Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Journal
- Verwaltungsblatt des Preußischen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden
- Volume
- 7 (1929)
- Issue
- 3 (1.8.1929)
- Date
- 1929-08-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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2 8 ». Der Ausschuß ist beschlußfähig, wenn die Hälft« der Mitglieder anwesend ist. 8 5. Den Mitgliedern des Ausschusses wird nach der Reihenfolge der Meldungen das Wort gegeben. Außer der Reih« ist das Wort» - zur Geschäftsordnung z« «rtellen, nach Schluß der Beratung vor der Abstimmung das Wort zur persönlichen Bemerkung. 8 6. Ein Antrag auf Schluß der Beratung oder Vertagung kann jederzeit gefielst werden und kommt nach Anhörung eines Redners dafür und eines Redners dagegen sofort zur Abstimmung. Die Beschränkung der Redezest auf «in« von der Versammlung zu bestimmende Dauer ist zulässig. 8?. Der Ausschuß entscheidet nach absoluter Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gist der Antrag als abgelehnt. Muß jedoch nach Lage der Sach« di« Abstimmung «in positives Ergebnis haben, so entscheidet die Stimm« des Vorsitzenden. 8 8. Nach geschlossener Beratung stellt der Vorsitzende fest, welche Abstimmungen erforderlich sind. Entstehen über die Fragestellung der Reihenfolge Meinungsverschiedenheiten, so entscheidet der Ausschuß. 8 9. Die Protokolle über die Sitzungen sind den Ausschuß-Mitgliedern mitzuteilen; sie bedürfen der Genehmigung des Ausschusses, der in Zweifelsfällen mit Mehrheit entscheidet. Die Genehmigung des Protokolls durch di« einzelnen Mitglieder gilt als erteist, wenn innerhalb zwei Wochen nach Absendung der Abschriften an die Ausschuß- Mitglieder «in Widerspruch im Büro des Landesverbandes nicht «ingegangen ist. 8 10. Die Ausführung der Beschlüsse liegt dem Vorsitzenden ob. In besonderen Fällen kann durch Beschluß des Ausschusses ein besonderer Berichterstatter bestellt w«tt>«n, dessen Bericht von dem Vorsitzenden des Ausschuss^ weiterzugeben ist. Auf Antrag von mindestens drei Mitgliedern des Ausschusses ist auch von der Stellungnahme der Minderheit Kenntnis zu geben. 8 11- Die Anträge und Bericht« des Ausschusses sind von dem Vorsitzenden zu unterschreiben. Monatliches Verzeichnis der reichsdentfchen amtlichen Druckschriften. Einem Wunsch« des Herrn Reichsminifters des Innern entsprechend, weisen wir unsere Mügliedsgemeinden auf das „Monatliche Verzeichnis der reichsdeutschen amtlichen Druckschriften" hin, das im Reichs- und Staatsverlag, Berlin W8, monatlich einmal erscheint. In diesem Verzeichnis ist ausgenommen das amtlich« und halbamtliche Schrifttum der öffentlichen Organe in Reich, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden, der Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich der Religio nsgesellschasten, ferner der kommunalen Spitzenverbänd«, der Reichsorganisationen der öffentlichen Berufsverbänd«, schließlich der Zentralanstalten nnd Organisationen, di« wesentlich aus öffentlichen Mitteln unterhasten werden. Berlin-Eharlottenburg 2, 12. April 1929. Preußischer Landesverband jüdischer Gemeinden. 15. Nachtrag zum Verzeichnis der dem Landesverband« an gehörigen Gemeinden, geordnet nach Provinzen and Regierungsbezirken. Provinz Westfalen. Regierungsbezirk Münster. 1. Ibbenbüren. Provinz Hessen-Nassau. Regierungsbezirk Kassel. 1. Adorf. 2. Arolsen. Provinz Hannover. Regierungsbezirk Hannover. 1. Lemförde. Nachweisung der aus den Mittebl bei Kap. 193 Tit. 70 St.H. für da« Rechnungsjahr 1928 an Shnagogengemeinden bewilligten widerruflichen Bedürfniszuschüsse. (Rabbiner-Staatsbeihilfeu.) Nr. Lfde. Regierungsbezirk Bezeichnung der Synagogengemeind« Bewilligter Betrag RM. 1. Gumbinnen Insterburg 5 000 2. Tilsit 4 000 3. Westpreußen Elbing 2500 4. Potsdam Prenzlau 4 500 5. „ Schwedt 4 500 6. Frankfurt a. O. Kottbus 2500 7. Landsberg a. W. 3000 8. Stettin Pasewalk 3500 9. Stargard i. P. 4 500 10. Schneidemühl Schneidemühl 4 000 11. Schönlanke 6000 12. Liegnih Glogau 3500 13. „ Hirschberg 6000 14. „ Liegnitz 500 15. Oppeln Neiße 4 500 16. Erfurt Nordhausen 3 000 17. Schleswig Kiel 4 000 18. Wandsbek 4 500 19. Hildesheim Göttingen 4 500 20. Aurich Aurich 500 21. Emden 5000 22. Minden Minden 1500 23. Kassel Fulda 9 000 24. „ Hanau 8000 25. „ Marburg 5 000 26. Wiesbaden Bad Ems 4500 27. „ 'Bad Homburg v. d. H. 6000 28. „ Weilburg 1500 29. „ Wiesbaden, Altisrael. Kultusgemeinde, Friedrichstr. 33 7 000 30. Koblenz Bad Kreuznach 3500 31. Köln Bonn 3500 32. „ Köln, Adaß Ieschurun 6000 zusammen 135 500 Betr. Einsendung der Fragebogen über Kunst- und Kultus- Gegenstände. Don einer großen Anzahl unserer Mitgliedsgemeinden sind die zur Ausfüllung übersandten Fragebogen über vorhandene Kunst- und Kultus-Gegenstände noch nicht zurückgesandt worden. Wir bringen diese Angelegenheit hiermit in Erinnerung und bitten diejenigen Gemeindevorstände, die die Ausfüllung noch nicht vorgenommen haben, es baldmöglichst zu tun, damit das Material recht bald und vollständig in unseren Besitz gelangt. Denjenigen Gemeinden, die die Rücksendung bereits vorgenommen haben, danken wir für die Uebermittlung der äußerst wertvollen Angaben. Berlin-Eharlottenburg 2, den 23. Juli 1929. Preußischer Laudesverband jüdischer Gemeinden. Für mehrere S cho ch t i m, die auf der Schächterschule des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden eine gründliche Ausbildung in Theorie und Praxis erhalten haben, werden Stellen gesucht. Die Bewerber sind auch im Kantorat so weit ausgebildet, daß sie den Borbeterdienst versehen können. Gemeinden, die die Anstellung eines solchen Beamten beabsichtigen, werden gebeten, diesbezüglich« Mittellungen zu richten an den Preußische« Landesverband jüdischer Gemeinden, Berlin-Eharlottenburg 2, Kantstr. 158.