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Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden · 1929-08-01 · 3 (1.8.1929) · p. Seite 8

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Journal
Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
Volume
7 (1929)
Issue
3 (1.8.1929)
Date
1929-08-01
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
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8 Satzungsänderung. An den Vorstand der Synagogengemeind« H. Auf die Anfrage vom 7. d. M. erwidern wir ergebenst, daß irgend ein Zeitpunkt für den Erlaß des geplanten neuen Iudengefetzes nicht angegeben werden kann. Liner Statutenänderung stehen qn sich rechtlich« Bedenken nicht entgegen. Darüber hinaus können wir zu der von Ihnen aufgeworfenen Frag« so lange kein« Stellung nehmen, als Sie uns nicht Mitteilen, welch« Statutenänderung Sie planen. Wegegerechtigkeit. An den Vorstand der Synagogengemeimd« M. Auf die Anfrage vom 18. v. M. erwidern wir Ihnen ergebenst was folgt: 1. Eine Ersitzung von Grundgerechttgkeiten findet seit Geltung des BGB. (I960) nicht mehr statt. 2. Die Anlieger könnten daher «in Wegerecht für ihre Grundstücke nur dann geltend machen, wenn sie nachzuweisen vermögen, daß sic das Wegerecht auf Grund des preußischen Allgemeinen Landrechts durch 30 jährig« Ersitzung am 31. 12. 1899 beretts erworben hatten, also daß sie bzw. ihr Vorbesitzer das Wegerecht mindestens seit dem 1. 1. 1869 frei, offen und ungestört ausgeübt haben. ( 3. Nach Ihrer Darstellung ist kaum damit zu rechnen, daß ein derartiger Beweis geführt werden kann. Ein Wegerecht würde demzufolge nicht vorliegen und Sie wären berechtigt, gegen die Nachbarn auf Feststellung zu klagen, daß ihnen das in Rede stehende Recht nicht zusteht. > 4. Gegen das Bestehen einer Wegegerechtigkeit spricht der Umstand, daß ein Wegzins zu zahlen war. Berfichernngspflicht von Kultusbeamten. An den Vorstand der isr. Gem. S>. Auf Ihr Schreiben vom 9. v. M. erwidern wir ergebenst, daß Ihre Gemeinde als Arbeitgeberin verpflichtet war, den Beamten bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellt« anzumelden. Ob Herr A. als Rechner Ihrer Gemeind« di« Anmeldung vorzunehmen hatte, fällt hierbei nicht ins Gewicht. Auf jeden Fall trifft das Verschulden, di« Berstcherungspflicht nicht beachtet zu haben, die Gemeind«. Lehrplan für dem jüdischen Religionsunterricht. Herrn Lehrer K. in St. Wir kommen heute auf Ihr Schreiben vom 14. v. M. zurück und teilen Ihnen ergebenst mit, daß die Richtlinien für den jüdischen Religionsunterricht an den höheren Lehranstallen im Zentralblatt für die gesamt« Unterrichtsverwaltung am 21. 4. 1926 veröffentlicht worden find. (S. 184.) Wir stellen anheim, dieses Heft von der Weidmannschen Buchhandlung, Berlin SW 68, Zimmerstr. 