Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 9 (1931)
- Issue
- 4 (1.6.1931)
- Date
- 1931-06-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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(5) Werden mehrere Mitglieder des Engeren Rates bzw. des Rates gewählt, so bestimmt der Enger« Rat, wer im Ausschuß Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender ist. (6) Dem Ausschuß müssen mindestens 2 Rabbiner, 2 Lehrer und 1 Kantor angehören. (7) Di« Wahlen erfolgen für die Dauer der Wahlperiode. (8) Wählbar sind nur solch« Personen, die auf religiös-konservativem Standpunkt stehen und Mstglieder einer dem Laistiesverband« an gehörigen Gemeind« sind. 8 5. Zur Abänderung dieser Satzung ist ein. Verbandsbeschluß erforderlich. Satzung des Ausschusses für die Wohlfahrtspflege (Wohlfahrts-Ausschuß) des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden. 8 i. Der" Wohlfahrts-Ausschuß hat alle Wohlfahrtsangelegenheiten des Landesverbandes zu bearbeiten, insbesondere di« Beschlüsse des Rates auf dem Gebiete der Wohlfahrtspflege vorzubereiten und auszuführen. Der Ausschuß besitzt das Recht der Initiativ«. 8 2. Innerhalb' dieses Rahmens liegen dem Wohlfahrts-Ausschuß insbesondere di« folgenden Aufgaben ob: a) jüdisch« Wohlfahrtseinrichtungen und -Bereinigungen durch materielle Beihilfen zu fördern, b) die auf dem Gebiete der Wohlfahrtspflege ergehenden preußischen Gesetze und Verordnungen zu beobachten und gegebenenfalls auf chr« Gestaltung Einfluß zu nehmen, c) eine allgemeine Beschwerde- und Kontrollinstanz auf dem Gebiete des jüdischen Wohlfahrts-, insbesondere auch des Anstaltswesens zu sein, unbeschadet der dem Derbandstag in dieser Hinsicht zustehenden Rechte und Aufgaben, d) Reformen im jüdischen Wohlfahrts-, vor allem im Anstaltswesen anzuregen urü> über ihre Durchführung zu wachen. 8 3- (1) Der Wohlfahrts-Ausschuß besteht aus S Mitgliedern, und zwar: - a) 2 vom Rat gewählten Mitgliedern, d) 7 vom Verbandstag« gewähllen Mitgliedern. (2) Er hat das Recht zur Zuwahl von Sachverständigen mit beratender Stimme. 8 4- Zusammensetzung und Verfahren des Wohlfahrts-Ausschusses richten sich im übrigen nach den Allgemeinen Grundsätzen für die Bildung der Ausschüsse des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden. 8 5. v Zur Abänderung dieser Satzung bedarf es eines Berbands» beschlusses. Satzungen des Ausschusses für Rechtssachen des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden. (Rechtsausschuß.) 8 i. Der Rechtsausschuß hat all« Rechtsangelegenheiten zu bearbeiten, insbesondere auch etwaig« Anregungen oder Anträge des Verbandstages; sie sind chm vom Rat zu überweisen. Auch kann der Rechtsausschuß ohne Vorlage di« chm geeignet erscheinenden Rechtsfragen bearbeiten und darüber an Rat und Derbandstag berichten. 