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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1931-02-20 · 2 (20.2.1931) · p. Seite 2

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
9 (1931)
Issue
2 (20.2.1931)
Date
1931-02-20
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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2 Aus der Tätigkeit des Rates und der Ausschüsse in der Zeit vom November 193V bis Februar 1931. Mit der vorliegenden Veröffentlichung schließt di« Reih« der Bericht«'über die Tätigkeit des RateS und der Ausschüsse während der erste» Legislaturperiode des DerbandeS. In der Berichtszeit war der Rat mit Rücksicht auf di« geringen ihm zur Verfügung stehenden Mittel bestrebt, Sitzungen nur dann stattfinden zu lassen, wenn sie unbedingt erforderlich waren. Das Zustandekommen von Sitzungen wurde ferner dadurch erschwert, daß 'die Neuwahlen für den Verbands tag «in« stark« Inanspruchnahme der Berliner Ratsmilglieder mit sich brachten. l. Der Groß« Rat trat zu einer Sitzung am 11. Januar 1931 zusammen. Er hatte zunächst da- Ergebnis der am 30. November stattgefundenen Wahlen zum Derbandstag festzustellen, das in der vorigen Ausgabe dieses Blattes veröffentlicht worden ist. Der Derbandstag soll am 22. und 23. März 1931 zu seiner ersten Tagung zusammentreten. — Aber den vorgelegten Haushallsplan für 1931/32 fand «ln« sehr «ingehend« Aussprache statt, deren Hauptgegenstand bas Problem bildet«, wie trotz der schweren wirtschaftlichen Not di« Aufgaben des Landesverbandes wenigstens in einem einigermaßen vertretbarem Umfange weiter erfüllt werden können. In der Zwischenzett hat «ine Beratung mtt Vertretern einer Reih« von Groß» und Mittelgemeinden stattgefunden, deren Gegenstand di« gleich« Frag« bildet«. Weiterhin beschäftigt« sich der Rat mit der Frage der Lehrerbildung. Wegen der Beschlüsse d«S hierfür eingesetzten Ausschusses» verweisen wir auf den untenstehenden Bericht. Auch di« wichtig« Frag« der Kalenderreform wurde behandelt. ES wurde beschlossen, all« nur möglichen Schritt« zu unternehmen, um einer Gefährdung des Sabbaths bei der geplanten Reform vorzubeugen. Obwohl in einer Reih« von Fällen, in denen Gemeinden infolge ihrer geringen Seelenzahl aufgelöst und di« dort befindlichen Synagogen - veräußert worden sind, der Landesverband zur Mitwirkung herangezogen worden ist, mußte mtt Bedauern von der Tatsache Kenntnis genommen werden, daß Synagogengrundstücke in auSgestorbenen Gemeinden, ohne daß der Landesverband hiervon Kenntnis hatte, in nicht-jüdisch« Hände, teilweise an christlich« Kirchengemeinden, übergegangen sind. LS wurde als dringend wünschenswert erachtet, daß in gleichen Fallen der Sachverhalt unbedingt dem Landesverband mitgeteitt werden sollt«, damit dieser nach Anhörung rabbinischer Gutachter in jedem einzelnen Fall« di« Verwertung der Grundstück« selbst betreiben oder wenigstens di« nöttgen Fingerzeig« geben kann. Ein« Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der jüdischen Landesverbände des Deutschen Reiches fand am 1. Februar 1831 in Berlin statt. Eingehend beraten wurde di« Schächtfrag«, zu deren weiterer Behandlung beschlossen wurde, Vertreter des Preußischen Landesverbandes — des Geschäftsführers der Arbeitsgemeinschaft — in das gemeinsam mit dem Büro für Schächtangelegenhetten und dem Lentral» Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens zu bildend« Komttee zu entsenden. , Ebenso wie in derSitzurrg des Rates stand auch hier die geplant« Kalenderreform zur Erörterung. Allseitig wurde anerkannt, daß di« Ausgestaltung und Aeu- S ordnung des Religionsunterrichts und die Schaffung von geeigneten I Lehrbüchern dringend erforderlich sei. Eine Füll« vou Anregungen, di« zur Behebung des offensichtlichen Notstandes gegeben wurden, werden weiter verfolgt werden. Im Verlauf der Sitzung beanspruchten di« Bergtungen über die Notlage der kleinen lmndesverbände, über die Subventionierung des tzeiletziehungSheimS 'Marburg, die Berichterftattüng über di« Bedeutung der Reichsnotverordnungen für die Shnagogengemeinden und die Herausgabe der Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland besonderes Interesse. Ul. Ausschutzsitzungen fanden aus den oben angegebenen Gründen nur in beschränktem Ausmaß« statt. Der HubventionSauSschuß trat einmal zusammen. Die einer Beschlußfassung unterliegenden Arbetten des Wohlfahrtsausschusses wurden durch seine Unterkommissionen «rlchigt. Der Ausschuß, dem die Prüfung von Maßnahmen zur Bchebung der jüdischen Wirtschaftsnot