94, zu beziehen. ' Hinweise Seitens der Heneraldirektion der Preußischen Staatsbibliothek sind wir um Veröffentlichung des nachfolgenden Hinweises gebeten worden: „Die Staatsbibliothek zu Berlin hat als zentrale und zugleich größte Bibliothek des Reiches, ähnlich wie die großen Nationalbibliotheken anderer Länder, die Aufgabe, das gesamte deutsch« Schrifttum in möglichster Vollständigkeit zu sammeln und der Nachwelt zu erhalten. Einen wichtigen Zweig dieses Schrifttums bilden die Veröffentlichungen der Behörden und behö^den-ähnlichen Körperschaften, Anstalten und Organisationen. Im Laufe der Jahre ist der Staatsbibliothek von fast allen staatlichen, kommunalen und kirchlichen Behörden sowie von öffentlichen Körperschaften -und Organisationen die kostenlos« Lieferung der in ihrem Bereich erscheinenden amtlichen Veröffentlichungen zugesichert worden. Die Staatsbibliothek bittet deshalb den Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden auch bei den angeschlossenen Organisattonen, Körperschaften und Anstalten erneut darauf hinwirken zu wollen, daß all« von diesen herausgegebenen, im Druck erschienenen Veröffentlichungen in ein oder zwei Exemplaren unaufgefordert der Staatsbibliothek zu Berlin — Stelle für amtlich« Drucksachen — (Berlin NW 7, Unter den Linden 38) überwiesen werden. Die Eingänge werden halbjährlich in der von der Staatsbibliothek herausgegebenen Veröffentlichung: „Deutsch« amtlich« Druckschriften. Erwerbungen der Staatsbibliothek zu Berlin" verzeichnet, wodurch das Bekanntwerden und die Benutzung der eingesandten Drucksachen wesentlich befördert und damit auch dem Interesse derjenigen Stellen, die die Veröffentlichungen herausgegeben haben, gedient wird." gez. Dr. Krüß. Die Zentralwohlfahrtsstell« der deutschen Juden bittet uns um Veröffentlichung des nachstehenden Hinweises: „Auf die Bedeutung der von der Zentralwohlfahrtsstell« der deutschen Juden seft Anfang dieses Jahres herausgegebenen .Leitschrist für Misch« Wohlfahrtspflege" sei noch einmal kurz hingewiesen. Aus dem Inhalt der zweiten Nummer sind folgende Beiträge zu nennen: Bertha Pappenheim, zu ihrem 70. GÄurtstag; Die Wohnungsnot der GroßstadtMen, von Dipl.»Ing. Alexander Pinthus; Di« Bedeutung der neuen Forschungsergebnisse über di« Tuberkulose für die jüdisch« Wohlfahrtspflege, von Dr. med. M. I. Gutmann; Problem« palästinensischer Wohlfahrtspflege, von Helen« Hanna Thon. — Aus der Umschau u-a.: Die Leistungen des Offenen Fonds der Arbeitsgemeinschaft „Jüdische Tuberkulose-Fürsorge" im Jahre 1928; Die Neugestaltung der Erholungsfürsorge: Bericht über den Antell der Mischen Wohlfahrtspflege an der Dauerausstellung im ReichsarbeitSmiuisterimn; Bericht des „Ort" über jüdisch« Aufbauarbeit im Osten. — Zum Schluß wird über di« Aussprach« jüdischer Frauen über Erziehungsfragen, die am 1. und 2. Januar stattgefunden hatte, eingehend berichtet. Bestellungen nimmt die Zentralwohlfahrtsstell« der deutschen Juden, Berlin-Lharlottenburg 2, Kantstr. 158, entgegen. (Postscheckkonto: Berlin 140617, Fernsprecher: I1 Bismarck 1064/65.) Der Bezugspreis für die zweimonatlich erscheinende Zettschrist beträgt 8.— RM. jährlich, für die der Zentralwohlfahrtsstell« der deutschen Juden angeschlossenen Gemeinden, Organisattonen, Vereine, Anstatten ufw. und persönlichen Mitarbeiter 4.— RM. jährlich. Der Preis des einzelnen Heftes ist 1.50 RM." L »ra»i«k»rtli ch für 6m («fiatc» J»halt: Marti» Hirsch, Brrli».«fe<nloite»6»ri 6, PhUivristrafer 6. — Bert«-: Prochilch« 8«6<lMitas6 jttischer ttaditn, 0tt(is>C6«r(atta6«r| 8, Uantstrafee 158. — Druck: Msr»6 Niger, Berti» S 2, 66<a6catt ® träfet 22.

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