8 2. (1) Der Rechtsausschuß besteht aus 9 Mitgliedern, und zwar: a) 2 vom Rat gewählten Mitgliedern, d) 7 vom Derbandstag gewählten Mitgliedern. (2) Unter den vom Rat zu wählenden Mitgliedern muß sich mindestens ein Mitglied des Engeren Rates befinden, das den Vorsitz in dem Ausschuß führt. (3) Werden mehrere Mitglieder des Engeren Rates in den Ausschuß gewählt, so bestimmt der Enger« Rat, welches von chnen den Vorsitz führt. (4) Die Wahl der Mitglieder zu d erfolgt durch den Derbandstag in der Weise, daß für jede Wahlperiode festgesetzt wird, wie viel« Mitglieder jede Fraktion in den Ausschuß abzuordnen hat; die Stärke der Fraktionen ist hierbei zu berücksichtigen. Die Abordnung der auf jede Fraktion entfallenden Anzahl von Mitgliedern erfolgt durch die betreffend« Fraktion. 8 3. Der Ausschuß hat die Beschlüsse des Rates vorzubereiten. 8 4. Im übrigen gelten für den Rechtsausschuß die Allgemeinen Grundsätze für die Ausschüsse des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden. 8 5. Zur Abänderung dieser Satzungen bedarf es eines Verbandsbeschlusses. Verzeichnis der Mitglieder der Ausschüsse des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden. Liberaler Ruttusausschutz Ordentliche Mitglieder: Rabb. Dr. Seligmann, Frankfurt a. M., Böhmer Str. 9 Prof. l)r. Elbogen, Berlin NW 21, Bundesratuser 2 Oberkantor Zivi, Wuppertal-Elberfeld, Elisenstr. 24 Rabb. vr. Lazarus, Wiesbaden, Taunusstr. 72 Sem.»Oberlehrer Hermann Falkenberg, Berlin A54, Lottumstr. 22 Konrektor Goldschmidt, Dortmund, Ardehstr. 71 vr. Mar Gach, Berlin W15, Pariser Str. 1 Rabb. vr. Joseph Lehmann, Berlin-Lharlottenburg 2, Fasanenstr. 6 Rabb. vr. Warschauer, Berlin-Lharlottenburg 2, Bleibtreustr. 13/14 konservativer Ordentliche Mitglieder: Rabb. vr. Hoffmann, Frankfurt a. W., Börneplatz 16 Rabb. vr. Hoffmann, Breslau I, Wallstr. 9 Rabb. vr. Freimann, Berlin N 24, Oranienburger Str. 33 Rabb. vr. Emil Levy, Berlin-Charlottenburg 2, Schlüterstr. 79 Rabb. vr. Freier, Berlin C2, Neu« Friedrichstr. 4 Rabb. vr. Arthur Levy, Berlin W 30, Münchener Str. 37 Louis Levisohn, Hannover, Humboldtstr. 24 D. M. Mannheim, Osterode i. Ostpr. RAnw. vr. A. Wiener, Berlin N24, Oranienburger Str. 16 Stellvertreter: Rabb. vr. Rosenzweig, Schneidemühl, Bismarckstr. 5 Rabb. vr. Wiener, Berlin W3V, Neu« Winterfeldtstr. 38 Oberkantor Bernhard Alt, Aachen, Eintrachtstr. 10 Prof. vr. I. Friedländer, Berlch N58, Schönhauser Alle« 31 vr. Ellen Littmann, Berlin-Charlottenburg 5, Königsweg 9 RAnw. Stern, Berlin SW 48, Friedrichstr. 234 vr. Alfred Caro, Berlin-Charlottenburg 9, Ahornallee 29 George Goetz, Berlin SW 61, Möckernstr. 65 Rabb. vr. Joseph, Stolp i.Pomm. Kuttusausschuh Stellvertreter: Rabb. vr. Iakobovits, Berlin N24, Oranienburger Str. 39 Rabb. vr. Kaatz, Hindenburg O.-S^ Dorotheenstraß« vr. S. Fromm, Frankfurt a. M^ Bleichstr. 5 vr. Wolfsberg, Berlin W 50, Passauer Str. 22 vr. I. Tugendreich, Berlin-Grunewald, Winklerstr. 28 RAnw. vr. Löb, Berlin-Wilmersdorf, Güntzelstr. 3 Emil Groß, Frankfurt a.M., Iulius-Hehman-Str. 6 Alfred Seidenberg, Liegnitz, Sofienstr. 16 vr. Wechselmann, Berlitz N54, Lothringer Str. 53