 2 b der Preußischen Befoldungsorbnung (nicht der RIBO.) und für Religionslehrer und Kantoren, die Gruppe 4b der PBO. üblich. Da aber «ine Beamtenhierarchie wie etwa in der «vangetischen oder tatholischen Kirche bei un» nicht besteht, so ist bei uns an die Stelle der dort vorhandenen Aufstiegsmöglichkeiten der tlebergang in «ine größere Gemeinde mit entsprechend höheren Bezügen getreten, so daß also in den Großgemeind«, die obigen Gruppe» zum Teil wesentlich überschritten werden. Vermögenmnwetnandersetzung bet Austösung von össenttiche» Volksschulen. Nach Lands (Preuß. Schulrecht, Carl Heymana'» Verlag 1933) werden laut 8 4 de» BUG. nur Bermögensrmseinandersetzungen über Gegenstände behandelt, an denen de» Beteiligten gemeinschaftlich« Rechte zuftehen. Die Auseinandersetzung besteht in der Lösung der Gesamtheit von Rechten mehrerer Beteiligter an einem Bermögeasgegenstand (OBS 5. 10. 1919. 55,196 ZBgllB. 1910, 494; 27. 2. 1914, 66L39 f.; 13. 5. 1924, 79,86), dagegen nicht in sonstiger Ausgleichung öffentlicher Interessen zwischen zwei Gliedern de» Gesamtfchulverdande» (OBG. 27. 2. 1914, 66.240 f.) Auch in den Berichten der XII. Kvmmisiivn de» Hauser der Abgeordneten über den Gesetzentwurf betreffend die llntechcütung der öffentlichen Volksschulen (Drucksache Rr. 11. Hau» der Abgeordneten, 20. Legislaturperiode, Session 1905/06) ist aus Seite 498 ausdrücklich festgestellt, daß durch da» Auseinaadersetzungsverfcchre» irgendwelche Eigentumsrechte nicht berührt werden. Wir empfehlen, mit dieser ausführlichen Begründung gegen die Einleitung d« Auseinandersetzungsversahren» nach 8 4BtdD. Stellung zu nehmen. Der für Me ansragende Gemeinde zuständige Regierungspräsident hat auf Grund dieser Ausführungen verfügt, daß «me Auseinandersetzung »ach 8 4 BUG., die Auflösung «ine» Gesamtfchutverixrndes und die Beteiligung mehrerer Berechtigter am Schulvermögm voraussetzt und deshcttb für eine Auseinandersetzung im vorliegenden Kalle kein Raum sei. Nichtamtliche Hinweise. Der »Relchsbund israel. Schwerhöriger" (R g S H) Gemeinnütziger Verein, Settsthiffeorganisation, ruft die isr. Schwerhörigen zwecks Förderung ihrer geistigen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Interessen (z. D. Beratung durch Wwäkte und Aerzte, Hilfe, Wlesekurfe, Berufsberatung, Geselligkeit, Berbandsorgan ufw.) zum Beitritt auf. Monatsbeitrag 0,80 RM. Auch normcühörenM Förderer sowie Rechtrcmwätte und Aerzte für die Ortsgruppenbildung, werden um Meldung gebeten. Beitrittserklärungen und Zuschriften: I. Bors. L Golbschmibt (Bne briß, Montefioreloge), Charlottendmg, Sydelstt. 23. Porto beifügen. Monatsversammlung an jedem ersten Sonnabend im Monat 19V» Uhr, bei Dvbrin, Hackescher Marti. Die gemeinsame Geschäftsstelle des Zentralverbandes jüdischer Handwerker Deutschlands e. V., Verein selbständiger Handwerker jüdischm Glaubens e. V., Reichsverdand des Jüdischen Mittelstandes, befindet sich jetzt Berlin W 50, Rachodstt. 8. Fernsprecher: B4 Bavaria 1030. Ausdildungrftätte für jüdische Kindergärtnerinnen und Hortnerinnen, Di« Zentralwohlscchrtsstelle.der deutschen Juden beabsichtigt, gemeinsam minder Reichsvsrhetung der deutschen Juden tigt, gemedisam mtt^der Reichsv^etung der deutschen Juden und dem Jüdischen Frauenbund «ine Ausbilduagsstälte für jüdisch« Kindergärtnerinnen und Hortnerinnen einzurichlen und mit dem ersten Lehrgang Mitte April d. I. in Berlin zu beginnen. Da» Ziel der Ausbildung ist, Kindergärtnerinnen und Hortnerinnen für die Arbeit in Kindertagesstätten, Erziehungsheime« aber auch in Familien, zu befähigen. Der Lehrgang wird IV» I<choe dauern. Bvrdedingung ist abgeschlossene Mittelschul, oder Obersekundareise ober Nachweis einer gleichwertigen Blldung durch die fchulwiflenschastliche Vorprüfung, und ausreichende hauswirtschafüiche Vorbildung. Rach einem Prvhemonat, der die hauswirtschafllichen Kenntnisse festzustellen hat, erfolgt Me endgültige Aufnahme in den Lehrgang. In dem Lehrgang können 15 dis 20 Schülerinnen als Internatsfchülermnen und 5—10 Extra- SchÄerinnen ausgenommen werden. Der Pensionspreis beträgt Mark 50.— monatlich; das Schulgeld Mark 25.— monatlich. Amnettungen sind unter Beifügung eines selbstgeschriedenen Lebenslaufs, de» Schulabgangszeugnisies und des Nachweises der hauswirtschaftlichen Ausbildung und Betätigung an die Geschäfisstelle des Lehrgangs: Zenträlwohlfahrtsftelle der deutschen Juden, Berlin-Charlottenburg 2, Kantstr. 158 oder an den Jüdischen Frauenbund (Reichsgefchäftsstelle) ebenda zu richten. Haushaltsplan für daS Rechnungsjahr 1933,34 bitte wenden!

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