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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1930-08-01 · 4 (1.8.1930) · p. Seite 2

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
8 (1930)
Issue
4 (1.8.1930)
Date
1930-08-01
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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2 betreffend die Bestellung der Sreiswahlletter für die Wahlen zum Verbandstage de» Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden. hierdurch bringen wir zur Kenntnis, daß gemäß Z 8 der Wahlordnung die folgenden Herren zu Kreiswahlleitern bzw. deren Stellvertretern ernannt worden sind: Bezeichnung des Bezirks Ostpreußen Kreiswahlleiter Arthur Ehrlich, SralH-txrK/Pr., Nneiptz. ß«ngga|Te 37 Stellvertreter Bmtkbir. tzrrinann Marx, S5»lg»berg/Pr., ptirter Draghetm 20 2 Groß-Berlin lame« Eolbschmlbt, Berlin NW 87, L««etzowftragc 12 Wilhelm SBolff. Berlin N24, Dcantnt* bürget Sri. 2» 3 Brandenburg, Pom> mern, Grenzmark Abrahamsohn, Sleiiin. M»marikstr. 1 Noch nicht benannt 4 Breslau 5 Niederschlesien, Oberschlesien Lanbger -Dir. i. N. Geh. 2nNtä>t Le« Galbtelb, Steslau, Orantenltr. 15 JuNtzratArth Lochmann, chletwttz O^S.. Ring 7 Zahnarzt vr. tzugo Schachtel. Bre»lau, SSntgapiatz 3 b Aent->Slt E. Watbftetn. Bre.lau, Hohenzollern- (trage 70 6 Sachsen Stabtrat a. D. £. Petzall. wagbebnrg, Lübecker Str. 8» R.«A. Zarosch, Mägde« bürg. Otto-v.-GuerikLe- Str. 82 7 Hannover, Schleswig-Holstein (uftizrat vr. Waise» »annoner. Bahnhospi. 7 Direktor Lunreuther, Altona, Eiesestr. 4/5 8 Westfalen Iustizrat vr. Lohn, Nabbtner vr. Stetnthal, Münster Münster 9 Frankfurt a. M. 10 Hessen-Nassau 11 Köln Otto Bonwit. lirankturt a. HI.. •rflncburgmeg 117 Rechtsanwalt Dr. D. Eolblchmidt Aagel. Spohrftr. 1 vr. Eitel, LSin, LLsenstr. 28 vr. Walter Mannheim, liranksurt a. Al-, Waibmannstr. 13 Leopold Nugbaum, Wiesbaden, Schenkenborsstr. 5 Lanbgerichtirat 2ken< berg. Liiln, Bugbaumer Str- 74 bei Wahlergebnisses «inzuberufen. (Bergl. 88 52 bis 86 und 58 der W-O.) 3 S- Es wird sich «mpfchlen, di« öffentlich« Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen und zugehörigen SrWrungen (8 12 der W.-O.) möglichst frichzestig vorzunchmen. Di« Art der Veröffentlichung bleibt dem Ermessen des Kreiswahlleiters überlassen, «ine Vorlage für die Veröffentlichung ist am End« dieser Bekanntmachung abgedruckt. s 3. Gemäß 8 24 der W.-O. hat der Kreiswahlleiter einen Wahlausschuß zu bilden, indem er aus den Wählern des Bezirks vier Beisitzer beruft. Ls «mpfiehft sich, die Bildung des Wahlausschusses möglichst frühzeitig vorzunehmen. 8 4- Di« äußersten Termine sind: a) für di« Einreichung der Kreiswahlvorschläg« und der Iustimmungserklärungen der Bewerber (8 8): S. November; b) für di« Einreichung von Erklärungen über die Verbindung von Kreiswahlvorschlägen (§ S): 16. November; c) für die Einreichung von Erklärungen über den Anschluß an «inen Landeswahlvorschlag, sowie von etwaigen Zustimmungserklärungen einzelner Bewerber (8 11): 20. November; d) für die Veröffentlichung der Kreiswahlvorschläg« (8 25): 23. November. e) Für die Termin« zu a und b ist zu beachten, daß gemäß 8 23 der W.