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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1932-09-28 · 4 (28.9.1932) · p. Seite 2

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
10 (1932)
Issue
4 (28.9.1932)
Date
1932-09-28
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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— 2 — b) Der Derbandstag des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden wolle beschließen: „Der Landesverband jüdischer Geiminden in Preußen hat die Rechte der in Preußen lebenden Juden zu schützen und deren gesamte Interessen gegenüber den Organen der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung wahrzunehmen." c) Der Perbandstag wolle beschließen: 1. Der Organisation Hechaluz wieder für das laufende Etatsjahr eine Subvention in Höhe von 3000— RM. wie in früheren Jahren zu bewilligen. 2. Dem Jüdischen Arbeiterkulturverein wieder für das laufende Geschäftsjahr eine Subvention in Höhe von 2000, —RM. wie früher zu bewilligen. 3. Der Rat wird dringend ersucht, bei der für das vergangene Geschäftsjahr für denselben Verein bewilligten Summe von 2000,— RM. den nichtausgczahlten Restbetrag von 1<X)0,— RM. zur Auszahlung zu bringen. 11. Anträge der Konservativen Fraktion: a) Zu Punkt 4 bzw. wegen Tätigkeit des Landesverbandes auf religiös-sozialem Gebiet: Wir beantragen erneut: „Der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden wolle durch geeignete Verhandlungen mit den Rabbinaten, insbesondere mit den Bezirks- Kreis- und Provinzialrabbinern sowie» mit der Lehrerschaft und den Gemeinden dafür sorgen, daß auf dem flachen Lande und -in den kleineren Städten geeignete Unterweisung und Unterrichtung sowohl in religiösen wie in allgemeinen jüdischen Fragen stattfindet, wie auch, daß insbesondere die schulentlassene Jugend auf dem flachen Lande und in kleineren Städten die Möglichkeit hat, in Winterschulen, Winterkurscn, Ferienkursen und ähnlichen Belehrung, auch in allgemeinen Disziplinen 'des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens, etwa in der Weise zu erhalten, wie das seitens der kleingewerblichen Dinterschulen und seitens zahlreicher konfessioneller Iugendverbände mit Unterstützung der staatlichen Stellen seitens hierfür geeigneter Organisationen geschieht. Der Landesverband möge auch mit den einzelnen Jugendorganisationen wegen der Einfügung -ihrer Kräfte und Kreise in diese Arbeit ins Benehmen treten und nicht vollbeschäftigte jüdische Lehrkräfte bei den bezüglichen Veranstaltungen mitverwenden, auch versuchen, zu diesem Zweck staatliche und kommunale Unterstützung zu erhalten, wobei jedoch der Landesverband auch selbst in seinen Haushaltsplan einen Betrag mindestens für die Organisation dieser Schulen und Ausbildungsmöglichkeiten aufnehmen möge." b) zu Punkt 4 bzw. wegen Tätigkeit des Landesverbandes auf religiös-sozialem Gebiet: „Der Preußische Landesverband möge bei weiterem Ausbau der Stadtrandsiedlung selbst und durch seinen Wirtschaftsausschuß, evtl, in Verbindüng mit dem Reichsbund jüdischer Frontsoldaten und anderen Organisationen darauf hinwirken, daß kameradschaftliche jüdische Erwerbslosen- Siedlungen im Bereich der Stadtrandsiedlung zustande kommen; er möge des weiteren im Verein mit dem Reichsausschuß für die jüdische Jugend sowie mit einzelnen jüdischen Jugendorganisationen selbst für die Förderung der Kameradschastsarbeit jüdischer jugendlicher Erwerbsloser Sorge tragen und Hierwegen durch Fühlungnahme mit den Ortsgemeinden auch Mittel von Staat und Gemeinden flüssig machen. Für die Organisation dieser Arbeit soll ein Betrag in den Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1932 ausgenommen werden." l2. Die Wirtschaftskrise der Juden in Deutschland.

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