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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1930-02-28 · 1 (28.2.1930) · p. Seite 3

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
8 (1930)
Issue
1 (28.2.1930)
Date
1930-02-28
Page
Seite 3 (sequence 7)
Language
German
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WWWUWWWWMW» .. MW -7- 8 - 1 yiiHIMippi, II. Di« Aeichsarbettsgemeiuschast »er Pidischeu ruudesvmchäude der Deutsch«» Asches trat am 5. Januar unter de« Vorsitz der Präsidenten unserer Derbander zu einer Sitzung zusammen. In dies» Tagung wurde «in« Reihe von Angelegenhetten besprochen, di« über den Rahmen des einzelnen Derbander hinaus größer« Beachtung verdienen. Dt« GchLchtfrag« beansprucht« im Hinblick auf den im bayerischen Landtag gefaßten Beschluß, den Betäubungszwang bei Schlachtungen durchzuführen, besonderes Interesse. Man. war übereinstimmend der Meinung, daß nur «in einheitliche- Vorgehen «inen Erfolg verspreche. Seiteneiner der theologischen BildungSanstalten ist der Antrag gestellt worden, die Pension-- und Reliktenversorgung der Dozenten zu übernehmen, da di« Anstalt nicht mehr in der Lage ist, diese Verpflichtungen zu tragen. ES wurde «in Ausschuß eingesetzt, der sich mit dieser für di« drei Rabbiner-Seminar« besonders wichtigen Frag« beschäftigen soll. — Gleichfalls einer Kommission überwiesen wurde «in aus der Mitte der Versammlung gestellter Antrag, zu prüfen, welch« Aufgaben der Gefautthett auf dem Gebiet des jüdischen Lrziehungswesens obliegen und ob und welch« erfüllt werden können. Darüber hinaus soll auch untersucht werden, was geschehen kann, um di« schulentlassen« Jugend religiös zu beeinflussen und die jüdisch« Allgemeinheit für die Fragen d«S Religionsunterrichts zu interessieren. Di« Schaffung einer RuhegehaltSkass« für Gemeindebeamt«, für di« di« Borarbeiten vom Preußischen Landesverband in di« Weg« geleitet worden sind, war gleichfalls Gegenstand der Besprechung. Es soll versucht werden, das Tätigkeitsgebiet dieser Kasse nach Möglichkeit auf all« Landesteile auszudehnen. Don einigen anwesenden Derttetern wurde di« Notlage geschildert, in der sich di« kleinen Landesverbänd« befinden. Auch in diesem Fall« sollen Mittel und Wege gesucht werden, um diesen Notstand zu beseitigen. III. Der Subventions-Ausschuß hielt in der Berichtszeit vier Sitzungen ab, in denen, wie stets, «ine Füll« von Anträgen der verschiedensten Art zu erledige» war. Di« eng« Umgrenzung der zur Verfügung stehende» Haushaltsmittel «acht« «in« sehr vorsichtig« Verteilung der Gelder notwendig, doch kann mtt Genugtuung festgestellt werden, daß einer großen Anzahl von Gemeinden, Flüchtlingsrabbinern, ehemaligen Kultusbeamten und Witwe» von solchen laufende und einmalig« Unterstützungen getoährt werden konnten, die dazu beitrugen, di« Notlage jedes einzelnen zu lindern. IV. Der Wohlfahrts-Ausschuß tagt« am 23. Juni und 2». November. Auch im Verlauf« dieser Sitzungen konnten einer ganzen Reih« von Wohlfahrtsinstitutionen namhafte Unterstützungen gewährt werden. Daneben wurde über die Besetzung verschiedener Berufsgruppen, so der Sozialbeamtinnen, mtt jüdischen Anwärtern, ferner über dt« Hauswirtschaftlich« Ausbildung junger Mädchen und di« Unterstützung jüdischer Studenten und Handwerker gesprochen. Auch di« Problem« jüdischer Fürsorgeerziehung und der Tuberkulose-, fürsorg« waren Gegenstand der Beratung. V. Der Rechts-Ansschnß beschäftigt« sich in feiner Sitzung dom S. Juni in der Hauptsache mtt der Revision der Derbandsverfasfung, über die schon oben Einzelhetten mitgeteill worben sind. Daneben wurden einig« Rechtsfragen, die allgemeiner« Bedeutung haben, behandelt» so z.D. di« Frag« d«S strafgesetzlichen Satzes gegen Störung von Gottesdiensten und der Schutz des Wortes „koscher". Di« eingesetzten Unterausschüsse haben in wiederhollen Besprechungen di« Ausarbeitung eines Normalstatuts für Kleingemeinden, sowie eines Steuernormativs, das sich an di« neuen Kirchensteuergesetz« für di« evangelisch« und katholisch« Kirche anlehnt, durchgeführt. Wert» auch «in« Verabschiedung durch das Plenum des Rechts-Ausschusses bisher noch nicht erfolgt ist, so können die Entwürfe im Bedarfsfall« von