-O. für etwa «ingegangene telegrafische Erklärungen spätestens am zweiten Tage nach Ablauf der Frist «ine schriftliche Bestätigung vorliegen muß. 8 s. Di« Vordrucke für die Niederschriften über die Verhandlungen der Kreiswahlausschüsse (8 58) werden den Kreiswahlleitern rechtzeitig zugehen. 8 «. Verzeichnisse der Mitgliedsgemeinden für die einzelnen Wahlkreise können von den Kreiswahlleitern bei dem Büro des ^Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden, Berlin-Charlottenburg 2, Kantstr. 158, angefordert werden. Berlin-Charlottenburg, den 15. Juli 1930. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinde« _ Freund. 12 Rheinprovinz, hohen zollern sch« Land« Oberland esqerlchtsrat Ephraim. Düsseldorf, Lochusstr. SS Stadtverordneter Louis Elban. Düffeldorf, Ltndemannstr. 28 Berlin-Charlottenburg, den 1. August 1930. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden Freund. Instruktion für die Kreiswahlleiter. 8 i. Dem Kreiswahllester liegt ob: -1. Er hat di« Erfüllung der den Gemeindevorständen übertragenen Obliegenheiten zu überwachen. (Dergl. 8 21 der W.-O. im Zusammenhang mit den 88 13 bis 20.) 2. Er hat zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen und zugehörigen^ Erklärungen öffentlich aufzufordern, di« Wahlvor» schlüge und di« Erklärungen entgegenzunehmen, den Wahlausschuß zur Prüfung der Vorschläge zu bilden und einzuberufen und die Kreiswahlvorschläg« zu veröffentlichen. (Dergl. §8 3, 9, 11, 12, 22 bis 26 der W.-O.) 3. Er hat für di« Herstellung der Einheitsstimmzettel und der Wahlumschläg« zu sorgen und die Versendung dieses Materials i in die einzelnen Stimmbezirke zu veranlassen und zu überwachen. (Dergl. §8 27 bis 29 der W.-O.) 4. Gr hat nach erfolgter Wahl die Wahlniederschristen (8 50 der W-O.) sämtlicher Bezirk« «ntgegenzunehmen und den Wahlausschuß zur Prüfung der Niederschriften und Ermittlung Anlage. Musterentwurf für die Bekanntmachungen der Kreiswahlleiter betreffend Einreichung von Kreiswahlvvrschlägen und zugehörigen Erklärungen für di« Wahlen zum Verbandstage des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden. Gemäß 8 12 der Wahlordnung für die Wahlen zum Verbands - tag des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden wird hierdurch zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für den Wahlkreis Nr., ... der bk Regierungsbezirk« .. umfaßt, anfgefordert. Für die Einreichung der Wahlvorschläg« gellen die folgenden Bestimmungen: 1. Wahlberechtigt zum Derbandstag sind alle volljährigen, einer Verbandsgemeind« angehörigen Juden beiderlei Geschlechts, di« mindestens ein Jahr vor Auslegung der Wählerlisten innerhalb einer Verbandsgemeind« chren Wohnsitz gehabt haben. — Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormundschaft steht, und wer rechtskräftig di« bürgerlichen Ehrenrechte verloren hat. Wählbar ist jeder, der wahlberechtigt ist. 2. Die Kreiswahlvorschläg« müssen von mindestens 100 Wählern des Wahlkreises unterzeichnet sein. 3. Dem Wahllreis Nr., . sind gemäß der Wahlkreiseintellung für die Wahlen zum Derbandstag des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden . Mandat« zugeteilt worden. 4. In den Kreiswahlvorschläg darf nur ausgenommen werden, wer sein« Zustimmung dazu schriftlich erklärt hat. , x..

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