Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 9 (1931)
- Issue
- 7 (15.10.1931)
- Date
- 1931-10-15
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Dringende Warnung! Wlr haben mferc MttoliedSgemeiuden wiederholt daraus hinaewiesen, daß «S stch t» alle« Fällen, in denen die Renanstellung einer Beamte« beabfichkat ist, empfiehlt, Sr- Kündigungen über di« Personalien der Betreffende« bei «nr einzuholen. ... Wie dringend erforderlich diese Erkundigungen find, ergibt die Tatsache» daß ein Schwindler, der pch aas Grund gefälschter Aengnlffe um Stellungen bewarb, die Möglichkeit hatte, in drei unserer Milgliedrgemeluden Stellung zu finden, obwohl sogar in der Prelle vor ihm gewarnt wurde. Di« betroffenen Gemeinde» haben anher dem materiellen Schaden noch die Tatsache zu beklagen, bah auch bi« Stellung ihrer künftigen Beamten der Oeffentllchkeit gegenüber stark erschüttert wirb. Da wir alle« Anlaß zu der Bermutung haben, bah der oben erwähnt« Betrüger auch «eiterhin den Versuch machen wirb, ln Dentschlanb «ine Stellung zu finden, — er soll stch zur Zeit in Drag aufhalten und ist bisher unter den Name« Dr. RoteleS, Dr. Papo, Dreyfuß, Kufmaun, Rotschild asw. ausgetreten und hat aus diese Ramen lautend« Zeugnisse vorgewiesen, — bitten wir nochmals drin-?«nd, ln Zukunft vor Anstellung von Beamten ich an unS zu wenden. Lharlottenburg, den 10. August 1831. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden. Wolfs. versicherungspflicht der kultusbeamten. Wir haben in den letzten Jahren wiederholt und nachdrücklichst darauf hingewlefen, daß die Kultusbeamten der Gemeinden, sofern nicht ganz bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich ihres Gehalts oder ihrer Ruhegehaltsversorgung vorllegen, unter den Kreis derjenigen Personen fallen, die verpflichtet sind, zu den Sozialversicherungen Beiträge zu leisten. Dies gilt sowohl von der Reichsverflcherung für Angestellte als auch für die Anmeldungspflicht zur Allgemeinen Ortskrankenkasse. Trotz dieser wiederholten Bekanntmachungen sind in der allerletzten Zeit Fälle an uns herangebracht worden, in denen die Anmeldung zur Angestelltenverstcherung oder der zuständigen Ortskrankenkaffe unterlassen worden ist. Die Folge hiervon ist, daß die Gemetndevorstände jetzt auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen gezwungen werden, die Beiträge für die vergangenen Jahre, deren Höhe stch jeweilig aus mehrere Hundert Mark beläuft, nachzuzahlen. Diese Vorkommnisse veranlassen uns, die Gemelndevorstände noch einmal dringend zu bitten, nachzuprüfen, ob den gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Pflichtversicherung Genüge getan ist. Gegebenenfalls sind wir bereit, in Zwetfelsfällen Auskunft zu erteilen. Tharlottenburg, den 15. Oktober 1831. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden. Wolfs. Stenographischer vericht des verbanclstages. Der stenographische Bericht über die Verhandlungen wäbrend des Veroandstages 1931 ist in Rr. 5 unseres Verwaltungsblatts abgedruckt worden. Wir baden in Anbetracht der großen Herstellungskosten und des notwendigen Portoaufwands davon abgesehen, dieses Blatt in der sonst üblichen Zahl den Gemeinden zugehen zu lassen. Vielmehr haben wir anheimgestellt, die benötigten Exemplare gegen Erstattung eines Unkostenbeitrages von 50 RPf. je» Stück bei uns onzufordern. Von dieser Aufforderung habe» nur wenige Gemeinden Gebrauch gemacht. Wir nehmen deshalb an, daß ein erheblicher Teil unseres Leserkreises von der Wiedergabe der Verhandlungen keine Kenntnis erhalten hat, trotzdem sie nickt nur von allgemeinem Interesse sind, sondern auch einen Ueberblick über die Arbeiten deS Landes- Verbundes geben. Don besonderer Bedeutung dürsten die Verhandlungen über dle Wirtschaftsnot der deutschen Juden sein, die eingehend erörtert worden ist. Wir stellen deshalb