obliegt, trat wiederhott zu Beratungen zusammen, in denen er sich insbesondere mtt dem Darlehnskassen, wesen, der Frag« der Arbettsnachweis« und der Berufsberatung beschäftigte. Zu einer umfassenden fachmännischen Prüfung aller mit der Lehrerausbildung zusammenhängenden Frage» wurde vom Rat ein besonderer Ausschuß eingesetzt, der sich in der BerichtSperiod« in zwei Sitzungen sehr «ingehend mtt der ihm gestellten Aufgabe befaßt«. Der Ausschuß kam zu dem Ergebnis, daß auch für die Ausbildung der Religionslehrer und Kultusbeamten «in« dem akademischen Bildungsgang« gleichwertige, besonder« AusbildungSstätt« g«. schaffen werden müsse, di« aus Ersparnisgründen tunlichst an «in« bereits bestehend« Anstatt angegliedert werden soll. Genau« Lehrplane für dies« Kurse wurden vorgesehen. Die Vorarbeiten für die Schaffung eine- Reichsverband«« sind durch einen besonderen, vom Rat hierfür eingesetzten Ausschuß in Angriff genommen worden. Mitgliedsbeiträge. Wir haben nicht nur an dieser Stelle, sondern auch brieflich unser« Mitgliedsgemeinden wiederhott an di« Erfüllung ihrer Bettragspflichten erinnern müssen. Ebensoost haben wir darauf hingewiesen, daß eS dem Rat unmöglich gemacht wird, den festgesetzten Etat zur Durchführung zu bringen, wenn nicht all« dem Verband« angeschlossenen Gemeinden ihre au ihn abzuführenden Beiträge pünktlich zahlen. Da gerade aus den Rechen unserer Mitglieder immer wieder gegen die angeblich zu hohen DerwaltungSkosten Einspruch erhoben worden ist, muh hervorgehoben werden, daß di« säumige Zahlungsweis« vieler Derbandsgemeinden unserem Büro ein« ungeheure Mehrarbeit auferlegt und unnötig hohe DerwaltungSkosten verursacht. Denn di« zahllosen Mahnungen, die wir nicht nur wegen der Mttgliedsbeiträge, sondern auch sonst häufig wegen der Erlchigung unserer Anfragen an di« Gemeinden richten müssen, bilden, im ganzen genommen, «ine erhebliche Leerlaufarbeit, di« vermieden werden könnt«, wenn di« Gemeinden sich an «in« prompte Erledigung der Berbandsangelegenheiten gewöhnen würden. Wir verkennen nicht, daß di« jüdischen Gemeinden unter den Auswirkungen der gegenwärtigen Wirtschaftskrise ganz besonders zu leiden haben. Aber gerade dieser Umstand macht eS notwendiger denn je, den Zusammenschluß der leistungSkrästigen und der leistungsschwachen Eemeinden so fest wie nur möglich zu gestatten. Ein solcher Zusammenschluß erfordert Opfer, di« aber gebracht werben müssen, wenn «in« Gefährdung der Existenz zahlloser Kleingemeiuden, jüdischer Institutionen und der jüdischen Beamtenschaft vermieden werden soll. Jede der dem Verband« angeschlossenen Gemeinden weiß, daß diese« Opfer notwendig ist, und wird zweifellos auch gewillt sein, es auf sich zu nehmen. Wenn wir dennoch Grund haben, über säumig« Zahler zu klagen, so dürft« di« Ursache darin zu erblicken sein, daß dt« Gemeinden nicht rechtzeitig Vorsorge treffen, die an den Landesverband abzuführenden Beträge flüssig zu machen. Vielfach hat di« Nachprüfung der Gemeindeetatergeben, daß ein Beitrag für de» Landesverband überhaupt nicht «ingesetzt ist. Daß di« Gemeindekafsen kein« Überschüsse abwerfen, aus denen der Beitrag gezahtt werden kann, liegt auf der Hand. ES muß also dafür gesorgt werden, daß im Zeitpunkt der Fälligkeit auch «tatsmäßig« Mittel zur Verfügung stehen. Wir richten daher in diesem Augenblick, in dem di« Mehrzahl der Gemeinden an di« Aufftellung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1931 herangeht, an unser« Mitglieder die drin^ud« Mah. nuag, de« Derbandsbeitrag als undermeÄlich« Pflicht jeder Mit« glirdsgemeind« in de« Etat «tteiuzustelle». Die höh« d«S auf die einzeln« Gemeind« entfallenden Betrages kann naturgemäß ttu voraus nicht endgültig festgesetzt werden. Es wird aber in den weitaus meisten Fällen genügen, wenn derjenige Betrag, zu dessen Zahlung die Gemeind« im letzten Rechnungsjahr« aufgefordert worden ist, auch alS nächstjähriger Beitrag vorgesehen wird. Berlin, den 10. Februar 1931. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden. -'? Hl et. Lehrbücher für den jüdischen Religionsunterricht. Di« Beröffentlichung im DerwaltungSblatt 8. Jahrgang, Rr. S vom 20. November 1930. S. 3, hat vielfach Mißverständnis« hervorgerufen und zu Zuschriften an den Landesverband Anlaß gegeben. ES ist di« Meinung entstanden, als hätte der Landesverband von sich auS daS Verzeichnis btt Bücher znsannnengestellt unb de« TOtnl^ st«rium 3»* Genehmigung vorgelegt, das im Berwaltungsblatt ab-

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