unserem Büro angefordert werden. VI. Don den übrigen Ausschüssen tagt« der Konservativ« Unterrichts-Aus schuß am 23. Mai und der Liberal« Kultus-Ausschuß am 7. Fchruar. Beantwortung Selchen Hallenzwang. Anfrage: „Die hiesig« Shnagogengemetnde besitzt kein« Leichenhalle und nun verlangt die Stadtverwaltung, daß die jüdischen Leichen innerhalb 24 Stunden in di« fett einigen Jahren bestehend« städtische Leichenhalle auf dem Kommunalftiedhof und von dort am Beerdigungstag« nach dem jüdischen Friedhof überführt werden. Ein hiesiges Gemeindemttglied ist vor einiger Zeit in Geldstrafe genommen worden, well es dieser Anordnung nicht nachgekommen ist. Der Kommunalftiedhof befindet sich am Nordend«, der jüdisch« Friedhof dagegen am Südend« der Stadt. hat dt« Stadtverwaltung «in Recht zu ihrem Vorgehen, bzw. in welch«: Weis« kann die Gemeind« erfolgreich gegen di« Verordnung Stellung nehmen?" Antwort: „Falls di« in Ihrem Schreiben gemachten Angaben zutreffen, d.h. «in Ortsstatut nicht vorllegt, durch daS die Bereitstellung der zur Befolgung der Pollzeiverordnung notwendigen Einrichtung gewährleistet wird, würde di« Pollzeiverordnung der RechtSwirkfmnkett entbehren, und «S käme «in« Anfechtung durch Anrufung der Verwaltungsgericht« in Frag«. Andernfalls würde nur «in« Beschwerde an den Regierungspräsidenten möglich sein, über deren Aussichten sich vorher nichtsagen läßt. Wir haben di« beiden Kultusausschüss« über die Frag« gehört und übersenden Ihnen Auszüge aus den von chnen erstatteten Gutachten. Wir bemerken des weiteren, daß in Berlin Leichenhallenzwang nicht besteht. Auf «ine Anftag« deS hiesigen Herrn Polizeipräsidenten, dt« durch di« Absicht der' Einführung eine- Leichenhallenzwanges veranlaßt war, hat sich der Vorstand der Berliner jüdischen Gemeind« unter dem 17. S. 1927 nach Maßgabe der Anlage geäußert. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeind«». Anlage. Gutachten des Rabbiners Dr. Selig««»» i» Frankfurt: Wadi« Frag« betrifft, ob gegen die Verwendung der kommunale», mtt von Anfragen. Symbolen der christlichen Religion versehenen Leichenhalle zur Unterbringung jüdischer Leichen Bedenken bestehen, ist zu antworten, daß zwar Bedenken streng religionsgesetzlicher Art nicht bestehen, daß aber gewichttg« Gefühlsmoment« vorhanden find, di« di« Weigerung der Gemeind« verständlich und beachtlich machen. Für alle Konfessionen gemeinsam« Leichenhallen dürsten eben kein« Emblem« oder Symbol« einer Konftssion habe», so wie es z.B. in Frankfurt a.M. als selbstverständlich angesehen wurde, bei der Errichtung der Kommunalleichenhall« von allen christlichen Emblemen abzu sehen. x Wadie zweite Frag« betrifft, ob gegen di« Aufbahrung von Leichen in dem Synagogengebäud« Bedenken bestehen, so hat man zwar zu. keiner Zeit Bedenken getragen, Rabbiner oder hervorragend« Wärmer, denen in der Synagoge «in Hesped gehalten wurde, in der Synagoge aufzubahren. Aber ob die Synagoge dauernd als «in« Art Leichenhalle zu verwenden fei, hängt von den Baulichkeiten ab; denn erstens wäre, falls Kohanim in der Gemeinde vorhanden sind, diesen das Beten und der Aufenthalt in der Synagoge, unter deren gemeinsamem Dach sich ein« Leich« befindet, religionsgesetzlich verboten und nur dann erlaubt, wenn «in durch «inen Zwischenraum getrennter Nebenraum zur Unterbringung der Leich« vorhanden wgr«. Aber auch abgesehen' von diesem religionsgesetzlichen Bedenke» widerstrckt es dem religiösen Empfinden, di« Synagoge dauernd zur Leiehenhalle zu machen. Gutachten de» Gemeinderabbiners Dr. tzoffmann, Breslau: u) Fallkein anderer Raum zur Verfügung steht, bestehen keinerlei Bedenken gegen die Verwendung der kommunalen, mtt christlichen Symbolen versehenen Leichenhallen (f. David Hoffman» Helamed Zeholl Nr. 84, der sogar erlaubt, in solchen Räumen jüdischen Religionsunterricht zu erteilen). LS ist natürlich erstrebenswert, «inen eigenen Raum zu schaffen. d) Die Benutzung der Synagoge ist nur für gottesdienstliche Zwecke oder zu Ehren der Thora (nicht aber für irgend welch anderen Zweck gestattet (Schulchan Aruch O. LH. E. 131). Maßgebend« Autoritäten wie Lhochmach Pelom und Moharam Schick sträuben sich

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