allen Lesern, die dle Rr. 5 des Verwallungsblatts nicht erhalten haben, anheim, die nachträgliche Zusendung zu verlangen. Der Betrag von 50 SW. ist gleichzeitig aus unser Postscheckkonto Berlin Rr. 33378 zu überweisen. vetr. Schutz der Synagogengebdude. August d. I. ist der Dachstuhl der Synagoge ln 2berswalde durch einen durch Blitzschlag verursachten Brand zermirt worden. In Verfolg dessen hat uns der Generaldirektor der Feuersvzietät der Provinz Brandenburg das nachstehend im Wortlaut abgedruckte Schreiben zugehen lassen. Wenngleich ein Teil dieses Schreibens nur die der Feuersozietät der Provinz Brandenburg angeschlossenen Gemeinden betrifft, so halten wir eine Veröffentlichung an dieser Stelle doch für wünschenswert, weil in eindringlicher Weise auf die bestehende Gefahr hingewlefen wird und Wege für Ihre Beseitigung gezeigt werden. Wir glauben, daß es im Interesse jeder einzelnen Synagogengemeinde liegt, für einwandstele Blitzschuhanlagen an ihrem Synagogengebäude zu Öen und die geringen Kosten, die die Instandhaltung dieser age erfordert, nicht zu scheuen. Berlin-Tharlottenburg, 4. September 1931. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden. . Wolfs. Abschrift. Betrifft Synagoge in Eberswalde. Daß die Synagoge ln Eberswalde am 16. August d. I. durch einen großen Brand heimgesucht worden ist, dürfte Ihnen inzwischen bekannt geworden sein. Die Brandursache ist Blitzschlag. Obwohl die mittlere Kuppel, in die der Blitz eingeschlagen hat, mit einer Blitzschutzanlage versehen war, zündete der Blitz. Wir haben daraufhin von unserem Sachverständigen die Blihschuhanlage untersuchen lassen. Die Untersuchung ergab, daß die Blitzschutzanlage für das Gebäude nicht den Leitsätzen des Ausschusses für Blitzableiterbau entsprach und die Erdleitung an der vorhandenen Blitzschuhaniage mangelhaft war. Wir bitten, in geeigneter Weise die Vorstände der einzelnen Gemeinden anzuyallen, daß sie eine gründliche Prüfung der vorhandenen Blitzschuhanlagen auf den Gotteshäusern und Kapellen vornehmen und, soweit Mittel zur Verfügung stehen, ungeschützte Gebäude mit Blihschutzanlagen versehen lassen. Wir bitten, auch in der Veröffentlichung besonders darauf binzuwelsen, daß die Kostenanschläge und Entwürfe vor Ausführung der Anlagen — soweit es sich um Sozietätsmitglieder handelt — der Sozietät zur Prüfung, die kostenlos geschieht, eingereicht werden. Rur dann besteht die Gewähr, daß die Anlagen von vornherein den Leitsätzen des Ausschusses für Blitzableiterdau entsprechend errichtet werden. Aus Wunsch werden zugelaffene Blitzableitersetzer, mit denen auch Vorzugspreise vereinbart sind, namhaft gemacht. gez. Unterschrift. vetrisft Vermittlung von kultusgegenständen. Es kommen an den Landesverband des öfteren Anfragen, ob wir in der Lage seien, Interessenten für Kultusgegenstände. dle bei Auflösung von Gemeinden oder anderen Gelegenheiten fiel werden, zu beschaffen. Wir bitten deshalb grundsätzlich alle Gemeinden, bet denen entweder Kultusgegenstände zur Abgabe zur Verfügung stehen oder di« umgekehrt Kultusgegenstände anzuschaffen wünschen, uns dieS zur Bekanntgabe im Verwaltungsblatt mitzuteilen. Wir wrrden diese Mitteilungen regelmäßig veröffentlichen, um auf diese Weise die abgebenden und die suchenden Gemeinden zusammenzubrtngen. Berlin-Tharlottenburg, den 8. Juli 1931. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden. Ltllenthal. vetr. Lrwerb von ThoraroNen. Unter Bezugnahme auf die vorstehende Bekanntmachung betr. die Vermittlung von Kultusgegenständen geben wir den MttglledSxemeinden hiermit zur Kenntnis, daß von einer aufgelösten Synagogengemeinve 6 Thorarollen zum Verkauf gestellt sind. Aus dem ErlöS für diese Seforim soll ein Förchs zur Erhaltung deS Friedhofs der betr. Gemeinde gebtldet werden. Anfragen wegen deS Ankaufs bitten wir an »nS zu richten.